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Charakterisierungen und Qualifikation im internationalen Privatrecht. Zur Lehre einer parteispezifischen Qualifikation im Kollisionsrecht der privaten Wirtschaft

von Prof. Loukas A. Mistelis

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Statistik und Sichtungsnachweis dieser Seite findet sich am Artikelende

[1.] Lm/Fragment 057 03 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2021-12-06 12:08:18 PlagProf:-)
Fragment, Gesichtet, Lm, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung, Weber 1986

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
PlagProf:-)
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 57, Zeilen: 3-6
Quelle: Weber 1986
Seite(n): 188, Zeilen: 8, 10-13
Beide Wissenschaftler schlagen vor, daß der nationale Richter von den Konzepten seines eigenen Sachrechts ausgehen solle, diese aber ihrer internationalen Funktion gemäß durch Vergleich mit den Konzepten fremder Rechtsordnungen zu erweitern und an die gegebene Aufgabe anzupassen seien.[FN 135]

[FN 135] Ibid, S. 512.

MAURY ... empfiehlt, der nationale Richter solle von den Konzepten seines eigenen Sachrechts ausgehen, diese aber ihrer internationalen Funktion gemäß durch Vergleich mit den Konzepten der fremden Rechtsordnungen erweiternd anpassen[FN 374].

[FN 374] S. 512.

Anmerkungen

Die Fußnote 135 bezieht sich auf Maury, Règles générales de conflits de lois, RCADI 57 (1936 III); für den anderen in Bezug genommenen Autor, Lepaulle, wird keine Fundstelle angegeben. Der von Weber übernommene Text bezieht sich nur auf Maury. Weber wird in Fußnote 132 in einem anderen Zusammenhang (Qualifikationstheorie) genannt.

Sichter
Frangge


[1.] Lm/Fragment 057 103
Zuletzt bearbeitet: 2012-09-20 14:11:48 PlagProf:-)
Fragment, Gesichtet, Lm, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung, Weber 1986

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
PlagProf:-), Graf Isolan, Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 57, Zeilen: 103-108
Quelle: Weber 1986
Seite(n): 186, Zeilen: 1-2, 4-6, 9-12
[FN 130] D'HÉRÉ, Des problèmes posés par la qualification des rapports juridiques en droit international privé, 1938. Im ersten Teil seiner Arbeit untersucht D'HÉRÉ die Bedeutung von Qualifikationskonflikten und befürwortet eine mittlere Einschätzung. Im zweiten Teil geht er der Frage nach dem Qualifikationsstatut nach. Im Ergebnis spricht er sich für eine Qualifikationsmethode lege causae aus, insbesondere anhand des Urteils, das supra (Fn. 128) genannt wurde.

[Seite 56]

[FN 128] Urteil des 4. Senats des RG v. 7.7.1932, SeuffArch 86, S. 353-358, [...]

[Seite 185]

Im

[Seite 186]

ersten Teil seiner Arbeit untersucht D'HÉRÉ die Bedeutung von Qualifikationskonflikten, [...]. D'HÉRÉ befürwortet eine mittlere Einschätzung[FN 356]. Im zweiten Teil geht er der Frage nach dem Qualifikationsstatut nach[FN 357]. [...] Im Ergebnis spricht sich D'HÉRÉ für eine Qualifikationsmethode lege causae aus, nach dem Muster der deutschen Entscheidung RG SeuffArch 86, 353[FN 359], die ihm aus der Darstellung bei WIGNY bekannt ist[FN 360].

Anmerkungen

Weber wird in der übernächsten Fußnote 132 erwähnt, die sich aber nicht auf d'Héré oder Meierhof bezieht.

Sichter
(PlagProf:-)) Graf Isolan


[2.] Lm/Fragment 057 109
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 10:28:44 Kybot
Fragment, Gesichtet, Lm, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung, Weber 1986

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan, PlagProf:-), Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 57, Zeilen: 109-114
Quelle: Weber 1986
Seite(n): 185, Zeilen: 19-21, 110-114
[FN 131] MEIERHOF, La portée des qualifications en droit international privé, 1938. Er gliedert seine Darstellung der verschiedenen Lehrmeinungen nach ihrer Nähe oder Ferne zur Lehre BARTINS: er bildet eine Gruppe von Vertretern der „klassischen Theorie“ (BARTIN), eine Gruppe, die nur dadurch gekennzeichnet sei, daß es sich um Gegner der klassischen Theorie handele (DESPAGNET, RABEL, FRANKENSTEIN und NEUNER vereint!) und eine dritte „mittlere Gruppe“ (z.B. BECKETT) MEIERHOF zum Beispiel gliedert seine Darstellung der verschiedenen Lehrmeinungen nach ihrer Nähe oder Ferne zur Lehre BARTINS[FN 354].

[FN 354] MEIERHOF bildet eine Gruppe von Vertretern der 'klassischen Theorie' (BARTIN), eine Gruppe, die nur dadurch gekennzeichnet ist, daß es sich um Gegner der klassischen Theorie handele (wodurch sich in dieser Gruppe so unterschiedliche Lehren wie die von DESPAGNET, RABEL, FRANKENSTEIN und NEUNER vereint finden) und eine dritte, 'mittlere' Gruppe (zu der MEIERHOF beispielsweise Beckett rechnet [...])

Anmerkungen

Weber wird in der nächsten Fußnote 132 erwähnt, die sich aber nicht auf Meierhof bezieht. Bei Weber finden sich die Fußnote (und ihr Bezugssatz) in fast identischer Form.

Sichter
(Graf Isolan) PlagProf:-)



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