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Charakterisierungen und Qualifikation im internationalen Privatrecht. Zur Lehre einer parteispezifischen Qualifikation im Kollisionsrecht der privaten Wirtschaft

von Prof. Loukas A. Mistelis

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Statistik und Sichtungsnachweis dieser Seite findet sich am Artikelende

[1.] Lm/Fragment 002 06 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2021-12-06 12:27:11 Numer0nym
Dörner 1988, Fragment, Gesichtet, Lm, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
PlagProf:-), Frangge
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 2, Zeilen: 6-8
Quelle: Dörner 1988
Seite(n): 345, Zeilen: Spalte 1, 14-17
Offenbar hat Qualifikation der Regel nach etwas mit der Anwendung und Auslegung von Kollisionsnormen zu tun, und offenbar handelt es sich bei diesem Begriff um einen Zentralbegriff des internationalen Privatrechts. Offenbar hat Qualifikation etwas mit der Anwendung von Kollisionsnormen zu tun, und

offenbar handelt es sich bei diesem Begriff um einen Zentralbegriff des IPR.

Anmerkungen

Kein Verweis auf Dörner, weitere Übernahmen auf derselben Seite in Fragment_002_15.

Sichter
(PlagProf:-)) Frangge


[2.] Lm/Fragment 002 15 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2021-12-06 12:27:30 Numer0nym
Dörner 1988, Fragment, Gesichtet, Lm, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
PlagProf:-), Frangge
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 2, Zeilen: 15-18
Quelle: Dörner 1988
Seite(n): 345, Zeilen: Spalte 1, 15-23
Wenn man Lehrbücher und Kommentare aufschlägt, um Klarheit über den Inhalt des Begriffes „Qualifikation“ zu gewinnen und um sich Eintritt in die Wunderwelt der Qualifikation zu verschaffen, wird man schnell enttäuscht. In diesem Bereich ist so ziemlich alles umstritten, was nur umstritten sein kann. Wenn man aber Lehrbücher oder Kommentare aufschlägt, um Klarheit über den Begriffsinhalt zu gewinnen und sich Eintritt zu verschaffen in die Wunderwelt der Qualifikation, dann wird man bitter enttäuscht. Denn in diesem Bereich ist so ziemlich alles umstritten, was nur umstritten sein kann [FN 1].
Anmerkungen

Fortsetzung der Übernahme nach Fragment_002_06. Kein Verweis auf Dörner.

Sichter
(PlagProf:-)) Frangge


[1.] Lm/Fragment 002 101
Zuletzt bearbeitet: 2021-12-06 12:24:43 Numer0nym
BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Lm, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Weber 1986

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Graf Isolan, PlagProf:-), Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 2, Zeilen: 101-106
Quelle: Weber 1986
Seite(n): 3, Zeilen: 3-4, 15-18, 101
[FN 2] DÖLLE illustrierte dies in einem Festvortrag, seiner bekannter [sic!] Rede vor dem 42. DJT in Düsseldorf, an Hand einer Reihe von Beispielen aus der Rechtsentwicklung dieses und des vergangenen Jahrhunderts. Als letztes, aber besonders treffendes Beispiel nannte er die Qualifikation im IPR; cf. HANS DÖLLE, Juristische Entdeckungen, in Verhandlungen des 42. DJT, Bd. II, Tübingen 1959, S. BI-B22 (B3, B19); vgl. auch Weber, a.a.O. (Fn. 1), S. 3-6 m.w.N. In seiner bekannten Rede vor dem 42. Deutschen Juristentag[FN 1] in Düsseldorf hat Hans DÖLLE [...]

DÖLLE illustrierte dies in seinem Festvortrag an Hand einer Reihe von Beispielen aus der Rechtsentwicklung dieses und des vergangenen Jahrhunderts[FN 3]. Als letztes, aber besonders treffendes Beispiel nannte er die Qualifikation im Internationalen Privatrecht[FN 4].

[FN 1] DÖLLE, Entdeckungen (1957).

[FN 4] S. B 19ff.

Anmerkungen

Eine Fußnote wird aus Originalformulierungen und Literaturverweisen aus Weber (1986) zusammengebaut. Art und Umfang der Übernahme bleibt trotz Nennung der Quelle ungeklärt.

Sichter
(Graf Isolan) PlagProf:-)



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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Hindemith, Zeitstempel: 20120302211554