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Die Weimarer Verfassung (WRV), Chance für die Demokratisierung Europas

von Dr. Klaus-Jochen Becker

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[1.] Kbe/Fragment 223 08 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2018-06-22 12:21:18 Schumann
Fragment, Gesichtet, Kbe, KomplettPlagiat, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Wikipedia Gleichschaltung 2014

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Untersuchte Arbeit:
Seite: 223, Zeilen: 8-17
Quelle: Wikipedia Gleichschaltung 2014
Seite(n): online, Zeilen: 0
Durch das Gesetz über den Neuaufbau des Reichs vom 30.01.1934 wurde der Entzug der Hoheitsrechte der Länder vollendet. Die Regelung der Staatsangehörigkeit wurde jetzt Angelegenheit des Zentralstaats, so dass laut Verordnung vom 5.02.1934 der Eintrag in den Standesregistern auf die deutsche Staatsangehörigkeit vereinheitlicht wurde. Bis dahin verliehen die Länder ihre jeweilige Staatsangehörigkeit, so dass es in Deutschland Bayern, Badener, Preußen, und Sachsen gab, aber trotz des seit 1871 bestehenden deutschen Nationalstaates noch keine als „Deutsche“ ausgewiesenen Staatsbürger. Der Abschluss der „Gleichschaltung der Länder“ kann auf den 14.02.1934 mit der Auflösung des Reichsrates und der Übernahme der Landesjustizverwaltungen datiert werden. Mit dem Gesetz über den Neuaufbau des Reichs vom 30. Januar 1934 wurde der Entzug der Hoheitsrechte der Länder vollendet. Die Regelung der Staatsangehörigkeit wurde jetzt Angelegenheit des Zentralstaats, so dass laut Verordnung vom 5. Februar 1934[1] der Eintrag in den Standesregistern auf die deutsche Staatsangehörigkeit vereinheitlicht wurde. Bis dahin verliehen die Länder ihre jeweilige Staatsangehörigkeit, so dass es in Deutschland Bayern, Braunschweiger, Badener, Preußen, Sachsen usw. gab, aber trotz des seit 1871 bestehenden deutschen Nationalstaates noch keine als Deutsche ausgewiesenen Staatsbürger. Der Abschluss der „Gleichschaltung der Länder“ kann auf den 14. Februar 1934 mit der Auflösung des Reichsrates und der Übernahme der Landesjustizverwaltungen datiert werden.[2]

[1.] Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit vom 5. Februar 1934, in Kraft getreten am 7. Februar 1934.

[2.] Brockhaus Geschichte, S. 300, Sp. 1, Mannheim/Leipzig 2003.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf eine Übernahme.

Sichter
(SleepyHollow02), WiseWoman, Schumann



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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:WiseWoman, Zeitstempel: 20171222223009