VroniPlag Wiki

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Typus
Verschleierung
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Untersuchte Arbeit:
Seite: 94, Zeilen: 1-11
Quelle: Leicht 2005
Seite(n): online, Zeilen: 0
Einzige, allerdings wenig wirksame Bestimmung zur Verhinderung allzu großer Parteiensplitterung war die Regelung, dass Parteien nur dann einen Abgeordneten in den Reichstag entsenden durften, wenn sie in einem Wahlkreis mindestens 30.000 Stimmen erreicht hatten (Mindestquorum). Dies entsprach 1930 etwa 0,07 Prozent der stimmberechtigten Wähler. Ferner durften aus der Reichswahlliste nicht mehr Mandate zugeteilt werden, als die betreffende Partei in den Wahlkreisen gewonnen hatte. Diese Klauseln konnten die kleineren Parteien durch Listenverbindungen und gemeinsame Reichswahllisten umgehen. Da keine Partei die absolute Mehrheit im Reichstag erreichte, war für eine Regierungsmehrheit immer die Koalitionsbildung mehrerer Parteien notwendig, was als solches Zeit und vieler Kompromisse bedurfte. Einzige, allerdings wenig wirksame Bestimmung zur Verhinderung allzu großer Parteiensplitterung war die Regelung, dass Parteien nur dann einen Abgeordneten in den Reichstag entsenden durften, wenn sie in einem Wahlkreis mindestens 30.000 Stimmen erreicht hatten. Dies entsprach 1930 etwa 0,07 Prozent der Wähler. Ferner durften aus der Reichswahlliste nicht mehr Mandate zugeteilt werden, als die betreffende Partei in den Wahlkreisen gewonnen hatte. Diese Klauseln konnten die kleineren Parteien durch Listenverbindungen und gemeinsame Reichswahllisten umgehen. Da keine Partei die absolute Mehrheit im Reichstag erreichte, war für eine Regierungsmehrheit immer die Koalitionsbildung mehrerer Parteien notwendig.
Anmerkungen

Kein Hinweis auf eine Übernahme.

Sichter
(SleepyHollow02), WiseWoman