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35 gesichtete, geschützte Fragmente: Plagiat

[1.] Jhg/Fragment 013 01 - Diskussion
Bearbeitet: 24. April 2014, 19:19 Hindemith
Erstellt: 24. April 2014, 18:01 (Hindemith)
Brock 2003, Fragment, Gesichtet, Jhg, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 13, Zeilen: 1ff (komplett)
Quelle: Brock 2003
Seite(n): 12, 13, Zeilen: 12: 24-27; 13: 1-24
[Eine arterielle Kanüle (20G, Quickcath®,] Baxter S.A., Lessines, Belgien) wurde unter Lokalanästhesie vorzugsweise in der linken Radialarterie platziert. Kam die linke A. radialis als arterielles Graft- Conduit in Betracht, wurde die A. radialis der Gegenseite punktiert. Alternativ kam die Kanülierung einer A. femoralis in Betracht. Es erfolgte nun die genaue Einschätzung der kardialen Erkrankung und der Ventrikelfunktion anhand der dokumentierten Vorbefunde. Bei nicht kompromittierter Ventrikelfunktion und klinischen Hinweisen auf ein Flüssigkeitsdefizit wurden mittels einer Druckinfusion 10 ml/kgKG einer physiologischen Kochsalzlösung infundiert. Danach wurde die Narkose eingeleitet. Begonnen wurde mit einem Sufentanil- Bolus von 0,7 μg/kgKg (Sufenta®, Janssen-Cliag, Neuss, Deutschland) über 90 sec mittels einer programmierbaren Infusionspumpe, gefolgt von einer kontinuierlichen Sufentanil-Infusion (1 μg/kg/h). Nach Gabe des Sufentanil- Bolus erhielten die Patienten Etomidate 10 - 20 mg (Hypnomidate®, Janssen- Cliag, Neuss, Deutschland) und das volatile Anästhetikum Sevoflurane (Sevorane®, Abbott, Queensborough, England) in einer inspiratorischen Konzentration von 0,5 – 1 Vol% in reinem Sauerstoff. Nach Sicherstellung der Beatmung über eine Gesichtsmaske wurde das nicht depolarisierende Muskelrelaxans Cis-Atracurium 0,2 mg/kgKG (Nimbex®, GlaxoSmithKline, Bühl, Deutschland) injiziert. Nach der Relaxation erfolgte die endotracheale Intubation und bei fehlenden Kontraindikationen (insbesondere Erkrankungen und Operationen im Bereich des oberen Gastrointestinaltraktes) die vorsichtige Platzierung einer transösophagealen Ultraschallsonde (TEE-Sonde). Zusätzlich wurden zur Abschwächung der mediatorinduzierten Inflammationsreaktion unter HLM 1 g Prednisolon (Solu-Decortin®, Merck, Darmstadt, Deutschland) injiziert und zur perioperativen antibiotischen Prophylaxe 2,0 g Cefazolin (Cephazolin, Fresenius Kabi, Bad Homburg, Deutschland) infundiert. Im Rahmen der Narkoseeinleitung wurden dann ein weiterer großlumiger peripher-venöser Zugang (16G, Angiocath®, Baxter S.A., Lessines, Belgien) und ein transurethraler Blasenkatheter mit Temperatursensor gelegt (Größe 16 oder 18Ch, Fabrikat, Kendall Curity, Limburg, Deutschland). Eine arterielle Kanüle (20G, Quickcath®, Baxter S.A., Lessines, Belgien) wurde vorzugsweise in der linken Radialarterie platziert. Kam die linke A. radialis als arterielles Graft-Conduit in Betracht, wich man auf die Gegenseite aus. Alternativ kam die Kanülierung der A. femoralis in Frage.[...]

[Seite 13]

Es erfolgte die Einschätzung des Volumenstatus vor dem Hintergrund der kardialen Erkrankung und der Ventrikelfunktion. Bei nicht kompromittierter Ventrikelfunktion wurden mittels einer Druckinfusion rasch 10 ml/kgKG Körpergewicht (KG) einer physiologischen Kochsalzlösung infundiert. Danach erfolgte dann die Narkoseinduktion. Über eine programmierbare Infusionspumpe wurde über 90 sec ein Sufentanil-Bolus von 0,7 μg/kgKg (Sufenta®, Janssen-Cliag, Neuss, Deutschland) appliziert, gefolgt von einer kontinuierlichen Sufentanil-Infusion (1 μg/kg/h). Nach Gabe des Sufentanil-Bolus erhielten die Patienten Etomidate 10 - 20 mg (Hypnomidate®, Janssen-Cliag, Neuss, Deutschland) und das volatile Anästhetikum Sevoflurane (Sevorane®, Abbott, Queensborough, England) 0,5 – 1 Vol% inspiratorische Konzentration in reinem Sauerstoff. Nach Sicherstellung der Beatmung über eine Gesichtsmaske wurde das stabilisierende Muskelrelaxans Cis-Atracurium 0,2 mg/kgKG (Nimbex®, GlaxoSmithKline, Bühl, Deutschland) injiziert. Nach der Relaxation erfolgte die endotracheale Intubation und bei fehlenden Kontraindikationen (insbesondere Erkrankungen und Operationen im Bereich des oberen Gastrointestinaltraktes) die vorsichtige Plazierung einer transösophagealen Ultraschallsonde (TEE-Sonde). Zusätzlich wurden zur Abschwächung der Inflammationsreaktion unter HLM 1 g Prednisolon (Solu-Decortin®, Merck, Darmstadt, Deutschland) injiziert und zur perioperativen antibiotischen Prophylaxe 2,0 g Cefazolin (Cephazolin, Fresenius Kabi, Bad Homburg, Deutschland) infundiert. Im Rahmen der Narkose-Einleitung wurden dann ein weiterer großlumiger peripher-venöser Zugang (16G, Angiocath®, Baxter S.A., Lessines, Belgien) und ein transurethraler Blasenkatheter mit Temperatursensor gelegt (Größe 16 oder 18Ch, Fabrikat, Kendall Curity, Limburg, Deutschland).

Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle fehlt.

Sichter
(Hindemith) Agrippina1


[2.] Jhg/Fragment 022 02 - Diskussion
Bearbeitet: 24. April 2014, 18:17 Hindemith
Erstellt: 24. April 2014, 15:28 (Hindemith)
Brock 2003, Fragment, Gesichtet, Jhg, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 22, Zeilen: 2-9
Quelle: Brock 2003
Seite(n): 20, Zeilen: 2-7
Bei Stabilität der hämodynamischen Parameter (zentralvenöser Venendruck, systemischer Blutdruck, myokardiales Kontraktionsverhalten im Echokardiogramm) wurde abweichend vom standardisierten Verfahren in der Untersuchungsgruppe nach erfolgreichem Weaning von der HLM und Wiederauffüllung des Kreislaufs die Aortenkanüle nicht entfernt. Durch das Belassen der Kanüle wurde die Kontinuität des Blutkreislaufs zwischen dem Gefäßsystem des Patienten und dem extrakorporalen System der HLM aufrecht erhalten. Bei Stabilität der hämodynamischen Parameter (zentralvenöser Venendruck, systemischer Blutdruck, myokardiales Kontraktionsverhalten im Echokardiogramm) wurde abweichend vom Routineablauf nach erfolgreichem Weaning von der HLM und Wiederauffüllung des Kreislaufs die Aortenkanüle nicht entfernt. Durch das Belassen der Kanüle wurde die Kontinuität des Blutkreislaufs zwischen dem Gefäßsystem des Patienten und dem extrakorporalen System der HLM aufrecht erhalten.
Anmerkungen

Eine Quelle ist nicht angegeben.

Sichter
(Hindemith) Agrippina1


[3.] Jhg/Fragment 020 01 - Diskussion
Bearbeitet: 24. April 2014, 18:17 Hindemith
Erstellt: 24. April 2014, 15:32 (Hindemith)
Brock 2003, Fragment, Gesichtet, Jhg, KomplettPlagiat, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 20, Zeilen: 1-8, 12-16
Quelle: Brock 2003
Seite(n): 19, Zeilen: 16-27
[Diese Blutmenge war für] jeden Patienten konstant und ist vorgegeben durch die geometrischen Dimensionen des Systems. Variabel war die im Reservoir der HLM verbleibende Blutmenge. Das Volumen des Reservoirs konnte über die arterielle Kanüle nur bis zum Erreichen einer Normovolämie retransfundiert werden. Insbesondere bei vorbestehender links- und/oder rechtsventrikulärer Insuffizienz musste eine Hypervolämie jedoch unter allen Umständen vermieden werden. Aus diesem Grund war es möglich, dass große Blutvolumina im Reservoir verblieben. [...]

Bei stabiler kardiovaskulärer Funktion erfolgte dann die Antagonisierung des Heparins mittels intravenösen Protaminsulfats 0,3 ml/kgKG (Protamin ICN, ICN Pharmaceuticals Germany, Frankfurt, Deutschland) über mindestens 10 min. Gegebenenfalls wurde entsprechend der ACT nach initialer Protamingabe (ACT > 150 sec.) Protamin titrierend nachgegeben (ca. 1/3 der Initialdosis).

Diese Blutmenge war für jeden Patienten konstant und ist vorgegeben durch die geometrischen Dimensionen des Systems. Variabel war die im Reservoir der HLM verbleibende Blutmenge. Das Volumen des Reservoirs konnte über die arterielle Kanüle nur bis zum Erreichen einer Normovolämie retransfundiert werden. Insbesondere bei vorbestehender links- und/oder rechtsventrikulärer Insuffizienz musste eine Hypervolämie jedoch unter allen Umständen vermieden werden. Aus diesem Grund war es möglich, dass große Blutvolumina im Reservoir verblieben.

Bei stabiler kardiovaskulärer Funktion erfolgte dann die Antagonisierung des Heparins mittels intravenösen Protaminsulfats 0,3 ml/kgKG (Protamin ICN, ICN Pharmaceuticals Germany, Frankfurt, Deutschland) über mindestens 10 min. Gegebenenfalls wurde entsprechend der ACT nach initialer Protamingabe (ACT > 150 sec) Protamin titrierend nachgegeben (ca. 1/3 der Initialdosis).

