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Untersuchte Arbeit: Seite: 231, Zeilen: 1-7 |
Quelle: Wikipedia Gleichschaltung 2014 Seite(n): online, Zeilen: 0 |
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Mit dem Gesetz über den Neuaufbau des Reichs vom 30. Januar 1934 wurde den Ländern die letzte Rechte der Eigenstaatlichkeit genommen. Der Abschluss der „Gleichschaltung der Länder“ kann auf den 14. Februar 1934 mit der Auflösung des Reichsrates und der Übernahme der Landesjustizverwaltungen datiert werden. Legalisiert wurde die „Gleichschaltung der Länder“ über § 2 der Reichstagsbrandverordnung, wonach die Reichsregierung in die Kompetenzen der Länder eingreifen konnte, sofern diese nicht für Ordnung und Sicherheit sorgen konnten. | Mit dem Gesetz über den Neuaufbau des Reichs vom 30. Januar 1934 wurde der Entzug der Hoheitsrechte der Länder vollendet. [...] Der Abschluss der „Gleichschaltung der Länder“ kann auf den 14. Februar 1934 mit der Auflösung des Reichsrates und der Übernahme der Landesjustizverwaltungen datiert werden.[2] Legalisiert wurde jene Gleichschaltung über § 2 der Reichstagsbrandverordnung, wonach die Reichsregierung in die Kompetenzen der Länder eingreifen konnte, sofern diese nicht für Ordnung und Sicherheit sorgen konnten.
[2] Brockhaus Geschichte, S. 300, Sp. 1, Mannheim/Leipzig 2003. |
Kein Hinweis auf eine Übernahme. |
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