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Charakterisierungen und Qualifikation im internationalen Privatrecht. Zur Lehre einer parteispezifischen Qualifikation im Kollisionsrecht der privaten Wirtschaft

von Prof. Loukas A. Mistelis

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Statistik und Sichtungsnachweis dieser Seite findet sich am Artikelende

[1.] Lm/Fragment 069 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-09-20 14:17:32 PlagProf:-)
Fragment, Gesichtet, Lm, Makarov 1963, SMWFragment, Schutzlevel sysop, VerschärftesBauernOpfer

Typus
VerschärftesBauernOpfer
Bearbeiter
PlagProf:-), Hotznplotz
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 69, Zeilen: 1-2, 101-103
Quelle: Makarov 1963
Seite(n): 164, Zeilen: 11-14, 113-115
[„Von den Richtern dürfen wir nur empirische Beiträge erwarten,] Vergleiche des eigenen Rechts mit einzelnen fremden Rechten, in der Regel nur mit einem einzigen“.20


[FN 20] RABEL, RabelsZ 1931, S. 267; auch ders., Conflict of Laws I, S. 65: „Judges are fully entitled to limit their inquiries to the two or three laws primarily influencing a case in which legal science has done nothing to help“. [Vgl. auch MAKAROV, Theorie und Praxis der Qualifikation, FS für Hans Dölle, Bd. 2, S. 148-177 (164).]

„Von den Richtern dürfen wir nur empirische Beiträge erwarten, Vergleiche des eigenen Rechts mit einzelnen fremden Rechten, in der Regel nur mit einem einzigen.“63


[FN 63] Rabel, RabelsZ 5 (1931) 267. Vgl. jetzt Rabel, The Conflict of Laws2 I (1958) 65: “Judges are fully entitled to limit their inquiries to the two or three laws primarily influencing a case in which legal science has done nothing to help.”

Anmerkungen

Fortsetzung der Übernahme von Fragment 068 21

Sichter
Hotznplotz


[2.] Lm/Fragment 069 03 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-09-20 14:18:01 PlagProf:-)
BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Lm, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Weber 1986

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Graf Isolan, Hindemith, Frangge
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 69, Zeilen: 3-6 , 105-110
Quelle: Weber 1986
Seite(n): 133, Zeilen: 20, 22-25, 111-115
b. LEA MERIGGI

Die Abhandlung[FN 21] von MERIGGI ist die umfangreichste aus Italien. Sie enthält die bis dahin ausführlichste Darstellung der verschiedenen zur Qualifikation vertretenen Lehren überhaupt.[FN 22]

[FN 21] MERIGGI, Saggio critico sulle qualificazioni, Riv.dir.int.priv.proc. 1932, S. 189-312 = (Teilübersetzung) Les qualifications en droit international privé, Revue de dr.int.priv. 1933, S. 201-234 = Conflicts of Law - A Theoretical Approach (mit Vorwort des Übersetzers J. E. Goodbar), Boston U.L.Rev. 14 (1934), S. 318-351.

[FN 22] Cf. WEBER, a.a.O., S. 133f. Es ist hier vielleicht noch zu erwähnen, daß die nicht italienischen Fassungen um die Darstellung der nationalen Schulen gekürzt sind.

2. Der Höhepunkt in Italien: Lea Meriggi

[...] ihre Abhandlung Saggio critico sulle qualificazioni[FN 202] ist nicht nur das umfangreichste italienische Werk zum Thema, sondern enthält auch die bis dahin ausführlichste Darstellung[FN 203] der verschiedenen zur Qualifikation vertretenen Lehren überhaupt.

[FN 202] Ein Werk, das nicht nur in Buchform erschien, sondern, ähnlich wie die Abhandlung von RABEL, innerhalb kurzer Zeit in Zeitschriftenabdrucken in verschiedenen Sprachen (allerdings nicht auf Deutsch), und zwar in der Rivista Italiana di Diritto Privato e Processuale, in der Revue de Droit International Privé und in der Boston Law Review. Die nichtitalienischen Fassungen sind um die Darstellung der nationalen Schulen gekürzt. [...]