Anmerkungen

Eine Quelle wird nicht genannt.

Sichter
(Hindemith) Agrippina1


[4.] Jhg/Fragment 019 01 - Diskussion
Bearbeitet: 24. April 2014, 18:16 Hindemith
Erstellt: 24. April 2014, 15:37 (Hindemith)
Brock 2003, Fragment, Gesichtet, Jhg, KomplettPlagiat, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 19, Zeilen: 1ff (komplett)
Quelle: Brock 2003
Seite(n): 18, 19, Zeilen: 18: 17-30; 19: 1-15
[Als weitere Substanzen kamen im Rahmen einer differenzierten Therapie eines Low-Cardiac-Output Syndroms nach myokardialer Ischämie Adrenalin 0,02 – 0,5 μg/kg/min (Suprarenin®,] Aventis Pharma, Bad Soden, Deutschland), Milrinon 0,375 – 0,75 μg/kg/min (Corotrop, Sanofi-Synthelabo, Berlin, Deutschland) und Noradrenalin (Arterenol, Aventis Pharma, Bad Soden, Deutschland) 0,02 – 0,5 μg/kg/min, in Betracht. Patienten mit präoperativ schlechter linksventrikulärer Funktion benötigen sehr häufig positiv inotrope Substanzen zur Entwöhnung von der HLM. Die differenzierte Applikation der Substanzen erfolgte vor dem Hintergrund des hämodynamischen Monitorings. Die Ventrikelfunktion und damit das therapeutische Vorgehen hingen u.a. stark ab vom Effekt und dem Grad der operativen myokardialen Revaskularisierung, der Art der Kardioplegie (antegrade kristalloide versus retrograde Blut-Kardioplegie), der Dauer der Cross-Clamp-Zeit und der Dauer der Reperfusionszeit. Insbesondere durch den Einsatz der Echokardiographie wurde der Funktionszustand des kardiovaskulären Systems beim Weaning überwacht.

Nach Entwöhnung von der HLM erfolgte in der Kontrollgruppe zunächst die Entfernung der venösen 2-Stufen-Kanüle aus dem rechten Vorhof. Das in dem Schlauchsystem zur venösen Dränage verbliebene Blut wurde in den Reservoirbehälter der HLM entleert. Zeitgleich mit der venösen Dekanülierung wurde die kontinuierliche Cis-Atracurium-Infusion, die der Relaxierung der Probanden diente, beendet. Bei liegender Aortenkanüle wurde unter laufender Kontrolle der Hämodynamik, echokardiographischer Kontrolle des Füllungszustands des linken Ventrikels und visueller Inspektion des rechten Herzens Volumen über die HLM nachgefördert (im Allgemeinen repetitive Gaben von 100 ml). Solange auf Volumengabe die Größe beider Ventrikel konstant blieb, die Vorlastdrücke (ZVD, PCWP) nicht anstiegen, der arterielle Mitteldruck aber zunahm, wurde die Wiederauffüllung des Kreislaufs durch Volumengabe fortgesetzt. Nach Erreichen eines adäquaten intravasalen Füllungszustandes verblieb ein Blutvolumen variabler Menge im extrakorporalen System. Dieses Blutvolumen hatte zwangsläufig den gleichen Hb- und Hk-Wert wie der Patient zu dem Zeitpunkt, zu dem die HLM gestoppt wurde. Obligat verblieb Blut im arteriellen Schlauchsystem, im arteriellen Filter und im Oxygenator des extrakorporalen Kreislaufs.

Als weitere Substanzen kamen im Rahmen einer differenzierten Therapie eines Low-Cardiac Output Syndroms nach myokardialer Ischämie Adrenalin 0,02 – 0,5 μg/kg/min (Suprarenin®, Aventis Pharma, Bad Soden, Deutschland), Milrinon 0,375 – 0,75 μg/kg/min (Corotrop, Sanofi-Synthelabo, Berlin, Deutschland) und Noradrenalin (Arterenol, Aventis Pharma, Bad Soden, Deutschland) 0,02 – 0,5 μg/kg/min, in Betracht. Patienten mit präoperativ schlechter linksventrikulärer Funktion benötigen sehr häufig positiv inotrope Substanzen zur Entwöhnung von der HLM. Die differenzierte Applikation der Substanzen erfolgte vor dem Hintergrund des hämodynamischen Monitorings. Die Ventrikelfunktion und damit das therapeutische Vorgehen hingen u.a. stark ab vom Effekt und dem Grad der operativen myokardialen Revaskularisierung, der Art der Kardioplegie (antegrade kristalloide versus retrograde Blut-Kardioplegie), der Dauer der Cross-Clamp-Zeit und der Dauer der Reperfusionszeit. Insbesondere durch den Einsatz der Echokardiographie wurde der Funktionszustand des kardiovaskulärem Systems beim Weaning überwacht.

