Angaben zur Quelle [Bearbeiten]
Autor | Ute Lohse, Michael Hanke, René Otparlik, Herbert Klapperich, Dieter Jacob |
Titel | "Regional ökonomische Rahmenbedingungen und Finanzierungsmöglichkeiten von Flächenrecycling in suburbanen Räumen Ostdeutschlands", Endbericht an das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) |
Herausgeber | Kompetenzzentrum für Interdisziplinäres Flächenrecycling CiF e.V. |
Jahr | 2005 |
URL | http://www.bbsr.bund.de/nn_21836/BBSR/DE/FP/AO/Standortentwicklung/RegionalOekomenischeRahmenbedingungen/Downloads/EndberichtLangfassungExpertise,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/EndberichtLangfassungExpertise.pdf |
Literaturverz. |
nein |
Fragmente | 0 |
[1.] Jg/Fragment 061 02 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 09:27:17 Kybot | CIF 2005, Fragment, Gesichtet, Jg, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 061, Zeilen: 02-04 |
Quelle: CIF 2005 Seite(n): 5, Zeilen: 02-05 |
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Weiterhin verfügt Deutschland über schätzungsweise ca. 400.000 ha Brachflächen, welche sich aus aufgegebenen Industrie- und Gewerbeflächen, ehemaligen militärischen Liegenschaften sowie brachliegenden Verkehrsflächen zusammensetzen. | Deutschland verfügt über schätzungsweise 128.000 ha baulich nutzbare Brachfläche, welche sich aus aufgegebenen Industrie- und Gewerbeflächen, ehemaligen militärischen Liegenschaften sowie brachliegenden Verkehrsflächen zusammensetzt. |
128.000 ha -> 400.000 ha Auch andere Quelle möglich. Aber in Verbindung mit Jg/Fragment 348 12 unwahrscheinlich. |
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[2.] Jg/Fragment 348 12 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 09:31:01 Kybot | CIF 2005, Fragment, Gesichtet, Jg, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 348, Zeilen: 08-16 |
Quelle: CIF 2005 Seite(n): 5, Zeilen: 02-16 |
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Deutschland verfügt über schätzungsweise ca. 400.000 ha Brachflächen, welche sich aus aufgegebenen Industrie- und Gewerbeflächen, ehemaligen militärischen Liegenschaften sowie brach liegenden Verkehrsflächen zusammensetzt. Diese stellen ein Baulandpotenzial dar. Die Inanspruchnahme von immer neuen Flächen für Wirtschaft, Verkehr und Wohnen, insbesondere im Außenbereich der Städte, führt zu hohen Schattenkosten durch Ausweitung der Infrastruktur, belastet die Umwelt und beeinträchtigt die in unserem Land für gegenwärtige und zukünftige Generationen noch verbliebenen natürlichen Lebensräume. | Deutschland verfügt über schätzungsweise 128.000 ha baulich nutzbare Brachfläche, welche sich aus aufgegebenen Industrie- und Gewerbeflächen, ehemaligen militärischen Liegenschaften sowie brachliegenden Verkehrsflächen zusammensetzt. Diese stellen ein Baulandpotential im Wert von etlichen Mrd. Euro dar. [Fn 1]
[...] Die Inanspruchnahme von immer neuen Flächen für Wirtschaft, Verkehr und Wohnen insbesondere im Außenbereich der Städte führt jedoch zu hohen Schattenkosten durch Ausweitung der Infrastruktur, belastet die Umwelt und beeinträchtigt die in unserem Land für gegenwärtige und zukünftige Generationen noch verbliebenen natürlichen Lebensräume. [Fn 3] [Fn 1] Vgl. bbr.bund.de (1) [Fn 3] Vgl. bbr.bund.de (2) bbr.bund.de (2): Mehr Wert für die Fläche: Das „Ziel-30-ha“ für die Nachhaltigkeit in Stadt und Land, Empfehlung des Rates für nachhaltige Entwicklung an die Bundesregierung, http://www.bbr.bund.de/raumordnung/download/flaeche-endfassung.pdf (Abruf 4.08.2004) |
