von Prof. Loukas A. Mistelis
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[1.] Lm/Fragment 038 01 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2021-12-06 14:33:25 Numer0nym | BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Lm, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Weber 1986 |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 38, Zeilen: 01-03 |
Quelle: Weber 1986 Seite(n): 24, Zeilen: 05-08 |
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[Die umfangreiche] 143-seitige Arbeit besteht aus drei Hauptteilen, von denen jeder einer der drei von KAHN erstmals definierten Klassen von Gesetzeskollisionen gewidmet ist, ferner aus je einer kurzen Einleitung und Schlußbetrachtung. | Die umfangreiche Arbeit – in Jherings Jahrbüchern 143 Seiten – besteht aus drei Hauptteilen[5], von denen jeder einer der drei von KAHN ausgemachten Klassen von Gesetzeskollisionen gewidmet ist[6], ferner aus je einer kurzen Einleitung und Schlußbetrachtung. |
Fortsetzung von Lm/Fragment_037_08 |
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[2.] Lm/Fragment 038 08 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2021-12-06 14:33:34 Numer0nym | Fragment, Gesichtet, Lm, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung, Weber 1986 |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 38, Zeilen: 8-9 |
Quelle: Weber 1986 Seite(n): 31, Zeilen: 16-17 |
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Die Schlußfolgerung KAHNs stimmt in verblüffender Weise mit dem überein, was BARTIN sechs Jahre später sogar als Titel seiner Abhandlung wählte: | Die conclusio KAHNs stimmt in verblüffender Weise mit dem überein, was BARTIN einige Jahre später sogar als Titel seiner Abhandlung wählte: |
Fortsetzung (unterbrochen durch ein Zitat von Kahn) in Fragment_039_08. Weber wird zuletzt in Fußnote 25 genannt, die sich auf den letzten Abschnitt bezieht. Das Fragment könnte alternativ als Bauernopfer eingeordnet werden. |
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[1.] Lm/Fragment 038 112 Zuletzt bearbeitet: 2021-12-06 14:33:42 Numer0nym | Fragment, Gesichtet, Lm, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung, Weber 1986 |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 38, Zeilen: 112-115 |
Quelle: Weber 1986 Seite(n): 26-27, Zeilen: S.26, 16-18 - S.27, 1-2. |
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[FN 26] KAHN, ibid., S. 56-106. Er versteht darunter die möglichen Konfliktsfälle, die entstehen können, wenn Anknüpfungspunkte von Kollisionsnormen ihren Erwerbs- und Verlustvoraussetzungen bzw. ihrem Inhalt nach, nicht übernational einheitlich feststehen, sondern ihrerseits wieder Unterschiede aufweisen. [...] Cf. ferner WEBER, a.a.O., S. 26-28. | [Seite 26]
Er versteht darunter die möglichen Konfliktfälle, die daraus entstehen können, daß die Anknüpfungspunkte[FN 23] der Kollisionsnormen [...] ihren Erwerbs- und Verlustvoraussetzungen, bzw. ihrem Inhalt nach, nicht übernational [Seite 27] einheitlich feststehen, sondern ihrerseits wieder nationale Unterschiede aufweisen. |
Wortwörtliche Übereinstimmung, ohne dass dies durch die abschließende Quellenangabe gekennzeichnet wurde. |
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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Hindemith, Zeitstempel: 20120302211659