[Seite 19]

Nach Entwöhnung von der HLM erfolgte zunächst die Entfernung der venösen 2- Stufen-Kanüle aus dem rechten Vorhof. Das in dem Schlauchsystem zur venösen Dränage verbliebene Blut wurde in den Reservoirbehälter der HLM entleert. Zeitgleich mit der venösen Dekanülierung wurde die kontinuierliche Cis-Atracurium-Infusion, die der Relaxierung der Probanden diente, beendet. Bei liegender Aortenkanüle wurde unter laufender Kontrolle der Hämodynamik, echokardiographischer Kontrolle des Füllungszustands des linken Ventrikels und visueller Inspektion des rechten Herzens Volumen über die HLM nachgefördert (im Allgemeinen repetitive Gaben von 100 ml). Solange auf Volumengabe die Größe beider Ventrikel konstant blieb, die Vorlastdrücke (ZVD, PCWP) nicht anstiegen, der arterielle Mitteldruck aber zunahm, wurde die Wiederauffüllung des Kreislaufs durch Volumengabe fortgesetzt. Nach Erreichen eines adäquaten intravasalen Füllungszustandes verblieb ein Blutvolumen variabler Menge im extrakorporalen System. Dieses Blutvolumen hatte zwangsläufig den gleichen Hb- und Hk-Wert wie der Patient zu dem Zeitpunkt, zu dem die HLM gestoppt wurde. Obligat verblieb Blut im arteriellen Schlauchsystem, im arteriellen Filter und im Oxygenator des extrakorporalen Kreislaufs.

Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle fehlt.

Sichter
(Hindemith) Agrippina1


[5.] Jhg/Fragment 018 01 - Diskussion
Bearbeitet: 24. April 2014, 18:16 Hindemith
Erstellt: 24. April 2014, 15:48 (Hindemith)
Brock 2003, Fragment, Gesichtet, Jhg, KomplettPlagiat, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 18, Zeilen: 1ff (komplett)
Quelle: Brock 2003
Seite(n): 17, 18, Zeilen: 17: 21-30; 18: 1-22
[Vor Wiedereröffnung der Aorta (Ende der kardioplegischen Stillstandszeit) wurden] die beiden Aa. carotides manuell komprimiert, um zerebralen Luft- oder Partikelembolien vorzubeugen. Gleichzeitig wurden die Lungen gebläht, um durch eine Volumenverschiebung von Blut aus der Lungenstrombahn über den linken Vorhof in den linken Ventrikel Luft aus dem linksventrikulären Ausflusstrakt zu exprimieren. Ein nach Freigeben der Koronarperfusion flimmerndes Herz wurde so schnell wie möglich defibrilliert, um in der Reperfusionsphase einen niedrigen myokardialen Sauerstoffverbrauch zu gewährleisten. Während der mit dem Declamping der aszendierenden Aorta beginnenden Reperfusionsperiode wurde auf ein niedriges enddiastolisches Ventrikelvolumen geachtet, um die subendokardiale Perfusion nicht einzuschränken und um den myokardialen Sauerstoffverbrauch, dessen wesentliche Determinante der Wandstress während der Diastole ist, so niedrig wie möglich zu halten. Die Kontrolle des enddiastolischen linksventrikulären Volumens erfolgte durch kontinuierliche transösophageale Echokardiographie. Eine Mindestdauer der Reperfusionszeit von 1/3 der Ischämiezeit wurde zur Wiederherstellung der funktionellen Integrität des Myokards eingehalten.

Das Weaning von der HLM wurde eingeleitet, wenn die Körpertemperatur normalisiert war, die Herzfrequenz zwischen 70 und 90/min. lag, im EKG und in der Echokardiographie Hinweise auf aktuelle myokardiale Ischämien fehlten, die rechts- und linksventrikuläre Globalfunktion als ausreichend erachtet wurde, die Lungen manuell gebläht und mit 100% Sauerstoff beatmet waren und eine Homöostase des Elektrolyt- und Säure-Basen Haushaltes bestand. Während der letzten Minuten unter der HLM wurden bereits die benötigten Medikamente über Infusionspumpen zugeführt. Nitroglycerin wurde in einer Dosierung von 0,2 – 2,0 μg/kg/min verabreicht. Wenn positiv inotrope Medikamente indiziert waren, wurde Dobutamin (Dobutamin Liquid®, Fresenius Kabi, Bad Homburg, Deutschland) in einer Dosierung von 2 – 10 μg/kg/min als das Mittel der ersten Wahl appliziert. Als weitere Substanzen kamen im Rahmen einer differenzierten Therapie eines Low-Cardiac-Output Syndroms nach myokardialer Ischämie Adrenalin 0,02 – 0,5 μg/kg/min (Suprarenin®, [Aventis Pharma, Bad Soden, Deutschland), Milrinon 0,375 – 0,75 μg/kg/min (Corotrop®, Sanofi-Synthelabo, Berlin, Deutschland) und Noradrenalin (Arterenol®, Aventis Pharma, Bad Soden, Deutschland) 0,02 – 0,5 μg/kg/min, in Betracht.]

