Angaben zur Quelle [Bearbeiten]
Autor | Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) |
Titel | Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung - Begründung |
Datum | 1. Oktober 2003 |
Anmerkung | Abgerufen am 2011-06-12 um 16:25 Uhr |
URL | http://bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Gesetz/aenderung-awg-begruendung,property=pdf,bereich=bmwi,sprache=de,rwb=true.pdf |
Literaturverz. |
nein |
Fußnoten | ja |
Fragmente | 0 |
[1.] Ub/Fragment 150 02 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 11:23:53 Kybot | BMWi 2003, Fragment, KeinPlagiat, SMWFragment, Schutzlevel, Ub, ZuSichten |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 150, Zeilen: 02-10 |
Quelle: BMWi 2003 Seite(n): 004, Zeilen: 21 ff. |
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Auch sei zu berücksichtigen, dass die Rüstungsindustrie als sicherheitspolitisches Instrument die Voraussetzungen für eine eigenständige politische und militärische Handlungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland bilden müsse. Die uneingeschränkte und unkontrollierte Veräußerung Rüstungsgüter produzierender Unternehmen bzw. von Anteilen daran berge die Gefahr, dass die Bundesregierung ihrer Pflicht zur Sicherheitsvorsorge sonst infolge eingeschränkter oder nicht gegebener Verfügbarkeit von Rüstungsgütern gar nicht bzw. nicht in vollem Umfang nachkommen könne. Daher müsse sie Sorge dafür tragen, dass entsprechende Kernfähigkeiten in Deutschland auch zukünftig vorhanden sind. | d) In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass die Rüstungsindustrie als sicherheitspolitisches Instrument die Voraussetzung für eine eigenständige politische und militärische Handlungsfähigkeit bildet.
e) Die uneingeschränkte und unkontrollierte Veräußerung Rüstungsgüter produzierender Unternehmen bzw. von Anteilen daran, birgt die Gefahr, dass die Bundesregierung ihrer Pflicht zur Sicherheitsvorsorge infolge eingeschränkter oder nicht gegebener Verfügbarkeit von Rüstungsgütern nicht bzw. nicht in vollem Umfang nachkommen kann. Daher ist Sorge dafür zu tragen, dass entsprechende Kernfähigkeiten in Deutschland vorhanden sind. |
Weitgehend woertliche Uebernahmen aus der Quelle. Auch so zu finden in Kuechle_2005 (Seite 197), und auch hier BT_Drucksache_15_2537 Letztere Quelle ist in der Dissertation vor der Uebernahme genannt, eine woertliche Uebernahme ist nur durch die indirekte Rede gekennzeichnet. Da der Autor die hier dokumentierte Uebernahme mit "Auch" einleitet, kann man das Zitat wohl als gekennzeichnet ansehen (auch wenn wohl ein Formfehler vorliegt). |
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