von Dr. Klaus-Jochen Becker
Statistik und Sichtungsnachweis dieser Seite findet sich am Artikelende
[1.] Kbe/Fragment 319 13 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2018-06-28 12:28:43 Schumann | Fragment, Gesichtet, Kbe, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung, Wikipedia Alleinvertretungsanspruch 2013 |
|
|
Untersuchte Arbeit: Seite: 319, Zeilen: 13-24 |
Quelle: Wikipedia Alleinvertretungsanspruch 2013 Seite(n): online, Zeilen: 0 |
---|---|
Dieser Alleinvertretungsanspruch beruhte von der Ableitung her zunächst auf der politischen Legitimation durch „freie Wahlen“. Schon in einer Erklärung vor dem Deutschen Bundestag am 21. Oktober 1949 stellte Bundeskanzler Konrad Adenauer aus Anlass des Inkrafttretens der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik diesen Anspruch fest104.. [sic]
Unterstützung erhielt Adenauer auf der New Yorker Außenministerkonferenz der drei Westmächte am 18. September 1950, die Westdeutschland fest an sich binden wollten. Als die Sowjetunion am 25. März 1954 die Souveränität der DDR proklamierte, beanspruchte der Bundestag einstimmig die Alleinvertretung für die deutschen Interessen. Rechtlich wurde der Anspruch auf der Ansicht abgeleitet, der Gesamtstaat Deutschland (Deutschland als Ganzes) sei erhalten geblieben und die Angelegenheit zwischen den beiden Deutschen Staaten sei eine innenpolitische und keine außenpolitische. 104 Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik (Hrsg.), Dokumente Zur Berlin-Frage, 1944–1966. R. Oldenbourg München , S. 145 |
Die Bundesrepublik Deutschland erhob von 1949 bis 1969 einen Alleinvertretungsanspruch für das gesamte deutsche Volk. Der Anspruch beruhte zunächst auf der politischen Legitimation durch freie Wahlen. Schon in einer Erklärung vor dem Deutschen Bundestag am 21. Oktober 1949 stellte Bundeskanzler Konrad Adenauer aus Anlass des Inkrafttretens der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik diesen Anspruch fest.[1] Unterstützung erhielt er auf der New Yorker Außenministerkonferenz der drei Westmächte am 18. September 1950. Als die Sowjetunion am 25. März 1954 die Souveränität der DDR proklamierte, beanspruchte der Bundestag einstimmig die Alleinvertretung.
[...] Rechtlich beruhte der Anspruch auf der Ansicht, der Gesamtstaat Deutschland (Deutschland als Ganzes) sei erhalten geblieben. [1.] Deutsche Gesellschaft fur Auswartige Politik (Hrsg.), Dokumente Zur Berlin-Frage, 1944–1966. R. Oldenbourg, S. 145. |
Kein Hinweis auf die Quelle. Beleg wird mitübernommen. |
|
Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Graf Isolan, Zeitstempel: 20171204220923