Vor Wiedereröffnung der Aorta (Ende der kardioplegischen Stillstandszeit) wurden die beiden Aa. carotides manuell komprimiert, um zerebralen Luft- oder Partikelembolien vorzubeugen. Gleichzeitig wurden die Lungen gebläht, um durch eine Volumenverschiebung von Blut aus der Lungenstrombahn über den linken Vorhof in den linken Ventrikel, und Luft aus dem linksventrikulären Ausflusstrakt zu exprimieren. Ein nach Freigeben der Koronarperfusion flimmerndes Herz wurde so schnell wie möglich defibrilliert, um in der Reperfusionsphase einen niedrigen myokardialen Sauerstoffverbrauch zu gewährleisten. Während der mit dem Declamping der aszendierenden Aorta beginnenden Reperfusionsperiode wurde auf ein niedriges enddiastolisches Ventrikelvolumen geachtet, um die subendokardiale Perfusion nicht

[Seite 18]

einzuschränken und um den myokardialen Sauerstoffverbrauch, dessen wesentliche Determinante der Wandstress während der Diastole ist, so niedrig wie möglich zu halten. Die Kontrolle des enddiastolischen linksventrikulären Volumens erfolgte durch kontinuierliche transösophageale Echokardiographie. Eine Mindestdauer der Reperfusionszeit von 1/3 der Ischämiezeit wurde zur Wiederherstellung der funktionellen Integrität des Myokards eingehalten.

Das Weaning von der HLM wurde eingeleitet, wenn die Körpertemperatur normalisiert war, die Herzfrequenz zwischen 70 und 90/min lag, im EKG und in der Echokardiographie Hinweise auf aktuelle myokardiale Ischämien fehlten, die rechts- und linksventrikuläre Globalfunktion als ausreichend erachtet wurde, die Lungen manuell gebläht und mit 100% Sauerstoff beatmet waren und eine Homöostase des Elektrolyt- und Säure-Basen Haushaltes bestand. Während der letzten Minuten unter der HLM wurden bereits die benötigten Medikamente über Infusionspumpen zugeführt. Nitroglycerin wurde in einer Dosierung von 0,2 – 2,0 μg/kg/min verabreicht. Wenn positiv inotrope Medikamente indiziert waren, wurde Dobutamin (Dobutamin Liquid, Fresenius Kabi, Bad Homburg, Deutschland) in einer Dosierung von 2 – 10 μg/kg/min als das Mittel der ersten Wahl appliziert. Als weitere Substanzen kamen im Rahmen einer differenzierten Therapie eines Low-Cardiac-Output Syndroms nach myokardialer Ischämie Adrenalin 0,02 – 0,5 μg/kg/min (Suprarenin®, Aventis Pharma, Bad Soden, Deutschland), Milrinon 0,375 – 0,75 μg/kg/min (Corotrop®, Sanofi-Synthelabo, Berlin, Deutschland) und Noradrenalin (Arterenol®, Aventis Pharma, Bad Soden, Deutschland) 0,02 – 0,5 μg/kg/min, in Betracht.

Anmerkungen

Die Quelle wird nicht genannt.

Sichter
(Hindemith) Agrippina1


[6.] Jhg/Fragment 017 01 - Diskussion
Bearbeitet: 24. April 2014, 18:16 Hindemith
Erstellt: 24. April 2014, 16:04 (Hindemith)
Brock 2003, Fragment, Gesichtet, Jhg, KomplettPlagiat, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 17, Zeilen: 1 ff. (komplett)
Quelle: Brock 2003
Seite(n): 16, 17, Zeilen: 16: 24-30; 17: 1-23
[Der angestrebte Perfusionsdruck unter Bedingungen der] Normothermie oder der milden Hypothermie (Körperkerntemperatur höher als 34°C) lag in der Regel zwischen 40 und 60 mmHg. Bei pathologischen Veränderungen der hirnzuführenden Arterien mit oder ohne herdneurologischer Symptomatik wurde im individuellen Fall ein höherer Perfusionsdruck angestrebt. Auch weitere Maßnahmen der Zerebroprotektion (systemische Hypothermie von 28° oder darunter) kamen in Betracht. Grundsätzlich ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt davon auszugehen, dass, zumindest nach Kriterien einer „evidence-based medicine“, ein für alle Patienten gleichermaßen optimaler Perfusionsdruck nicht definiert werden kann. Der Perfusionsdruck hängt ab vom Füllungszustand des Patienten/Herz- Lungen-Maschinen-Systems, dem geförderten Fluss und dem systemischen Gefäßwiderstand (Narkosetiefe, Körpertemperatur). Bei hypotonen Werten erfolgte zunächst eine Steigerung der HLM-Förderrate über den Sollwert von 2,5 l/m2/min hinaus. Bei weiter bestehender Hypotonie wurde eine Bolusinjektion von Cafedrinhydrochlorid/ Theodrenalinhydrochlorid (Akrinor®, AWD Pharma, Halle, Deutschland) durchgeführt, der evtl. eine kontinuierliche Noradrenalininfusion (Arterenol®, Aventis Pharma, Bad Soden, Deutschland) über den zentralen Venenkatheter folgte. Bei hypertonen Werten wurde die Narkose vertieft und evtl. Nitroglycerin oder Natiumnitroprussid (Nipruss®, Schwarz Pharma, Monheim, Deutschland) kontinuierlich infundiert.

