von Dr. Klaus-Jochen Becker
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[1.] Kbe/Fragment 307 06 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2018-05-12 16:39:22 WiseWoman | Fragment, Gesichtet, Kbe, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung, Wikipedia Verfassung der DDR 2012 |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 307, Zeilen: 6-23 |
Quelle: Wikipedia Verfassung der DDR 2012 Seite(n): online, Zeilen: 0 |
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Nach dieser als „Aufbau des Sozialismus“ propagierten Maßnahme zur Angleichung der Verfassung an die Prinzipien der Staatspartei, entstand 1956 in der zuständigen Abteilung des Zentralsekretariats, abermals unter der Leitung von Karl Polak, eine „Verfassung sozialistischen Typs“. Sie trat jedoch nie in Kraft, da ihr aus Sicht der sowjetischen Führung in Anbetracht der seit dem XX. Parteitag der KPdSU betriebenen Entstalinisierung zu sehr den politischen Zielen des Stalinismus verbunden war.
4.4. Die „Sozialistische Verfassung“ von 8. April 1968 1967 sah Walter Ulbricht das sozialistische System unter Führung der SED als soweit gefestigt an, dass er auf dem VII. Parteitag der SED die Erarbeitung einer von Grund auf neuen Verfassung forderte, die „der gegenüber 1949 veränderten sozialistischen Realität Rechnung tragen solle“. Dieser Anspruch forderte vornehmlich, die Diskrepanzen zwischen der autoritären politischen Wirklichkeit in der Alleinherrschaft der SED und den freiheitlich-bürgerlichen und auf das Individuum als Grundrechtsträger enthaltenen Bezügen der bestehenden Verfassung von 1949 zu beseitigen, indem man die restriktive SED-Herrschaft zu konstitutionalisieren trachtete. Damit wollte man nicht etwa im rechtsstaatlichen Sinn, die politischen Verhältnisse als Ausdruck der Verfassungsgrundsätze verstehen wollte, sondern diesen Zusammenhang in sein Gegenteil verkehren. |
Nach dieser ersten, als „Aufbau des Sozialismus“ propagierten Maßnahme zur Angleichung der Verfassung an die Prinzipien der Staatspartei, entstand 1956 in der zuständigen Abteilung des Zentralsekretariats, abermals unter der Leitung von Karl Polak, eine „Verfassung sozialistischen Typs“. Sie trat jedoch nie in Kraft, da ihr aus Sicht der sowjetischen Führung in Anbetracht der seit dem XX. Parteitag der KPdSU betriebenen Entstalinisierung noch zu sehr der Geist der vergangenen Epoche anhaftete.
Die „sozialistische“ Verfassung von 1968 Erst elf Jahre später regte Walter Ulbricht auf dem VII. Parteitag der SED 1967 die Erarbeitung einer von Grund auf neuen Verfassung an, die der gegenüber 1949 veränderten Realität Rechnung tragen sollte. Dieser Anspruch forderte vornehmlich, die Diskrepanzen zwischen der diktatorischen politischen Wirklichkeit und den freiheitlich-demokratischen Zügen der bestehenden Verfassung zu beseitigen, indem man die restriktive SED-Herrschaft zu konstitutionalisieren trachtete und somit nicht etwa im rechtsstaatlichen Sinn die politischen Verhältnisse als Ausdruck der Verfassungsgrundsätze verstehen wollte, sondern diesen Zusammenhang in sein Gegenteil verkehrte. |
Kein Hinweis auf eine Übernahme. Drei der vier Links in der Wikipedia-Quelle sind ebenfalls im PDF der Dissertation vorhanden: |
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