Verräterisch: Grammatikfehler in der Diss. "...Brachflächen, welche sich [...] zusammensetzt". Originaltext: "..Brachfläche, welche sich aus [...] zusammensetzt." Andere Zahl: 128.000 ha -> 400.000 ha. Ein Teil des Textes ist auch auf S. 61 zu finden, siehe Jg/Fragment 061 02. Weitere wortwörtliche Übernahmen aus derselben Quelle auf der gleichen Seite, siehe Jg/Fragment 348 23. |
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[3.] Jg/Fragment 348 23 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 09:31:03 Kybot | CIF 2005, Fragment, Gesichtet, Jg, KomplettPlagiat, SMWFragment, Schutzlevel sysop |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 348, Zeilen: 23-34 |
Quelle: CIF 2005 Seite(n): 13, 14, Zeilen: 15-21, 13-21 |
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Der Begriff Brachfläche wird vielfältig definiert. Die Wahl der Begriffsbestimmung hängt von den fachlichen Hintergründen seiner Verwendung ab. Im Landschaftsgesetz NRW bspw. definiert der Gesetzgeber Brachflächen folgendermaßen:
"Als Brachfläche gelten Grundstücke, deren Bewirtschaftung aufgegeben ist oder die länger als drei Jahre nicht genutzt sind, es sei denn, dass eine Nutzung ins Werk gesetzt ist.“ Die Definition des Bundesamtes für Raumwesen, welche im Rahmen des ExWoSt - Modellprojekts "Städte der Zukunft" aufgestellt wurde, definiert die Zeiträume der Nichtnutzung genauer, beschränkt aber auf eine bauliche Folgenutzung. Brachflächen sind hiernach vormals für gewerbliche, wohnbauliche und militärische Zwecke genutzte Bauflächen einschließlich Altlastenflächen, die längerfristig, mindestens ein Jahr, weder für gewerbliche noch für wohnbauliche Zwecke genutzt wurden und für die eine bauliche Wiedernutzung erfolgen soll. |
[S. 13, Z. 15-21]
Der Begriff Brachfläche wird vielfältig definiert. Die Wahl der Begriffsbestimmung hängt von den fachlichen Hintergründen seiner Verwendung ab. Im Landschaftsgesetz beispielsweise definiert der Gesetzgeber folgendermaßen: "Als Brachfläche gelten Grundstücke, deren Bewirtschaftung aufgegeben ist oder die länger als drei Jahre nicht genutzt sind, es sei denn, dass eine Nutzung ins Werk gesetzt ist." [Fn 24] [S. 14, Z. 13-21] Die Definition des Bundesamt für Raumwesen[Fn27], welche im Rahmen es ExWoSt[Fn 28] - Modellprojekts "Städte der Zukunft" aufgestellt wurde, definiert die Zeiträume der Nichtnutzung genauer, beschränkt aber auf eine bauliche Folgenutzung. Brachflächen sind hiernach vormals für gewerbliche, wohnbauliche und militärische Zwecke genutzte Bauflächen einschließlich Altlastenflächen, die längerfristig– mindestens ein Jahr weder für gewerbliche noch für wohnbauliche Zwecke genutzt wurden und für die eine bauliche Wiedernutzung erfolgen soll.
[Fn 27] http://www.bbr.bund.de/raumordnung/siedlung/brachflaeche.htm (2004) [Fn 28] ExWoSt – Experimenteller Wohnungs- und Städtebau |
Wortwörtliche Übernahme inklusive Fehler "seiner", statt "ihrer". Allerdings Korrektur des Genitivs bei Bundesamt. Jg gibt bei dieser Definition keinen exakten Nachweis auf eine Quelle an - wo war da der Gutachter? Auch keine Angabe dieser Quelle im Literaturverzeichnis. Weitere Übernahmen aus derselben Quelle auf der gleichen Seite, siehe Jg/Fragment 348 12. |
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