Unter der HLM wurden hochnormale Kaliumspiegel angestrebt. Bei Entwöhnung von der HLM waren daher bradykarde Herzrhythmusstörungen (Sinusbradykardie, AV-Knoten-Blockierungen) nicht ungewöhnlich. Eine wenig invasive und effektive Methode der Behandlung stellte die Stimulation durch einen externen Herzschrittmacher dar, der über epikardiale Elektroden angeschlossen werden konnte. Bei schlechter linksventrikulärer Funktion wurde deshalb ein AV-sequentielles Pacing indiziert, um die sequentielle Vorhof-Kammer Aktion zu erhalten und dadurch eine optimale enddiastolische Vordehnung des linksventrikulären Myokards zu erreichen. Vor Wiedereröffnung der Aorta (Ende der kardioplegischen Stillstandszeit) wurden [die beiden Aa. carotides manuell komprimiert, um zerebralen Luft- oder Partikelembolien vorzubeugen.]

Der angestrebte Perfusionsdruck unter Bedingungen der Normothermie oder der milden Hypothermie (Körperkerntemperatur höher als 34°C) lag in der Regel zwischen 40 und 60 mmHg. Bei pathologischen Veränderungen der hirnzuführenden Arterien mit oder ohne herdneurologischer Symptomatik wurde im individuellen Fall ein höherer Perfusionsdruck angestrebt. Auch weitere Maßnahmen der Zerebroprotektion (systemische Hypothermie von 28° oder darunter) kamen in Betracht. Grundsätzlich ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt davon auszugehen, dass, zumindest nach Kriterien einer

[Seite 17]

„evidence-based medicine“, ein für alle Patienten gleichermaßen optimaler Perfusionsdruck nicht definiert werden kann. Der Perfusionsdruck hängt ab vom Füllungszustand des Patienten/Herz-Lungen-Maschinen-Systems, dem geförderten Fluss und dem systemischen Gefäßwiderstand (Narkosetiefe, Körpertemperatur). Bei hypotonen Werten erfolgte zunächst eine Steigerung der HLM-Förderrate über den Sollwert von 2,5 l/m2/min hinaus. Bei weiter bestehender Hypotonie wurde eine Bolusinjektion von Cafedrinhydrochlorid/ Theodrenalinhydrochlorid (Akrinor®, AWD Pharma, Halle, Deutschland) durchgeführt, der evtl. eine kontinuierliche Noradrenalininfusion (Arterenol®, Aventis Pharma, Bad Soden, Deutschland) über den zentralen Venenkatheter folgte. Bei hypertonen Werten wurde die Narkose vertieft und evtl. Nitroglycerin oder Natiumnitroprussid (Nipruss®, Schwarz Pharma, Monheim, Deutschland) kontinuierlich infundiert.

Unter der HLM wurden hochnormale Kaliumspiegel angestrebt. Bei Entwöhnung von der HLM waren daher bradykarde Herzrhythmusstörungen (Sinusbradykardie, AV-Knoten- Blockierungen) nicht ungewöhnlich. Eine wenig invasive und effektive Methode der Behandlung stellte die Stimulation durch einen externen Herzschrittmacher dar, der über epikardiale Elektroden angeschlossen werden konnte. Bei schlechter linksventrikulärer Funktion wurde deshalb ein AV-sequentielles Pacing indiziert, um die sequentielle Vorhof-Kammer Aktion zu erhalten und dadurch eine optimale enddiastolische Vordehnung des linksventrikulären Myokards zu erreichen. Vor Wiedereröffnung der Aorta (Ende der kardioplegischen Stillstandszeit) wurden die beiden Aa. carotides manuell komprimiert, um zerebralen Luft- oder Partikelembolien vorzubeugen.

Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle fehlt.

Sichter
(Hindemith) Agrippina1


[7.] Jhg/Fragment 015 01 - Diskussion
Bearbeitet: 24. April 2014, 18:16 Hindemith
Erstellt: 24. April 2014, 16:13 (Hindemith)
Brock 2003, Fragment, Gesichtet, Jhg, KomplettPlagiat, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 15, Zeilen: 1ff (komplett)
Quelle: Brock 2003
Seite(n): 14, 15, Zeilen: 14:26-28; 15:1-27
[Mit der initialen Heparinisierung und vor Anschluss an die HLM wurde den Patienten ein Bolus von 30.000 i.E./kgKG des Fibrinolyse-Inhibitors Aprotinin (Trasylol, Bayer Vital, Leverkusen, Deutschland) über 10 min.] infundiert, danach erfolgte eine kontinuierliche Infusion von 10.000 IE/kgKG/h bis zum Ende der extrakorporalen Zirkulation.

