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Charakterisierungen und Qualifikation im internationalen Privatrecht. Zur Lehre einer parteispezifischen Qualifikation im Kollisionsrecht der privaten Wirtschaft

von Prof. Loukas A. Mistelis

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[1.] Lm/Fragment 056 115
Zuletzt bearbeitet: 2021-12-06 14:37:12 Numer0nym
Fragment, Gesichtet, Lm, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung, Weber 1986

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
PlagProf:-), Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 56, Zeilen: 115-118
Quelle: Weber 1986
Seite(n): 153, Zeilen: 24-27, 102-103
[128] Urteil des 4. Senats des RG v. 7.7.1932, SeuffArch 86, S. 353-358, in dem die Frage der Beurteilung eines griechischen Anspruches als erbrechtlich oder nicht dem griechischen Erbstatut entnommen wurde. Dies ist auch das erste Urteil des RG, in dem der Begriff „Qualifikation“ auftaucht. [...] Urteil des 4. Senats des Reichsgerichts aus dem Jahre 1932[113], in dem die Frage der Beurteilung eines griechischen Anspruches (als erbrechtlich oder nicht) dem griechischen Recht als Erbstatut entnommen wurde, [...]

[113] V. 7. 7. 1932, SeuffArch 86, 353-358 (dies ist auch das erste Urteil des RG, in dem, seit BARTIN ihn eingeführt hat, der Begriff 'Qualifikation' auftaucht, S. 353 f; [...]

Anmerkungen

Weber wird mit einer anderen Stelle (112-114) in der vorausgegangenen Fußnote als weiterführender Verweis zum Autor WIGNY erwähnt, der diese Entscheidung kommentiert hat. Wohl eher Verschleierung als Bauernopfer.

Sichter
(PlagProf:-)) Hindemith



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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Hindemith, Zeitstempel: 20120307210441