von Prof. Loukas A. Mistelis
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[1.] Lm/Fragment 044 01 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2021-12-06 14:34:43 Numer0nym | BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Lm, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Weber 1986 |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 44, Zeilen: 1-4, 5-12, 101-103, 130-132 |
Quelle: Weber 1986 Seite(n): 41-42, Zeilen: S.41, 24-26.111-113 und S.42,4-6.7-11.15-17.120-122 |
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BARTIN beginnt seine Argumentation mit der Klärung der Problemlage: Er verdeutlicht, um welche conflits de lois es ihm geht.[FN 50] Er tut dies anhand einiger Fallbeispiele, darunter dem der "maltesischen Witwe".[FN 51] Alle Beispiele BARTINs gehören demselben Falltypus an. [...] Ein Anspruch besteht, wenn eine bestimmte anspruchsbegründende fremde Sachnorm anwendbar ist. Fraglich ist, welcher von mehreren möglicherweise einschlägigen, aber in den Rechtsfolgen unterschiedlichen eigenen Kollisionsnormen diese fremde Sachnorm zuzuordnen ist. Je nachdem kommt letztere zur Anwendung oder nicht, d.h., ist das Begehren des Anspruchstellers erfolgreich oder nicht.[FN 52] Im Zusammenhang mit der Darstellung seiner Beispiele fällt nun erstmals das Wort qualification.[FN 53]
[FN 50] Vgl. BARTIN, a.a.O. (Fn. 4), S. 226-230; WEBER, a.a.O. (Fn. 1), S.41-43. [FN 51] Der bekannte Fall Bartholo, Cour d'appel d'Alger vom 24.12.1889, Clunet 1891, S. 1171-1175 [...] [FN 52] Der Falltypus formelhaft in WEBER, a.a.O., S. 42; VRELLIS, IPR, S. 48. [FN 53] BARTIN, Clunet 1897, S. 227. Das Problem hatte damit seinen Namen gefunden, der sofort aufgegriffen wurde. |
[Seite 41]
BARTIN beginnt seine Argumentation mit der Klärung der Problemlage: Er verdeutlicht, um welche conflits de lois es ihm geht.[FN 25] Er tut dies an Hand einiger Fallbeispiele, darunter dem der "maltesischen Witwe".[FN 26] - [...] [FN 25] S. C 226-230 = E 2-8 = W 347-352 [FN 26] Entscheidung d. Cour d'alger v. 24.12.1889, Clunet (o. S. 34 FN 27) 1891, 1171-1175 (Fall Anton-Bartholo): [...] [Seite 42] [...] Alle Beispiele BARTINS gehören demselben Falltypus an: Ein Anspruch besteht, wenn eine bestimmte anspruchsbegründende fremde Sachnorm anwendbar [...] ist. Fraglich ist, welcher von mehreren möglicherweise einschlägigen, aber in den Rechtsfolgen unterschiedlichen eigenen Kollisionsnormen diese fremde Sachnorm zuzuordnen ist. Je nachdem kommt letztere zur Anwendung oder nicht, das heißt, je nachdem ist das Begehren des Anspruchstellers erfolgreich oder nicht. [...] In Zusammenhang mit der Darstellung seiner Beispiele fällt nun erstmals[FN 30] das Wort qualification.[FN 31] Das Problem hatte damit seinen Namen gefunden, der sofort aufgegriffen wurde[FN 32].
[FN 31] S. C 227 = E4 = W349 [FN 32] S. u. S. 53, 57. |
Fortsetzung in Fragment_045_01 |
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