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Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 32, Zeilen: 1-2
Quelle: Heermann 2009
Seite(n): 64, Zeilen: 4-6
[Die Annahme eines Verstoßes setzt nicht voraus,] dass die Maßnahme erfolgreich war, überhaupt angewandt wurde oder aber von der Wettbewerbsbehörde nachgewiesen werden kann.147

147 Heermann, in: Nolte/Horst (Hrsg.), Handbuch Sportrecht, S. 63; Weiß, in: Calliess/Ruffert (Hrsg.), EUV/EGV, Teil II (EGV), Art. 81 Rn. 104.

Die Annahme eines Verstoßes gegen das Kartellverbot setzt nicht voraus, dass der bezweckte Erfolg eingetreten ist oder aber von der Wettbewerbsbehörde nachgewiesen werden kann.
Anmerkungen

Quelle ist in Fn. genannt, wiederum mit falscher Seitenangabe. Fortsetzung von Ld 31.

Sichter