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Der Kosovo-Konflikt. Vorgeschichte, Verlauf und Perspektiven. Zur Stabilisierung einer Krisenregion

von Jakob Kreidl

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[1.] Jkr/Fragment 224 06 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2013-04-14 09:44:18 WiseWoman
Fragment, Gesichtet, Jkr, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Schwarz 2002, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 224, Zeilen: 6-30
Quelle: Schwarz 2002
Seite(n): 530, 531, Zeilen: 530: 15-25; 531: 1-29
Er hat nicht nur alle legislativen und exekutiven Befugnisse einschließlich der Justizverwaltung sondern verfügt darüber hinaus über das Recht, jede Person seines Vertrauens mit jedem Amt zu betrauen oder aus einem solchen zu entlassen.457 Er erlässt Vorschriften mit Gesetzeskraft in Form von Regulierungen und subsidiären Regelwerken458 wie Verwaltungsvorschriften und -anweisungen. Der SRSG verwaltet alles bewegliche und unbewegliche Eigentum, einschließlich der Geldmittel und Bankkonten des früheren Jugoslawien in Kosovo und auch das gesamte frühere öffentliche, staatliche und vergesellschaftete Eigentum.459 Ihm unterstehen die 3000 aktiven und 2000 in Reserve befindlichen Mitglieder des oben beschriebenen Zivilschutzes Kosovo Protection Korps (KPC).

Weder die Kommunen noch das Parlament verfügen über ein Budgetrecht. Das gesamte Haushalts- und Finanzwesen steht unter der Entscheidungsbefugnis des SRSG. Er bedient sich dazu einer weisungsabhängigen, ihm direkt unterstellten zentralen Finanzbehörde460, die das so genannte konsolidierte Budget verwaltet. Dieses Budget umfasst, getrennt von UNMIKs eigenem Budget, das gesamte Haushaltsvolumen des Kosovo, einschließlich desjenigen der Kommunen.461 Wegen der unübersehbaren Risiken verfügt der SRSG über eine uneingeschränkte Immunität, die ihn wie auch den gesamten UNMIK-Mitarbeiterstab und die ihn unterstützenden KFOR-Kräfte von jedem gerichtlichen Verfahren ausnimmt.462 Diese Regelung wurde insbesondere von kosovarischen Politikern kritisiert, weil sie nicht nur etwaige straf- oder zivilrechtliche Vorgänge betrifft, sondern die Bevölkerung über keine Möglichkeit der Überprüfung durch ein ordentliches verwaltungsrechtliches Verfahren verfügt und sie sich mit einem Beschwerderecht bei der Vermittlungsinstanz des Ombudsmanns zu begnügen [hat463]


457 Section 1.2 UNMIK/REG/1999/1

458 Regulations and subsidiary instruments, Section 1.1 UNMIK/REG/2000/59

459 Paragraph 8.1 UNMIK/REG/2001/9

460 Die Finanzbehörde hat den Namen Central Fiscal Authority (CFA); Section 1 UNMIK/REG/1999/16

461 Section 1 UNM1K/REG/2000/7

462 Sections 1-6 UNMIK/REG/2000/47

463 Birgit Schlüter [sic]: Rechtsstaatlichkeit der UN-Verwaltungsherrschaft in Kosovo, in: Südosteuropa, 2001, 7-9, S. 314-319

Bereits in seinem ersten legislativen Akt überträgt der SRSG sich selbst alle legislativen, exekutiven Befugnisse einschließlich der Justizverwaltung29 verbunden mit dem Recht, jede Person seines Vertrauens mit jedem beliebigen Amt seiner Wahl zu betrauen oder aus einem solchen zu entfernen30. Er erläßt Vorschriften mit Gesetzeskraft in Form von Regulierungen und Subsidiären Regelwerken31 wie Verwaltungsanweisungen und -Vorschriften32, die solange in Kraft bleiben, wie er es nur wünscht,33 da eine politische Lösung, wie sie der Resolution 1244 vorschwebt, auch nicht ansatzweise in Sicht ist. Der SRSG verwaltet nicht nur alles bewegliche und unbewegliche Eigentum, einschließlich Geldmittel und Bankkonten des früheren Jugoslawiens in Kosovo34, sondern auch das gesamte frühere

[Seite 531]

öffentliche, staatliche und vergesellschaftete Eigentum35. [...] Seine 3000 aktiven und weiteren 2000 Mitglieder in Reserve42, darunter wenigstens 10 % Angehörige der Minderheiten43, unterstehen dem SRSG, der im operativen Tagesgeschäft von KFOR unterstützt wird44. Darüber hinaus verfügen weder die Kommunen noch das Parlament über ein Budgetrecht. Das gesamte Haushalts- und Finanzwesen steht unter der vollständigen Kontrolle und Letztentscheidungsbefugnis des SRSG. Er bedient sich dazu einer weisungsabhängigen, ihm direkt unterstehenden Zentralen Finanzbehörde (Central Fiscal Authority, CFA)45, die das sog. Konsolidierte Budget (Kosovo Consolidated Budget) verwaltet. Dieses Budget umfaßt - getrennt von UNMIKs eigenem Budget - das gesamte Budget Kosovos einschließlich desjenigen der Kommunen46. Da ein Unternehmen solch eines Umfangs wirtschaftliche wie juristische Risiken bergen könnte, hat der SRSG eine weitreichende, lebenslange Immunität verfügt, die ihn wie auch den gesamten UNMIK-Verwaltungsapparat und die ihn unterstützenden KFOR-Kräfte von jedem gerichtlichen Verfahren ausnimmt47. Bedenklich ist dabei insbesondere, daß dies nicht nur etwaige straf- oder zivilrechtliche Aspekte betrifft, sondern daß die Bevölkerung nach wie vor gegenüber keiner einzigen Entscheidung gleich welcher UNMIK-Ebene über die Möglichkeit einer Prüfung durch ein ordentliches verwaltungsrechtliches Verfahren verfügt, sondern sich mit einem Beschwerderecht bei der Vermittlungsinstanz des Ombudsmans zu begnügen hat.48


29 Section 1.1 UNMIK/REG/1999/1.

30 Section 1.2 UNMIK/REG/1999/1.

31 Regulations and subsidiary instruments, Section 1.1 (a) UNMIK/REG/2000/59.

32 Administrative directive and instructions.

33 Section 4 UNMIK/REG/1999/1.

34 Section 6 UNMIK/REG/1999/1.

35 Paragraph 8.1 (j) UNMIK/REG/2001/9.

[...]

42 Section 2.1 UNMIK/REG/1999/8.

43 Section 2.2 UNMIK/REG/1999/8.

44 Section 3 UNMIK/REG/1999/8, auch in personalrechtlicher Hinsicht, Section 2.3 UNMIK/REG/1999/8.

45 Section 1 UNMIK/REG/1999/16, siehe auch <http://www.un.org/peace/kosovo/ pages/twelvemonths/cfa.html>.

46 Näheres siehe Section 1 UNMIK/REG/2000/7.

47 Sections 1 - 6 UNMIK/REG/2000/47.

48 Vgl. bereits Schlütter (wie Anm. 10), S. 314-319.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.

Auch alle Quellenverweise stammen in gleicher Reihenfolge aus der Quelle.

Sichter
(Hindemith), WiseWoman



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