von Prof. Loukas A. Mistelis
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[1.] Lm/Fragment 001 05 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2021-12-06 12:26:08 Numer0nym | Fragment, Gesichtet, Kropholler 1997, Lm, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 1, Zeilen: 5-12 |
Quelle: Kropholler 1997 Seite(n): 2, Zeilen: 5-6, 10-11, 18-22 |
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Die Bedeutung des internationalen Privatrechts ist im Laufe des 20. Jahrhunderts um ein Vielfaches gestiegen. Die Eigenart des Kollisionsrechts ergibt sich aus seiner Funktion als Weisungsrecht über Rechtsordnungen mit stark limitierter Weisungsbefugnis. Die hier und jetzt positiv geltende heimische Rechtsordnung wird relativiert selbst durch die Betrachtung anderer, inhaltlich abweichender Normen, seien diese von der Rechtsphilosophie theoretisch entworfen werden, oder von der Rechtsgeschichte und der Rechtsvergleichung empirisch in anderen Ländern, Zeiten und Räumen vorgefunden. | Die Bedeutung des IPR ist im Laufe des 20. Jahrhunderts um ein Vielfaches gestiegen. [...]
Die Eigenart des IPR ergibt sich aus seiner Funktion als Recht „über“ Rechtsordnungen. [...] Die hier und jetzt positiv geltende heimische Rechtsordnung wird relativiert durch die Betrachtung anderer, inhaltlich abweichender Normen, seien diese nach den Grundsätzen der Rechtsphilosophie theoretisch entworfen oder von der Rechtsgeschichte und der Rechtsvergleichung empirisch in anderen Zeiten und Räumen vorgefunden. |
Ein Paukenschlag zum Auftakt. Die ersten Sätze der Einleitung stammen aus dem Lehrbuch von Kropholler, dem Herausgeber der Serie, in der die Arbeit des Verfassers erschienen ist. |
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[2.] Lm/Fragment 001 13 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2021-12-06 12:26:52 Numer0nym | Dörner 1988, Fragment, Gesichtet, Lm, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 1, Zeilen: 13-14, 17-20 |
Quelle: Dörner 1988 Seite(n): 345, Zeilen: Spalte 1, 4-12 |
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Wer sich mit internationalem Privatrecht beschäftigt, stößt über kurz oder lang unweigerlich auf den Begriff der Qualifikation[FN l]. [...] Es ist die Rede von einem „Qualifikationsgegenstand“ und vom „Qualifikationsstatut“, von einer „Qualifikation lege fori“ oder „lege causae“ oder von „rechtsvergleichender Qualifikation“ und „verfahrensorientierter Qualifikation“, von „Qualifikationsmethoden“, von [„funktionaler“ und „interessensorientierter Qualifikation“, von „Dopppelqualifikation“ [sic] und „Qualifikationsverweisung“.]
[FN 1] (Siehe Fragment_001_101) |
Wer sich mit Internationalem Privatrecht beschäftigt, stößt über kurz oder lang unweigerlich auf den Begriff der „Qualifikation". Da ist die Rede von einem „Qualifikationsgegenstand“ und vom „Qualifikationsstatut“, von einer „Qualifikation lege fori“ oder „lege causae“ oder von „rechtsvergleichender Qualifikation“, von „Qualifikationsmethoden“, von „interessenorientierter“ und „funktionaler Qualifikation“, von „Doppelqualifikation“, von „Qualifikationsverweisung“ [...] |
Dörner wird nicht erwähnt. |
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[1.] Lm/Fragment 001 101 Zuletzt bearbeitet: 2021-12-06 12:24:08 Numer0nym | Fragment, Gesichtet, Lm, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung, Weber 1986 |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 1, Zeilen: 101-108 |
Quelle: Weber 1986 Seite(n): 4, Zeilen: 117-121 |
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[FN 1] So in deutscher, französischer (qualification), italienischer (qualificazione), portugiesischer (qualificação), spanischer (calificación), niederländischer (qualificatie oder kwalificatie), schwedischer (kvalifikation) Sprache und in allen slawischen Sprachen. Auf griechisch heißt es νομκός χαρακτηρισμός (juristische Charakterisierung). Dagegen setzte sich im Englischen kein einheitlicher Begriff durch. Man spricht dort von characterization und classification. Zu dem Wort „Qualifikation“ s. HELMUT WEBER, Die Theorie der Qualifikation. Franz Kahn - Etienne Bartin und die Entwickung [sic] ihrer Lehre 1890-1945, Tübingen 1986, S. 197-202. | [FN 14] So u.a. auf deutsch, französisch (qualification), italienisch (qualificazione), portugiesisch (qualificação), spanisch (calificación), niederländisch (qualificatie oder kwalificatie), schwedisch (kvalifikation); s. dazu auch Kapitel 12. Dagegen setzte sich im Englischen kein einheitlicher Begriff durch. Man spricht dort von ,characterization‘ und ,classification‘; s. dazu S. 167 u. Kapitel 14. |
Die von Lm angegebenen Seiten 197-202 umfassen genau Kapitel 12 von Weber (1986). Obwohl diese Quelle angegeben wird, ist überhaupt nicht deutlich, dass auch die vorliegende Stelle offensichtlich schon Weber entspringt (und zwar Kapitel 1 und nicht dem Kapitel 12: der Verweis auf Kapitel 12 stammt auch aus dem Text in der Quelle). Man beachte, dass die Reihenfolge der angegebenen Sprachen identisch ist und mit dem Englischen abschließt, von dem beide Autoren in identischer Formulierung feststellen, dass dort kein "einheitlicher Begriff" existiert. Kaum überraschend: neu bei dem gebürtigen Griechen Lm ist die griechische Übersetzung des Begriffs. |
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