von Prof. Loukas A. Mistelis
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[1.] Lm/Fragment 002 06 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2021-12-06 12:27:11 Numer0nym | Dörner 1988, Fragment, Gesichtet, Lm, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 2, Zeilen: 6-8 |
Quelle: Dörner 1988 Seite(n): 345, Zeilen: Spalte 1, 14-17 |
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Offenbar hat Qualifikation der Regel nach etwas mit der Anwendung und Auslegung von Kollisionsnormen zu tun, und offenbar handelt es sich bei diesem Begriff um einen Zentralbegriff des internationalen Privatrechts. | Offenbar hat Qualifikation etwas mit der Anwendung von Kollisionsnormen zu tun, und
offenbar handelt es sich bei diesem Begriff um einen Zentralbegriff des IPR. |
Kein Verweis auf Dörner, weitere Übernahmen auf derselben Seite in Fragment_002_15. |
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[2.] Lm/Fragment 002 15 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2021-12-06 12:27:30 Numer0nym | Dörner 1988, Fragment, Gesichtet, Lm, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 2, Zeilen: 15-18 |
Quelle: Dörner 1988 Seite(n): 345, Zeilen: Spalte 1, 15-23 |
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Wenn man Lehrbücher und Kommentare aufschlägt, um Klarheit über den Inhalt des Begriffes „Qualifikation“ zu gewinnen und um sich Eintritt in die Wunderwelt der Qualifikation zu verschaffen, wird man schnell enttäuscht. In diesem Bereich ist so ziemlich alles umstritten, was nur umstritten sein kann. | Wenn man aber Lehrbücher oder Kommentare aufschlägt, um Klarheit über den Begriffsinhalt zu gewinnen und sich Eintritt zu verschaffen in die Wunderwelt der Qualifikation, dann wird man bitter enttäuscht. Denn in diesem Bereich ist so ziemlich alles umstritten, was nur umstritten sein kann [FN 1]. |
Fortsetzung der Übernahme nach Fragment_002_06. Kein Verweis auf Dörner. |
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[1.] Lm/Fragment 002 101 Zuletzt bearbeitet: 2021-12-06 12:24:43 Numer0nym | BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Lm, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Weber 1986 |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 2, Zeilen: 101-106 |
Quelle: Weber 1986 Seite(n): 3, Zeilen: 3-4, 15-18, 101 |
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[FN 2] DÖLLE illustrierte dies in einem Festvortrag, seiner bekannter [sic!] Rede vor dem 42. DJT in Düsseldorf, an Hand einer Reihe von Beispielen aus der Rechtsentwicklung dieses und des vergangenen Jahrhunderts. Als letztes, aber besonders treffendes Beispiel nannte er die Qualifikation im IPR; cf. HANS DÖLLE, Juristische Entdeckungen, in Verhandlungen des 42. DJT, Bd. II, Tübingen 1959, S. BI-B22 (B3, B19); vgl. auch Weber, a.a.O. (Fn. 1), S. 3-6 m.w.N. | In seiner bekannten Rede vor dem 42. Deutschen Juristentag[FN 1] in Düsseldorf hat Hans DÖLLE [...]
DÖLLE illustrierte dies in seinem Festvortrag an Hand einer Reihe von Beispielen aus der Rechtsentwicklung dieses und des vergangenen Jahrhunderts[FN 3]. Als letztes, aber besonders treffendes Beispiel nannte er die Qualifikation im Internationalen Privatrecht[FN 4]. [FN 1] DÖLLE, Entdeckungen (1957). [FN 4] S. B 19ff. |
Eine Fußnote wird aus Originalformulierungen und Literaturverweisen aus Weber (1986) zusammengebaut. Art und Umfang der Übernahme bleibt trotz Nennung der Quelle ungeklärt. |
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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Hindemith, Zeitstempel: 20120302211554