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Die Weimarer Verfassung (WRV), Chance für die Demokratisierung Europas

von Dr. Klaus-Jochen Becker

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[1.] Kbe/Fragment 304 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2018-06-25 15:17:10 Schumann
Fragment, Gesichtet, Kbe, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung, Wikipedia Verfassung der DDR 2012

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
SleepyHollow02, WiseWoman
Gesichtet
Untersuchte Arbeit:
Seite: 304, Zeilen: 1-24
Quelle: Wikipedia Verfassung der DDR 2012
Seite(n): online, Zeilen: 0
[Da nun die Inkraftsetzung des gefertigten Verfassungsentwurfes als Reaktion bevorstand, eine gesamtdeutsche] Verabschiedung des Verfassungsentwurfs als aussichtslos erscheinen durfte, erachtete es die SED Parteiführung im Einvernehmen mit der Sowjetischen Militärverwaltung (SMAD) für notwendig, zum Zweck der Legitimation ihres Führungsanspruchs einen 3. Deutschen Volkskongress einzuberufen. Obwohl bereits die Zusammensetzung der beiden vorigen Kongresse durch eine Quotenregelung bestimmt war, kam nun erstmals das Verfahren der „Einheitslistenwahl“ zur Anwendung, bei dem schon vor dem eigentlichen Wahlgang der Wähler, das Verhältnis innerhalb der politischen und gesellschaftlichen Gruppen austariert wurde und die Bürger lediglich ihre Zustimmung oder Ablehnung der ihnen vorgelegten Wahlliste wählen konnten. Unter dem Vorbehalt von CDU und LPD, lediglich einer Interimslösung ihre Zustimmung zu erteilen, fanden am 15. und 16. Mai die Verhältniswahlen zum Dritten Deutschen Volkskongress statt. Als dieser Ende Mai 1949 zusammentrat, wurde zwar einhellig der Verfassungsentwurf angenommen, doch war das weitere Vorgehen nach den ergebnislosen Verhandlungen auf der Außenministerkonferenz der Alliierten in Paris auch der Parteiführung noch ungewiss. Zwar galt der Volkskongress immer noch als eine gesamtdeutsche Initiative, doch schien sich der SED in Anbetracht der Verabschiedung des Grundgesetzes und des beginnenden Wahlkampfes für den ersten Deutschen Bundestag die Gründung eines ostdeutschen Teilstaats nun als Realität. Nachdem die Parteiführung den Machthaber in Moskau in einem Brief konkrete Vorschläge über das Vorgehen zu einer ostdeutschen Staatsgründung unterbreitet hatte, erteilte die sowjetische Seite ihre Erlaubnis.

Am 7. Oktober 1949 trat der bereits zuvor durch den 3. Deutschen Volkskongress gewählte 2. Deutsche Volksrat zusammen, konstituierte sich als Provisorische Volkskammer und erklärte als Akt der Staatsgründung am 7. Oktober 1949 die „Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik“ als maßgeblich.

Da somit auch die Inkraftsetzung des verfertigten Verfassungsentwurfes bevorstand, erachtete es die Parteiführung im Einvernehmen mit der SMAD für notwendig, zu diesem Zweck einen Dritten Deutschen Volkskongress einzuberufen. Obwohl die Zusammensetzung der beiden vorigen Kongresse auch durch eine Quotenregelung bestimmt wurde, kam nun erstmals das spezielle Verfahren der Einheitslistenwahl offiziell zur Anwendung, bei dem schon vor dem Wahlgang das Verhältnis der politischen Kräfte bestimmt wird und die Bürger lediglich ihre Zustimmung oder Ablehnung der ihnen vorgelegten Verhältnisliste bekunden können. Unter dem Vorbehalt von CDU und LPD, lediglich einer Interimslösung ihre Zustimmung zu erteilen, fanden am 15. und 16. Mai die Verhältniswahlen zum Dritten Deutschen Volkskongress statt. Als dieser Ende Mai 1949 zusammentrat, wurde zwar einhellig der Verfassungsentwurf angenommen, doch war das weitere Vorgehen nach den ergebnislosen Verhandlungen auf der Außenministerkonferenz der Alliierten in Paris auch der Parteiführung noch ungewiss. Zwar galt der Volkskongress immer noch als eine gesamtdeutsche Initiative, doch schien sich der SED in Anbetracht der Verabschiedung des Grundgesetzes und des beginnenden Wahlkampfes für den ersten Deutschen Bundestag die Gründung eines ostdeutschen Teilstaats nun endgültig als einzig verbleibende Alternative zur Sicherung ihrer Machtposition herauszustellen. Nachdem die Parteiführung Josef Stalin in einem Brief konkrete Vorschläge über das Vorgehen zu einer ostdeutschen Staatsgründung unterbreitet hatte, erteilte die sowjetische Seite ihre Erlaubnis.

Am 7. Oktober 1949 trat der bereits zuvor durch den Dritten Deutschen Volkskongress gewählte Zweite Deutsche Volksrat zusammen, konstituierte sich als Provisorische Volkskammer und erklärte als Akt der Staatsgründung am 7. Oktober 1949 die „Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik“ zu geltendem Recht.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf eine Übernahme.

Auf S. 304 im PDF der Dissertation finden sich drei eingebettete Links:

Alle drei Begriffe sind in der Wikipedia-Version ebenfalls auf diese Seiten verlinkt.

Sichter
(SleepyHollow02), (WiseWoman) Schumann



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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Schumann, Zeitstempel: 20180625154915