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Die Weimarer Verfassung (WRV), Chance für die Demokratisierung Europas

von Dr. Klaus-Jochen Becker

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[1.] Kbe/Fragment 376 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2017-12-04 21:31:55 Graf Isolan
Fragment, Gesichtet, Kbe, KomplettPlagiat, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Wikipedia Vertrag von Lissabon 2014

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Untersuchte Arbeit:
Seite: 376, Zeilen: 1 ff. (ganze Seite)
Quelle: Wikipedia Vertrag von Lissabon 2014
Seite(n): online, Zeilen: 0
Wichtige Änderungen waren unter anderem:

eine Ausweitung der gesetzgeberischen Zuständigkeiten des Europäischen Parlaments, das nun in den meisten Politikbereichen dem Rat der Europäischen Union (Ministerrat bezeichnet) gleichgestellt wurde;

die Ausweitung der Mehrheitsentscheidungen im Rat der Europäischen Union und die Einführung der doppelten Mehrheit als Abstimmungsverfahren (allerdings erst ab 2014), um die Möglichkeit eines einzelstaatlichen Vetos zu reduzieren;

das neue Amt des Präsidenten des Europäischen Rates, der für je zweieinhalb Jahre vom Europäischen Rat ernannt wird, um eine größere Kontinuität in dessen Aktivitäten zu sichern (Art. 15 EU-Vertrag);

die Einführung eines „EU-Außenministers“ (allerdings unter der Bezeichnung Hoher Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik), der vom Europäischen Rat ernannt wird und zugleich Vorsitzender des Außenministerrats und Vizepräsident der Kommission ist (Art. 18 EU-Vertrag);

die Formulierung eines Kompetenzkatalogs, der die Zuständigkeiten der EU deutlicher als bisher definiert;

die Institutionalisierung der Verstärkten Zusammenarbeit, durch die eine Gruppe von Mitgliedstaaten untereinander weitergehende Integrationsschritte verwirklichen kann, auch wenn andere sich nicht daran beteiligen;

die Ausweitung der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP), unter anderem durch den Ausbau der Europäischen Verteidigungsagentur und die Einführung eines Anschubfonds zur kurzfristigen Finanzierung militärischer Aktivitäten (an dem sich jedoch nur die Mitgliedstaaten beteiligen, die dazu bereit sind);

Wichtige Änderungen waren unter anderem:
  • eine Ausweitung der gesetzgeberischen Zuständigkeiten des Europäischen Parlaments, das nun in den meisten Politikbereichen dem Rat der Europäischen Union (umgangssprachlich auch als Ministerrat bezeichnet) gleichgestellt wurde;
  • die Ausweitung der Mehrheitsentscheidungen im Rat der Europäischen Union und die Einführung der doppelten Mehrheit als Abstimmungsverfahren (allerdings erst ab 2014), um die Möglichkeit eines einzelstaatlichen Vetos zu reduzieren;
  • das neue Amt des Präsidenten des Europäischen Rates, der für je zweieinhalb Jahre vom Europäischen Rat ernannt wird, um eine größere Kontinuität in dessen Aktivitäten zu sichern (Art. 15 EU-Vertrag);
  • die Einführung eines „EU-Außenministers“ (allerdings unter der Bezeichnung Hoher Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik), der vom Europäischen Rat ernannt wird und zugleich Vorsitzender des Außenministerrats und Vizepräsident der Kommission ist (Art. 18 EU-Vertrag);
  • die Einrichtung eines Europäischen Auswärtigen Dienstes, der sich aus Beamten der Kommission, des Ratssekretariats und der diplomatischen Dienste aller Mitgliedstaaten zusammensetzt;
  • die Formulierung eines Kompetenzkatalogs, der die Zuständigkeiten der EU deutlicher als bisher definiert;
  • die Institutionalisierung der Verstärkten Zusammenarbeit, durch die eine Gruppe von Mitgliedstaaten untereinander weitergehende Integrationsschritte verwirklichen kann, auch wenn andere sich nicht daran beteiligen;
  • die Ausweitung der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP), unter anderem durch den Ausbau der Europäischen Verteidigungsagentur und die Einführung eines Anschubfonds zur kurzfristigen Finanzierung militärischer Aktivitäten (an dem sich jedoch nur die Mitgliedstaaten beteiligen, die dazu bereit sind);
Anmerkungen

Kein Hinweis auf eine Übernahme.

Sichter
(SleepyHollow02), PlagProf:-)



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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Graf Isolan, Zeitstempel: 20171204213316