von Prof. Loukas A. Mistelis
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[1.] Lm/Fragment 051 08 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2021-12-06 14:36:22 Numer0nym | Fragment, Gesichtet, Lm, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung, Weber 1986 |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 51, Zeilen: 8-11, 12-15 |
Quelle: Weber 1986 Seite(n): 75, 76, 77, Zeilen: S. 75,15-20 und S. 76, 23 - S. 77, 1-5 |
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Mit dieser Zeit, den Jahren bis zum Ausbruch des Ersten Weltkrieges, endet auch die erste Rezeptions- und Diskussionsphase des Rechtsphänomens "Qualifikation". Die Entdeckung der Qualifikation war die Frucht der Hochphase des Internationalen Privatrechts, nämlich des letzten Jahrzehnts des 19. Jh. [...] Auch diejenigen Internationalisten, die sich grundsätzlicher mit dem internationalen Privatrecht befaßten, behandelten längst nicht mehr die allgemeinen Themen der neunziger Jahren [sic](19. Jh.), sondern Einzelprobleme, vor allem solche der Haager IPR-[Konferenzen, auf denen nunmehr, im Schatten der Friedenskonferenzen, noch einige Abkommen geschlossen wurden.] | [Seite 75]
Spätestens mit dieser Zeit, mit den Jahren um den Ausbruch des Ersten Weltkrieges, endet auch die erste Rezeptionsphase des juristischen Instituts Qualifikation. Die Entdeckung der Qualifikation war eine Frucht der eigentlichen Hochphase des Internationalen Privatrechts, nämlich des letzten Jahrzehnts des letzten Jahrhunderts. [...] [Seite 76] [...] Auch diejenigen Internationalisten, die [Seite 77] sich noch in stärkerem Maße mit dem IPR befaßten, behandelten vorwiegend nicht mehr die allgemeinen Themen der neunziger Jahre, sondern Einzelprobleme, vor allem solche der Haager IPR-Konferenzen, die, nunmehr, im Schatten der Friedenskonferenzen, noch einige Abkommen beschlossen. |
Das Original wird "eingedampft", bleibt aber unverkennbar; ein kurzer Satz wird dazwischengeschoben. Ein Hinweis auf die Quelle unterbleibt. Fortsetzung in Fragment 052 01. |
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[1.] Lm/Fragment 051 111 Zuletzt bearbeitet: 2012-06-04 09:24:17 Hotznplotz | Fragment, Gesichtet, Lm, Neuner 1932, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 51, Zeilen: 111-117 |
Quelle: Neuner 1932 Seite(n): 20, Zeilen: 10-18, 106-107, 109 |
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[FN 94] [...] Er beobachtet treffend (S. 138, 147, 151), daß BARTIN eine Reihe ganz verschiedener Probleme und Fälle, die schon früher bekannt waren, zusammengewürfelt hat. Der eigentliche Qualifikationskonflikt sei nicht ein Konflikt der Qualifikation der Gesetze, sondern einer ihrer Interpretation. Diese Interpretation erfolge mit Hilfe wissenschaftlicher Begriffe, die als solche festzustellen und von den einzelnen positiven Rechtsordnungen unabhängig seien. Daher sei ein Qualifikationskonflikt verschiedener Gesetze gerade in diesen Fragen schwer denkbar. |
Er sieht richtig[FN 4], daß B a r t i n eine Reihe ganz verschiedener Probleme und Fälle, die schon früher bekannt waren, zusammengewürfelt hat. Der eigentliche Qualifikationskonflikt sei nicht ein Konflikt der Qualifikation der Gesetze, sondern einer ihrer Interpretation[FN 5]. Diese Interpretation erfolgt [...] durch wissenschaftliche Begriffe, die als solche feststehen[FN 6] und von den einzelnen positiven Rechtsordnungen unabhängig sind. Daher ist ein Qualifikationskonflikt verschiedener Gesetze gerade in diesen Fragen nicht denkbar[FN 7].
[FN 3] S. 138 [FN 4] S. 147 {[FN 5] Zustimmend C a t e l l a n i 2, 423.} [FN 6] Vgl. S. 151. |
Neuner wird in diesem Zusammenhang nicht erwähnt. |
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[2.] Lm/Fragment 051 119 Zuletzt bearbeitet: 2012-06-04 08:25:23 Hotznplotz | Fragment, Gesichtet, Lm, Neuner 1932, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 51, Zeilen: 118-123 |
Quelle: Neuner 1932 Seite(n): 19-20, Zeilen: S. 19: 35-36; S. 20: 1-4, 101 |
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[FN 95] FEDOZZI, [...] Archivio Giuridico 69, Modena 1902, S. 225-305 (268): es ist leicht, gegen die Qualifikationstheorie einzuwenden, daß die Bedürfnisse des internationalen Verkehrs etwas Unbestimmtes und zudem nur Postulate seien, aber es steckt doch der richtige Kern in ihnen, daß ein IPR eben sinnlos ist, wenn es sich von vornherein an ein einziges nationales Rechtssystem bindet. |
Es ist leicht gegen diese Theorie einzuwenden, daß die Bedürfnisse des internationalen Verkehrs
[S. 20] etwas ganz Unbestimmtes[FN 1] und zudem nur Postulate sind, aber es steckt doch der richtige Kern in ihr, daß eben ein internationales Privatrecht sinnlos ist, wenn es sich von vornherein an ein einziges nationales Rechtssystem bindet.[FN 1] F e d o z z i, Archivio giuridico 69 (1902), 268; [...] |
keine Erwähnung von Neuner in diesem Kontext |
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