von Dr. Klaus-Jochen Becker
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[1.] Kbe/Fragment 390 01 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2018-06-21 22:50:10 Schumann | Fragment, Gesichtet, Kbe, KomplettPlagiat, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Wikipedia Vertrag von Lissabon 2014 |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 390, Zeilen: 1 ff. (ganze Seite) |
Quelle: Wikipedia Vertrag von Lissabon 2014 Seite(n): online, Zeilen: 0 |
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Durch Art. 42 Abs. 7 EU-Vertrag erhielt die EU erstmals den Charakter eines Defensivbündnisses; das heißt, im Fall eines bewaffneten Angriffs auf einen der Mitgliedstaaten müssen die anderen ihm Unterstützung leisten. Die EU übernahm damit Aufgaben, die zuvor der Westeuropäischen Union (WEU) vorbehalten waren; diese wurde dafür Anfang 2010 aufgelöst. Zudem wurde im Vertrag von Lissabon die Gründung einer Europäischen Verteidigungsagentur beschlossen, die die Rüstungspolitik der Mitgliedstaaten koordinieren soll. Dadurch sollen die Rüstungsausgaben effizienter eingesetzt und verhindert werden, dass die Mitgliedstaaten unnötige Mehrfachkapazitäten aufbauen.
Entscheidungen im Bereich der GSVP können auch nach dem Vertrag von Lissabon grundsätzlich nur einstimmig getroffen werden. Auch durch die neu eingeführte Passerelle-Regelung kann die GSVP nicht in den Bereich der Mehrheitsentscheidungen übergeführt werden. Falls jedoch eine Gruppe von Mitgliedstaaten in der GSVP schneller voranschreiten möchte als andere, haben sie künftig die Möglichkeit einer Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (Art. 46 EU-Vertrag), die im Wesentlichen der Verstärkten Zusammenarbeit in anderen Politikfeldern entspricht. 2.5.7. Die Vertiefung der politischen Union in inneren Integration Die Verstärkte Zusammenarbeit, die schon zuvor existierte, wurde durch den Vertrag von Lissabon in Art. 20 EU-Vertrag und Art. 326 bis Art. 334 AEU-Vertrag detaillierter geregelt. Darunter sind Integrationsschritte zwischen einer Gruppe von EU-Mitgliedern zu verstehen, wenn das Vorhaben in der gesamten EU nicht zu realisieren ist. Bei einer Beteiligung von mindestens neun Mitgliedstaaten können die EU-Institutionen dann europäisches Recht setzen, das allerdings nur in den teilnehmenden Mitgliedstaaten gilt. Die Verstärkte Zusammenarbeit erlaubt demnach eine abgestufte Integration. |
Durch Art. 42 Abs. 7 EU-Vertrag erhielt die EU erstmals den Charakter eines Defensivbündnisses; das heißt, im Fall eines bewaffneten Angriffs auf einen der Mitgliedstaaten müssen die anderen ihm „alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung“ leisten.
[...] Die EU übernahm damit Aufgaben, die zuvor der Westeuropäischen Union (WEU) vorbehalten waren; diese wurde dafür Mitte 2011 aufgelöst. Zudem wurde im Vertrag von Lissabon die Gründung einer Europäischen Verteidigungsagentur beschlossen, die die Rüstungspolitik der Mitgliedstaaten koordinieren soll. Dadurch sollen die Rüstungsausgaben effizienter eingesetzt und verhindert werden, dass die Mitgliedstaaten unnötige Mehrfachkapazitäten aufbauen. Entscheidungen im Bereich der GSVP können auch nach dem Vertrag von Lissabon grundsätzlich nur einstimmig getroffen werden. Auch durch die neu eingeführte Passerelle-Regelung kann die GSVP nicht in den Bereich der Mehrheitsentscheidungen übergeführt werden. Falls jedoch eine Gruppe von Mitgliedstaaten in der GSVP schneller voranschreiten möchte als andere, haben sie künftig die Möglichkeit einer Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (Art. 46 EU-Vertrag), die im Wesentlichen der Verstärkten Zusammenarbeit in anderen Politikfeldern entspricht. Verstärkte Zusammenarbeit Die Verstärkte Zusammenarbeit, die schon zuvor existierte, wurde durch den Vertrag von Lissabon in Art. 20 EU-Vertrag und Art. 326 bis Art. 334 AEU-Vertrag detaillierter geregelt. Darunter sind Integrationsschritte zwischen einer Gruppe von EU-Mitgliedern zu verstehen, wenn das Vorhaben in der gesamten EU nicht zu realisieren ist. Bei einer Beteiligung von mindestens neun Mitgliedstaaten können die EU-Institutionen dann europäisches Recht setzen, das allerdings nur in den teilnehmenden Mitgliedstaaten gilt. Die Verstärkte Zusammenarbeit erlaubt demnach eine abgestufte Integration. |
Kein Hinweis auf eine Übernahme. In frühere Versionen der Wikipedia-Quelle (z. B. [1] stand auch "Anfang 2010" statt "Mitte 2011". Dort steht auch nur "Unterstützung" statt „alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung“, also Komplettplagiat. |
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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:WiseWoman, Zeitstempel: 20180613215257