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Typus
Verschleierung
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Untersuchte Arbeit:
Seite: 253, Zeilen: 6-18
Quelle: Wikipedia Staatspräsident (Frankreich) 2014
Seite(n): online, Zeilen: 0
* Der Präsident wird direkt vom Volk auf sieben Jahre gewählt und kann einmal wiedergewählt werden.
  • Er ernennt den Premierminister und führt den Vorsitz im Ministerrat,
  • Der Präsident hat eine große Machtfülle auch gegenüber der Legislative: Er hat das Recht zur Auflösung der Nationalversammlung,
  • er kann Volksentscheide ansetzen
  • Er kann Verfassungsänderungen initiieren
  • Er fertigt die Gesetze vor ihrem Inkrafttreten aus und kann weitere Beratungen über bereits verabschiedete Gesetze erzwingen
  • Der Präsident ist Oberbefehlshaber der Streitkräfte

Seit Beginn der Fünften Republik 1958 gibt es die „Domaine réservé“ (den reservierten Bereich), der die Verantwortung für Außenpolitik und Streitkräfte einzig dem Präsidenten zuweist. So kann er etwa bei Gipfeltreffen das Land allein vertreten79.


79 Hans-Georg Franzke: Die Kompetenzen des französischen Staatspräsidenten. In: Der Staat. Zeitschrift für Staatslehre, Öffentliches Recht und Verfassungsgeschichte. 38. Bd., 1999, S. 86-106.

:Er wird direkt vom Volk gewählt (seit 1962)
Er verfügt über beträchtliche politische Kompetenzen:
Er hat das Recht zur Auflösung der Nationalversammlung.
Er ernennt den Premierminister und führt den Vorsitz im Ministerrat,
Er fertigt die Gesetze vor ihrem Inkrafttreten aus und kann weitere Beratungen über bereits verabschiedete Gesetze erzwingen sowie Volksentscheide durchführen lassen.
Er ist Oberbefehlshaber der Streitkräfte.
Er hat das Begnadigungsrecht inne.
In der französischen Verfassungswirklichkeit seit Beginn der Fünften Republik 1958 gibt es die Domaine réservé (zu dt. einen reservierten Bereich), der dem Präsidenten die Verantwortung für Außenpolitik und Streitkräfte zuweist. So kann er etwa bei Gipfeltreffen das Land allein vertreten.[3]

[...]

Literatur

[...]

Hans-Georg Franzke: Die Kompetenzen des französischen Staatspräsidenten. In: Der Staat. Zeitschrift für Staatslehre, Öffentliches Recht und Verfassungsgeschichte. 38. Bd., 1999, S. 86-106.


3. Erklärung auf einer französischen Regierungsseite (frz.), abgerufen am 21. April 2012

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle.

Sichter
(SleepyHollow02), WiseWoman