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Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 228, Zeilen: 14-30, 103-104
Quelle: Altmann 2001
Seite(n): 12, Zeilen: li. Sp: 12-20; re. Spalte: 3-20,
Dabei trug besonders die offene Frage über den endgültigen Status des Kosovo zu den Schwierigkeiten bei. Beide Konfliktparteien, sowohl Kosovo-Albaner, als auch Kosovo-Serben sahen in jedem Rechtsakt und in jeder politischen Entscheidung der UNMIK eine Unterstützung der Ziele des Konfliktgegners. Besonders die Begriffe „Selbstverwaltung“ und „substantiellen Autonomie“ wurden unterschiedlich interpretiert. Dabei hatten und haben beide Seiten ausschließlich ihre eigenen Zielvorstellungen vor Augen: Die Albaner die Unabhängigkeit und die Serben die Bewahrung der Souveränität innerhalb des Staates Serbien und Montenegro. Jede Entscheidung von UNMIK, welche die Fragen der Selbstverwaltung und der substantiellen Autonomie betraf, wurde zwangsläufig von den Konfliktparteien als unzureichend angesehen.472 Im Dezember 1999 wurde eine so genannte ÜbergangsVerwaltungsstruktur JIAS473 eingerichtet, die den Kosovo-Albanern die Mitarbeit in der internationalen Verwaltung sicherte und damit auch zur Legitimierung der internationalen Verwaltung seitens der lokalen Bevölkerung beitrug. Die JIAS sollte vor allem den destabilisierenden Auswirkungen der entstandenen Parallelstrukturen entgegenwirken.

472 Yannis, Kosovo under International Administration, a.a.O. (Anm. 466), S. 35

473 Joint Interim Administration Structure (JIAS)

[Seite 12 links, Zeilen 12-20]

Von Anfang an stand die Protektoratsverwaltung von UNMIK und KFOR unter dem Einfluß der offenen Frage des künftigen endgültigen Status des Kosovo. Die beiden Konfliktparteien, Kosovo-Albaner und Kosovo-Serben, letztere bis Oktober 2000 nationalistisch von Belgrad unterstützt, sahen in jeder politischen Entscheidung und jedem Rechtsakt der internationalen Verwaltung eine Unterstützung der Ziele des Konfliktgegners.

[Seite 12 rechts, Zeilen 3-20]

Erschwert wurde die Arbeit der internationalen Verwaltung zudem dadurch, daß die beiden von ihr verwendeten zentralen Begriffe »Selbstverwaltung« und »substantielle Autonomie« von keiner der beiden Konfliktparteien positiv aufgenommen wurde. Beide Seiten hatten und haben ausschließlich ihre absoluten Zielvorstellungen vor Augen: die Albaner die Unabhängigkeit, die Serben die Bewahrung der Souveränität der Bundesrepublik Jugoslawien und die Wiederherstellung der serbischen Oberhoheit über das Kosovo. Jede Entscheidung der internationalen Verwaltung, die Fragen der Selbstverwaltung oder der substantiellen Autonomie betraf, mußte zwangsläufig von der einen Konfliktpartei als unzureichend im Hinblick auf die gewünschte Unabhängigkeit und von der anderen als unzulässig wegen der Verletzung der jugoslawischen Souveränität bewertet werden. [...]10

[Seite 12 rechts, Zeilen 40-49]

Diese Konkurrenzsituation unter den Albanern half UNMIK, im Dezember 1999 eine sogenannte gemeinsame Übergangsverwaltungsstruktur (Joint Interim Administration Structure – JIAS) zu errichten, die den Kosovo-Albanern die Mitarbeit in der internationalen Verwaltung sicherte und damit auch zur Legitimierung der internationalen Verwaltung unter der lokalen Bevölkerung beitrug. Die JIAS sollte denn auch vor allem die destabilisierenden Auswirkungen der albanischen Parallelstrukturen auffangen.


10 Yannis, Kosovo under International Administration, S. 35.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.

Sichter
(Hindemith), Guckar