Bauernopfer: Fußnote zu einem unbedeutenden Teil eines Originaltexts, größere Abschnitte aus demselben ohne Zitatnachweis übernommen.
Aus: Benjamin Lahusen, "Goldene Zeiten -- Anmerkungen zu Hans-Peter Schwintowski, Juristische Methodenlehre, UTB basics Recht und Wirtschaft 2005", In: Kritische Justiz 39(2006) S. 398-417:
S. 405 " [...] die sogenannte Bauernopfer-Referenz. Ein kleiner Teil wird als Ergebnis fremder Geistestätigkeit gekennzeichnet, damit die Eigenautorschaft [des Plagiators] hinsichtlich des übrigen Textes umso plausibler wird. Zwei Spielarten dieser Bauernopfer-Referenz hat sich der Autor zunächst ausgedacht:
a) Nach der einen wird das Bauernopfer in der Fußnote erbracht. Diese befindet sich irgendwo im Text und verweist richtigerweise darauf, daß ein Wort, Gedanke oder Satzteil nicht von [dem Plagiator] sondern von einem anderen stammt. [Die Quelle] etwa wird in [einem] Kapitel [,] in [...] Fußnoten [...] und im Literaturverzeichnis [...] korrekt erwähnt. Der Leser bekommt dadurch einmal mehr den Eindruck, hier gehe alles mit rechten Dingen zu, und vor allem wird er sicher nicht auf die Idee kommen, daß längere Passagen vor und nach der Fußnote ebenfalls von [die Quelle] stammen.
b) Die andere Strategie situiert das Bauernopfer im Text. Statt oder zusammen mit einer Fußnote stößt der Leser irgendwo im Text auf den Namen dessen, der sich einen markanten Begriff oder ein von [dem Plagiator] verwendetes Konzept ausgedacht hat, wodurch natürlich die Vorstellung erzeugt wird, der Rest gehe nicht auf diesen Vordenker zurück."
- siehe auch: PlagiatsKategorien
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- Arc/Fragment 024 06
- Arc/Fragment 028 01
- Arc/Fragment 029 01
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- Arc/Fragment 034 01
- Arc/Fragment 037 01
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