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Untersuchte Arbeit: Seite: 333, Zeilen: 1-5, 8-15 |
Quelle: Wikipedia Alleinvertretungsanspruch 2013 Seite(n): online, Zeilen: 0 |
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Am 21. Dezember 1972 wurde der Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik abgeschlossen (bekannt als Grundlagenvertrag). Die Vertragspartner bekräftigten, dass keiner im Namen des anderen sprechen könne; tatsächlich hatte die Bundesrepublik auch zuvor nie behauptet, im Namen der DDR, sondern Gesamtdeutschlands zu sprechen. [...] 1973 traten beide deutsche Staaten den Vereinten Nationen bei.
Allerdings erkannte die Bundesrepublik bis 1990 die eigene Staatsbürgerschaft der DDR nur begrenzt an und behandelte auch Ostdeutsche generell als deutsche Staatsangehörige.120. Mauerflüchtlige [sic] wurden daher nicht ausgeliefert. Auch erhielten Besucher aus der DDR grundsätzlich auf Antrag einen bundesdeutschen Reisepass, um sich in Westeuropa frei bewegen zu können. 120 Ingo von Münch, s.o., S. 105 |
Am 21. Dezember 1972 wurde der Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik abgeschlossen (bekannt als Grundlagenvertrag). Die Vertragspartner bekräftigten, dass keiner im Namen des anderen sprechen könne; tatsächlich hatte die Bundesrepublik auch zuvor nie behauptet, im Namen der DDR, sondern Gesamtdeutschlands zu sprechen. 1973 traten beide deutsche Staaten den Vereinten Nationen bei.
Allerdings erkannte die Bundesrepublik bis 1990 die eigene Staatsbürgerschaft der DDR nur begrenzt an und behandelte auch Ostdeutsche generell als deutsche Staatsangehörige.[5] Flüchtlinge wurden daher nicht ausgeliefert. Auch erhielten Besucher aus der DDR grundsätzlich auf Antrag einen bundesdeutschen Reisepass, um zum Beispiel vereinfacht in die USA einreisen zu können. [5.] Vgl. Ingo von Münch, Die deutsche Staatsangehörigkeit, de Gruyter, S. 105. |
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