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Charakterisierungen und Qualifikation im internationalen Privatrecht. Zur Lehre einer parteispezifischen Qualifikation im Kollisionsrecht der privaten Wirtschaft

von Prof. Loukas A. Mistelis

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[1.] Lm/Fragment 077 09 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-09-20 14:21:41 PlagProf:-)
BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Lm, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Weber 1986

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
PlagProf:-), Hindemith, Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 77, Zeilen: 09-20
Quelle: Weber 1986
Seite(n): 159-160, Zeilen: 17-28; 1
VON STEIGER hat eine vom common sense geprägte unprätentiöse Studie geschrieben, die in klarer Sprache versucht, das Qualifikationsproblem aus der Sicht und mit der Fragestellung derer zu durchleuchten, bei denen solche Probleme in der Praxis auftauchen können, des Richters, des Anwalts, des Rechtssuchenden. Dabei geht es VON STEIGER mehr um Praktikabilität und Rechtssicherheit als um die theoretische Deduktion von höheren Begriffen als dem einen, oder um die Suche nach der für den Einzelfall gerechtesten aller Lösungen als dem anderen Extrem.[74] Bezeichnend ist, dass VON STEIGER der praktischen Überprüfung seiner Methode an konkreten Problembereichen fast die doppelte Seitenzahl einräumt wie der Formulierung und Begründung dieser Methode.[75] Hauptthema seiner Habilitation sind der Gegenstand und die Methode der Qualifikation.

[74] So WEBER, a.a.O., S. 159.

[75] VON STEIGER, a.a.O. (Fn. 73). Im Allgemeinen Teil diskutiert er die Theorie (S. 1-73) und die Praxis des (schweizerischen) Bundesgerichts (S. 73-79), während er im Besonderen teil seine Ergebnisse anhand von konkreten Fallgruppen überprüft: I. Privatrecht – Prozeßrecht, S. 80-107, II. Form – Inhalt [der Rechtsgeschäfte], s. 108-125, III. Handlungsfähigkeit, s. 125-134, IV. Die persönlichen Wirkungen der Ehe, S. 134-147, v. Güterrecht – Erbrecht, S. 147-168, VI. Ehe und Ehescheidung, S. 169-186, VII. Sachenrecht, S. 186-194.

Diese[162] ist eine von common sense geprägte unprätentiöse Arbeit, die in klarer Sprache versucht, das Qualifikationsproblem aus der Sicht und mit der Fragestellung derer zu durchleuchten, bei denen solche Probleme in der Praxis auftauchen können: dem Richter, dem Anwalt, dem Rechtssuchenden. Es geht STEIGER dabei mehr um Praktikabilität und Rechtssicherheit als um theoretische Deduktionen von höheren Begriffen als dem einen oder die Suche nach der für den Einzelfall gerechtesten aller Lösungen als dem anderen Extrem. Bezeichnend ist, daß STEIGER der praktischen Überprüfung seiner Methode an konkreten Problembereichen fast die doppelte Seitenzahl einräumt wie der Formulierung und Begründung dieser Methode.

Bei STEIGER steht erstmals in einer großen Arbeit zur Qualifikation nicht die Frage nach dem Qualifikationsstatut im Vordergrund, sondern die nach [S. 160] Qualifikationsgegenstand und Qualifikationsmethode.

[162] STEIGER, Rechtsfrage.

Anmerkungen

Die Quelle wird als Beleg für die ersten zwei Sätze zitiert. Die wörtlichen Übernahmen ebenso wenig gekennzeichnet wie die nachfolgende enge Anlehnung an den Gedankengang und Wortlaut.

Sichter
(PlagProf:-)) Hindemith



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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Graf Isolan, Zeitstempel: 20120302222215