von Prof. Loukas A. Mistelis
Statistik und Sichtungsnachweis dieser Seite findet sich am Artikelende
[1.] Lm/Fragment 070 01 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2012-06-14 13:55:16 Hotznplotz | BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Lm, SMWFragment, Schoch 1934, Schutzlevel sysop |
|
|
Untersuchte Arbeit: Seite: 70, Zeilen: 1-7 |
Quelle: Schoch 1934 Seite(n): 7, Zeilen: 14-20 |
---|---|
2. Es existieren zwei verschiedene Methoden, um das anzuwendende Recht zu bestimmen und damit auch seine begrifflichen Voraussetzungen zu ermitteln;
3. Die maßgeblichen Begrifflichkeiten des anzuwendenden Rechts sind notwendigerweise ihm selbst zu entnehmen; 4. Die Bestimmung der Begriffe, mittels derer das zuständige Recht gefunden wird, folgt allgemeinen Kriterien (criteri universali).[FN 25] {[FN 25] Diese Thesen sind besonders von SCHOCH und WEBER kritisisert worden. SCHOCH, a.a.O., S. 7, 17-19, schreibt [...]} |
2. die Existenz zweier verschiedener Methoden, um das anzuwendende Recht, folglich auch seine begrifflichen Vorstellungen, zu ermitteln, 3. die Notwendigkeit, diese begrifflichen Vorstellungen des anzuwendenden Rechts ihm selbst zu entnehmen, und 4. die Bestimmung der Begriffe, mittels deren das zuständige Recht gefunden wird, nach allgemeinen Kriterien (criteri universali). |
Fortsetzung von Fragment 069 20. – Der Verfasser eignet sich Schochs Übersetzung und Zusammenfassung der Thesen von Meriggi an, ohne dafür auf Schoch zu verweisen. Schoch wird in Fußnote 25 für ihre Kritik an Meriggi erwähnt. |
|
Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Hotznplotz, Zeitstempel: 20120614135337