Anmerkungen

Die bei Weber (1986) genannten Übersetzungen werden alle explizit in der entsprechenden Fußnote aufgeführt. Textpassage sowohl des Haupttextes als auch der Fußnote stimmen überein. Die Quelle wird zwar in einer Fußnote genannt; Umfang und Art der Übernahme bleibt völlig ungeklärt.

Sichter
(Graf Isolan) Frangge


[3.] Lm/Fragment 069 06 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-06-14 13:31:49 Hotznplotz
Fragment, Gesichtet, Lm, SMWFragment, Schoch 1934, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
PlagProf:-), Hotznplotz
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 69, Zeilen: 6-18, 111
Quelle: Schoch 1934
Seite(n): 5-6, Zeilen: S. 5: 117, 119-125; S. 6: 101-104
Als hauptsächliche Qualifikationstypen arbeitet sie den personellen und den territorialen Typus heraus.[FN 23] Zum Bereich des letzteren gehöre die lex fori, lex loci actus, lex rei sitae; zum ersteren das Personalstatut im weitesten Sinne. Dieser Deutung muß ein grundsätzlicher Vorbehalt vorangestellt werden: Ein Rechtsanwender weiß in dem Augenblick, in dem er ein Rechtsverhältnis oder ein Element eines Rechtsverhältnisses qualifiziert, in der Regel noch nicht, ob in ihm die Person / die Personen oder der Gegenstand oder ein rechtlicher Vorgang wesensbestimmend sind - ebenso wenig weiß er, ob dieses Rechtsverhältnis seiner Funktion nach im wesentlichen prozessual oder im wesentlichen materiellrechtlich definiert und geregelt ist. Dies kann man nur aus einer „zuständigen“ Rechtsordnung erfahren. Deshalb kann man zu einem so frühen Zeitpunkt noch nicht einen personalen oder territorialen Typus von Qualifikationen verwenden.

[FN 23] Meriggi, a.a.O. (Fn. 21), in der italienischen Fassung, S. 285ff.; [...]

M e r i g g i [...] will als die zwei hauptsächlichen Qualifikationstypen (a. a. O. S. 285ff.) den personellen und den territorialen unterscheiden. Zum Bereich des letzteren gehöre die lex fori, lex loci actus, lex rei sitae; zum ersteren das Personalstatut im weitesten Sinne. Dem muß der Präliminarvorbehalt entgegengestellt werden: wir wissen in dem Augenblick, in dem wir ein Rechtsverhältnis oder ein Element eines Rechtsverhältnisses qualifizieren, noch nicht, ob in ihm die Person (die Personen) oder der Gegenstand oder ein rechtlicher Vorgang wesensbestimmend ist, so wie wir

[S. 6]

auch noch nicht wissen (und nur aus einer zu ständigen Rechtsordnung erfahren können), ob dieses Rechtsverhältnis wesentlich prozessual oder wesentlich materiellrechtlich ist. Deshalb können wir auch in diesem Zeitpunkt noch nicht einen personalen oder territorialen Typus von Qualifikation verwenden.

Anmerkungen

Schoch wird nicht im Zusammenhang mit dieser Textübernahme erwähnt, sondern erst in einem anderen Zusammenhang auf S. 70.

Sichter
Hotznplotz


[4.] Lm/Fragment 069 20 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-06-14 14:22:43 PlagProf:-)
BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Lm, SMWFragment, Schoch 1934, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Hotznplotz
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 69, Zeilen: 20-21, 113
Quelle: Schoch 1934
Seite(n): 7, Zeilen: 13-14, 101
MERIGGI stellt vier Hauptthesen[FN 24] auf:

1. Eigentliche Qualifikationskonflikte sind sehr selten;


[FN 24] Ibid, italienische Fassung, S. 277; [...]

L. M e r i g g i stellt vier Hauptthesen auf[FN 1]: 1. die große Seltenheit der eigentlichen Qualifikationskonflikte, [...]
[FN 1] A. a. O. S. 277.
Anmerkungen

Fortsetzung in Fragment 070 01

Sichter
PlagProf:-)



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