Nach Bereitstellung der arteriellen und venösen Graft-Conduits und Heparinsierung wurde die HLM angeschlossen. Zuerst wurde die arterielle Kanüle in die Aorta ascendens eingebracht. Die Kanülierungsstelle wurde kleinkurvaturseitig gegenüber dem Abgang des Truncus brachiocephalicus gewählt. Die Fixierung der Kanüle erfolgte durch zwei Tabaksbeutelnähte. Die venöse Dränage wurde über eine sogenannte 2-Stufen-Kanüle, die über das rechte Herzohr eingeführt wurde, gewährleistet. Ein Lumen der Dränage- Kanüle kam im rechten Vorhof zu liegen, das zweite Lumen in der V. cava inferior. Für die Zufuhr der Kardioplegie war eine einfache, großlumige, scharfe Kanüle ausreichend, welche in der Aortenwurzel platziert wurde. Die Kardioplegie führte zu einem Herzstillstand in der Diastole durch Unterbrechung der mechanischen und elektrischen Funktionsabläufe am Herzen. Weiterhin kann der myokardiale Sauerstoffverbrauch durch den elektromechanischen Stillstand um etwa 90% gesenkt werden (47). Bei den Probanden wurde eine Brettschneider-Lösung zur Kardioplegie eingesetzt (kristalloide, blutfreie Lösung). Die Brettschneider-Lösung wurde antegrad über die Aortenwurzel und die Koronararterien appliziert. Sie ist aus mehreren Bestandteilen zusammengesetzt: Kaliumchlorid (in einer Konzentration von 20 – 30 mmol/l) führt über eine Membrandepolarisation zum schnellen diastolischen Herzstillstand, Magnesiumionen blockieren kalziumabhängige intrazelluläre Prozesse durch kompetitive Hemmung der Kalziumrezeptoren und wirken ebenfalls kardioplegisch. Durch geringe Kalziumgaben (0,5 mval/l) wird die Gefahr eines Kalziumparadoxphänomens in der Reperfusionsphase reduziert. Histidinpuffer neutralisieren anfallende Stoffwechselprodukte in der Ischämiephase, und osmotisch wirksame Substanzen wirken der interstitiellen und intrazellulären Ödembildung entgegen. Die Menge der verabreichten kardioplegischen Lösung betrug ca. 1 l (10 –15 ml/kgKG) mit einer Temperatur [von 4° Celsius (48).]


47. Folette DM, Mulder DG, Maloney JV, Buckberg GD (1978) Advantages of blood cardioplegia over continuous coronary perfusion or intermittend ischemia. Experimental and clinical study. J Thorac Cardiovasc Surg 76: 604-619

48. Croal BL, Hillis GS, Gibson PH, Fazal MT, El-Shafei H, Gibson G, Jeffrey RR, Buchan KG, West D, Cuthbertson BH (2006) Relationsship Between Postoperative Cardiac Troponin I Levels and Outcome of Cardiac Surgery. Circulation 114: 1468-1475

Mit der initialen Heparinisierung und vor Anschluß an die HLM wurde den Patienten ein Bolus von 30.000 i.E./kgKG des Fibrinolyse-Inhibitors Aprotinin (Trasylol, Bayer Vital, Leverkusen, Deutschland)

[Seite 15]

über 10 min infundiert, danach erfolgte eine kontinuierliche Infusion von 10.000 IE/kgKG/h bis zum Ende der extrakorporalen Zirkulation.

Nach Bereitstellung der arteriellen und venösen Graft-Conduits und Heparinsierung wurde die HLM angeschlossen. Zuerst wurde die arterielle Kanüle in die Aorta ascendens eingebracht. Die Kanülierungsstelle wurde kleinkurvaturseitig gegenüber dem Abgang des Truncus brachiocephalicus gewählt. Die Fixierung der Kanüle erfolgte durch zwei Tabaksbeutelnähte. Die venöse Dränage wurde über eine sogenannte 2- Stufen-Kanüle, die über das rechte Herzohr eingeführt wurde, gewährleistet. Ein Lumen der Dränage-Kanüle kam im rechten Vorhof zu liegen, das zweite Lumen in der V. cava inferior. Für die Zufuhr der Kardioplegie war eine einfache, großlumige, scharfe Kanüle ausreichend, welche in der Aortenwurzel platziert wurde. Die Kardioplegie führte zu einem Herzstillstand in der Diastole durch Unterbrechung der mechanischen und elektrischen Funktionsabläufe am Herzen. Weiterhin kann der myokardiale Sauerstoffverbrauch durch den elektromechanischen Stillstand um etwa 90% gesenkt werden (31). Bei den Probanden wurde eine Brettschneider-Lösung zur Kardioplegie eingesetzt (kristalloide, blutfreie Lösung). Die Brettschneider-Lösung wurde antegrad über die Aortenwurzel und die Koronararterien appliziert. Sie ist aus mehreren Bestandteilen zusammengesetzt: Kaliumchlorid (in einer Konzentration von 20 – 30 mmol/l) führt über eine Membrandepolarisation zum schnellen diastolischen Herzstillstand, Magnesiumionen blockieren kalziumabhängige intrazelluläre Prozesse durch kompetitive Hemmung der Kalziumrezeptoren und wirken ebenfalls kardioplegisch. Durch geringe Kalziumgaben (0,5 mval/l) wird die Gefahr eines Kalziumparadoxphänomens in der Reperfusionsphase reduziert. Histidinpuffer neutralisieren anfallende Stoffwechselprodukte in der Ischämiephase, und osmotisch wirksame Substanzen wirken der interstitiellen und intrazellulären Ödembildung entgegen. Die Menge der verabreichten kardioplegischen Lösung betrug ca. 1 l (10 –15 ml/kgKG) mit einer Temperatur von 4° Celsius (70).


