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Christus medicus: Die Pastoral als Ort der spirituell-ganzheitlichen Heilung im Heiligen Geist

von Dr. Jesu-Paul Manikonda

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[1.] Jpm/Fragment 291 04 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-09-07 12:45:42 Fret
Fragment, Gesichtet, Jpm, Merklein 1998, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
fret
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 291, Zeilen: 4-30
Quelle: Merklein 1998
Seite(n): 60, 61, Zeilen: 5-16, 28-34; 1-6, 8-11, 19-29
2.4 Befreiung und Rettung von allem Unheil durch Christus

Das „Bewirken“ des „Heils“ und „Erschaffen“ des „Unheils“ unter-streicht, dass Gott dem Unheil nicht passiv gegenüber steht. Das Unheil, das Menschen und Völker trifft, kann auch von Gott zugelassenes Mittel sein, um Geschichte zu gestalten und zu lenken.

(5) Ich bin der Herr, und sonst niemand;
außer mir gibt es keinen Gott.
Ich habe dir den Gürtel angelegt,
ohne dass du mich kanntest,
(6) damit man vom Aufgang der Sonne
bis zu ihrem Untergang erkennt,
dass es außer mir keinen Gott gibt.
Ich bin der Herr und sonst niemand.
(7) Ich erschaffe das Licht und mache das Dunkel,
ich bewirke das Heil und erschaffe das Unheil.
Ich bin der Herr, der das alles vollbringt. (Jes 45,5-7)

Nach K. Ellingers Interpretation des Deuterojesaja folgt der Lauf der Geschichte einem dem Menschen zwar nicht einsichtigen, doch aber logischen bzw. theologischen Konzept und setzt darüber hinaus voraus, dass das Unheil letztlich sogar eine Heilsfunktion besitzt.62 Nach W.H. Schmidt bilden Unheils- und Heilsverkündigung trotz ihrer Grundver-schiedenheit nicht zwei unabhängige Teile, sondern eine übergreifende Einheit: „Heil vollzieht sich nur im Gericht.“63 Das Neue Testament spricht von Heil und Unheil bzw. Gericht und Heil in der Gerichtspredigt Johannes des Täufers, der Heilsverkündigung Jesu und im Kerygma des Paulus. Johannes gilt als Gerichtsprediger des Neuen Testaments,64 wobei das bevorstehende Gericht den Ausgangspunkt seiner Predigt darstellt.


62 Ellinger, K.: Deuterojesaja 40,1-45.7 (BK XI/1), Neukirchen-Vluyn 1978; 500.

63 Schmidt, W.H.: Zukunftsgewissheit und Gegenwartskritik. Grundzüge prophetischer Verkündigung (BSt 64), Neukirchen-Vluyn 1973; 85.

64 Ernst, J.: Johannes der Täufer. Interpretation – Geschichte - Wirkungsgeschichte (BZNW 53), Berlin, New York 1989; zur näheren Begründung vgl. Merklein, H.: Jesu Botschaft von der Gottesherrschaft (SBS 111), Stuttgart 1989; 27-33.

[S. 60, Z. 5-16, 28-34]
(5) Ich bin der Herr, und sonst niemand;
außer mir gibt es keinen Gott.
Ich habe dir den Gürtel angelegt,
ohne daß du mich kanntest,
(6) damit man vom Aufgang der Sonne
bis zu ihrem Untergang erkennt,
daß es außer mir keinen Gott gibt.
Ich bin der Herr, und sonst niemand.
(7) Ich erschaffe das Licht und mache das Dunkel,
ich bewirke das Heil und erschaffe das Unheil.
Ich bin der Herr, der das alles vollbringt.
(Jes 45,5-7)

[...]3 Entsprechend soll mit der Rede vom »Bewirken« des »Heils« und vom »Erschaffen« des »Unheils« die alles umfassende Geschichtssouveränität Gottes herausgestellt werden. Gott steht dem Unheil nicht passiv gegenüber, muß sich nicht reaktiv mit ihm arrangieren, um die Kontrolle über den Lauf der Geschichte zu behalten. Das Unheil, das die Menschen und Völker trifft, ist vielmehr ein positives, von Gott gewolltes und geschaffenes Mittel, um Geschichte zu [gestalten und zu lenken.]

[S. 61, Z. 1-6; 8-11, 19-29]

Auch in dieser Karl Eiliger verpflichteten Interpretation ist das Wort des Deuterojesaja noch aufregend genug. Denn es behauptet nicht nur, daß der Lauf der Geschichte einem dem Menschen zwar nicht einsichtigen, dennoch aber logischen bzw. theo-logischen Konzept folgt, sondern setzt darüber hinaus auch voraus, daß das Unheil letztlich sogar eine Heilsfunktion besitzt. [...]

Werner H. Schmidt betont, daß Unheils- und Heilsverkündigung trotz ihrer Grundverschiedenheit nicht in zwei unabhängige Teile auseinanderfallen, sondern eine sachliche Einheit bilden: »Heil vollzieht sich nur im Gericht«.4 [...]

Es beschäftigt sich mit der Frage, ob und wie auch im Neuen Testament Gericht und Heil zusammengedacht sind bzw. ob und wie auch dort der Gedanke eines heilsamen Gerichts vorkommt. Als Sondierungsfelder werden die Gerichtspredigt Johannes des Täufers, die Heilsverkündigung Jesu und das Kerygma des Paulus ausgewählt, wobei im einzelnen nicht die Erhebung des vollständigen, sondern des typischen Befundes angezielt ist.

I. Johannes der Täufer

1. Johannes gilt als der Gerichtsprediger des Neuen Testaments schlechthin7. Das bevorstehende Gericht ist der Ausgangspunkt seiner Predigt.


3 K. Eiliger, Deuterojesaja 40,1 - 45,7 (BK X I /1), Neukirchen-Vluyn 1978, 500.

4 IV. H. Schmidt, Zukunftsgewißheit und Gegenwartskritik. Grundzüge prophetischer Verkündigung (BSt 64), Neukirchen-Vluyn 1973, 85; konkret geht es an der Stelle um Hosea.

7 Aus der reichhaltigen Literatur zu Johannes sei hier nur auf zwei Titel verwiesen: J. Becker, Johannes der Täufer und Jesus von Nazareth (BSt 63), Neukirchen-Vluyn 1972; J. Ernst, Johannes der Täufer. Interpretation - Geschichte - Wirkungsgeschichte (BZNW 53), Berlin / New York 1989. Zur näheren Begründung der hier vorgetragenen Sicht vgl. H. Merklein, Jesu Botschaft von der Gottesherrschaft (SBS 111), Stuttgart 3., überarbeitete Aufl. 1989, 27-33.

Anmerkungen

Keine ausreichende Kennzeichnung.

Sichter
KnallErbse



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