Die Weimarer Verfassung (WRV), Chance für die Demokratisierung Europas
von Dr. Klaus-Jochen Becker
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[1.] Kbe/Fragment 144 19 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2018-05-11 20:59:55 WiseWoman | Fragment, Gesichtet, Kbe, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung, Wikipedia Weimarer Republik 2014 |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 144, Zeilen: 19-27 |
Quelle: Wikipedia Weimarer Republik 2014 Seite(n): online, Zeilen: 0 |
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Der von Hugo Preuß vorgelegte Entwurf löste während den Beratungen im Verfassungsausschuss zwischen den verschiedenen im Parlament vertretenen Parteien heftige Diskussionen aus, da er eine offene Abkehr gegenüber der politischen Ordnung des Kaiserreichs darstellte. Die Verfassung hatte im Entwurf einen im grundsätzlichen Sinn demokratischen Charakter, wurde jedoch von vielen als Kompromissverfassung zwischen unterschiedlichsten Interessen angesehen, da an der Entwicklung viele Interessenvertreter mit gegensätzlichen Positionen beteiligt waren. An die Stelle klarer politischer Grundaussagen traten vielfach dilatorische Formelkompromisse mit Appellcharakter, die ein Nebeneinander von Programmen und positiven Bestimmungen nach sich zogen und [den die „verschiedenartigsten politischen, sozialen und religiösen Inhalte und Überzeugungen zugrunde liegen“41.]
41 Carl Schmitt Verfassungslehre. 3., unveränderte Auflage. Duncker & Humblot, Berlin 1957, S. 30 |
Der Entwurf löste heftig geführte Diskussionen zwischen den verschiedenen politischen Lagern aus, da er eine tiefe Zäsur gegenüber der politischen Ordnung des Kaiserreichs darstellte. Die Verfassung hatte schließlich zwar einen genuin demokratischen Charakter, wurde jedoch von vielen als Kompromissverfassung angesehen, da an der Entwicklung viele Parteien mit gegensätzlichen Positionen und Interessen beteiligt waren. An die Stelle der politischen Grundentscheidung traten vielfach dilatorische Formelkompromisse, die ein Nebeneinander von Programmen und positiven Bestimmungen nach sich zogen, dem die „verschiedenartigsten politischen, sozialen und religiösen Inhalte und Überzeugungen zugrunde liegen“.[53]
[53.] Carl Schmitt: Verfassungslehre. 3., unveränderte Auflage, Duncker & Humblot, Berlin 1957, S. 30. |
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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:WiseWoman, Zeitstempel: 20180511210030
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