von Prof. Loukas A. Mistelis
Statistik und Sichtungsnachweis dieser Seite findet sich am Artikelende
[1.] Lm/Fragment 018 08 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2021-12-07 23:26:05 Numer0nym | BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Lm, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Zweigert 1973 |
|
|
Untersuchte Arbeit: Seite: 18, Zeilen: 8-12 |
Quelle: Zweigert 1973 Seite(n): 436, Zeilen: 17-21 |
---|---|
SAVIGNY erwartete, muß man wohl sagen, einen weltweiten Konsens darüber, welche Anknüpfung jeden Richter in der Welt in jedem Kollisionsfall zur Anwendung desselben Rechts führen würde. Er dachte sich ein einheitliches Kollisionsrecht, das sich ohne Eingriffe nationaler Gesetzgeber in Wissenschaft und Praxis entwickeln sollte.[FN 46]
[FN 46] ZWEIGERT, Zur Armut des internationalen Privatrechts an sozialen Werten, RabelsZ 37 (1973), S. 436; vgl. Flessner, Fakultatives Kollisionsrecht, RabelsZ 34 (1970), S. 557f.; SAKURADA, Wirkungsbereich und Funktion des Kollisionsrechts - Einige Gedanken über Savignys IPR, in Holl & Klinke (Hrsg.), Internationales Privatrecht - Internationales Wirtschaftsrecht, Köln usw. 1985, S. 127-144 (129-141). Kritisch in England ist BECKETT, What Is Private International Law, B.Yb.I.L. 7 (1926), S. 73-96. |
Savigny erwartete einen weltweiten Konsens darüber, welche Anknüpfung jeden Richter in der Welt in jedem Kollisionsfall zur Anwendung desselben Rechts führen würde. Er dachte sich ein einheitliches Kollisionsrecht, das sich ohne Eingriffe nationaler Gesetzgeber in Wissenschaft und Praxis entwickeln sollte[FN 6].
[FN 6] Obwohl er nicht mehr — wie Jahre vorher (Savigny, Vom Beruf unsrer Zeit für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft [1814]) — vor nationaler Gesetzgebung warnte, befürwortete er dennoch nur den Abschluß internationaler Abkommen: Savigny a.a.O. 30—32. |
Zweigert wird in Fußnote 46 erwähnt, die in für diese Arbeit typischer Weise mit weiteren Belegen angereichert wird. |
|
Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:WiseWoman, Zeitstempel: 20120311004454