31. Folette DM, Mulder DG, Maloney JV, Buckberg GD (1978) Advantages of blood cardioplegia over continuous coronary perfusion or intermittend ischemia. Experimental and clinical study. J Thorac Cardiovasc Surg 76: 604-619

70. Schmid C (2002) Leitfaden Erwachsenenchirurgie, Steinhoff, Darmstadt

Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle fehlt.

Sichter
(Hindemith) Agrippina1


[8.] Jhg/Fragment 016 01 - Diskussion
Bearbeitet: 24. April 2014, 18:16 Hindemith
Erstellt: 24. April 2014, 16:23 (Hindemith)
Brock 2003, Fragment, Gesichtet, Jhg, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 16, Zeilen: 1ff (komplett)
Quelle: Brock 2003
Seite(n): 15, 16, Zeilen: 15: 27-29; 16: 1-23
Nach antergrader Passage der Herzkranzgefäße gelangt die Lösung über den Koronarsinus in das rechte Herz und in die HLM.

Die Vorbereitung der HLM erfolgte durch den Kardiotechniker. Das extrakorporale System wurde mit dem Prime-Volumen aufgefüllt. Dieses setzte sich zusammen aus 800 ml einer Ringer-Laktat-Lösung (Ringer Lösung Pfrimmer®, Baxter, Unterschleißheim, Deutschland), 250 ml Mannitol 15% (Osmofundin® 15%, B.Braun, Melsungen, Deutschland), 250 ml Hydroxyäthyl- Stärke (HES 6% 130/0,4, Voluven®, Fresenius Kabi, Bad Homburg, Deutschland), 200 ml Aprotinin, Heparin 5000 iE, 40 ml Inzolen KM 21® (Infusionslösungskonzentrat, Köhler, Alsbach-Hähnlein, Deutschland) und 20 ml Natriumchlorid 20%. Im Mittel 3,5 ml/kgKG Natriumbikarbonat 8,4% und Kaliumaspartat 1-molar wurden zugesetzt bis zum Ausgleich des „base-excess“, bzw. bis zum Erreichen einer Serum-Kaliumkonzentration von 5,5 mmol/l. Insgesamt umfasste das Prime-Volumen damit 1560 ml. Zusätzlich wurden ca. 300 ml Natriumbikarbonat 8,4% und Kaliumaspartat nach Anschluss des Patienten zugesetzt, um die Homöostase des Säure-, Basen- und des Kaliumhaushaltes aufrecht zu erhalten. Das zellfreie Volumen des extrakorporalen Systems belief sich damit auf ca. 1800 bis 1900 ml.

Die venöse Dränage (über die 2-Wege-Kanüle im rechten Herzohr) erfolgte passiv durch die Schwerkraft (relative Höhe des venösen Reservoir zum Patienten). Das im Reservoir anfallende Blut wurde über eine Roller- oder Zentrifugalpumpe dem Membranoxygenator zugeführt und gelangte nach der Passage eines 40-μm-Filters zur arteriellen Kanüle. Mit Beginn der HLM-Phase wurde die Beatmung umgestellt (IPPV-Modus, f = 6/min, VT = 200 ml, PEEP = 5 cm H2O, FiO2 = 0,21). Unter HLM wurde Sevoflurane über den Gaseingang des Oxygenators in einer Dosierung von 1,5 - 3 Vol% zugeführt. Die Dosis wurde im individuellen Fall mit dem Kardiotechniker abgestimmt. Über die HLM wurde ein nonpulsativer Fluss von mindestens 2,5 l/m2/min gefördert.

Nach antergrader Passage der Herzkranzgefäße gelangt die Lösung über den Koronarsinus in das rechte Herz und in die HLM.

[Seite 16]

Die Vorbereitung der HLM erfolgte durch den Kardiotechniker. Das extrakorporale System wurde mit dem Prime-Volumen aufgefüllt. Dieses setzte sich zusammen aus 800 ml einer Ringer-Laktat-Lösung (Ringer Lösung Pfrimmer®, Baxter, Unterschleißheim, Deutschland), 250 ml Mannitol 15% (Osmofundin® 15%, B.Braun, Melsungen, Deutschland), 250 ml Hydroxyäthyl-Stärke (HES 6% 130/0,4, Voluven®, Fresenius Kabi, Bad Homburg, Deutschland), 200 ml Aprotinin, Heparin 5000 iE, 40 ml Inzolen KM 21® (Infusionslösungskonzentrat, Köhler, Alsbach-Hähnlein, Deutschland) und 20 ml Natriumchlorid 20%. Im Mittel 3,5 ml/kgKG Natriumbikarbonat 8,4% und Kaliumaspartat 1-molar wurden zugesetzt bis zum Ausgleich des base-excess bzw. bis zum Erreichen einer Serum-Kaliumkonzentration von 5,5 mmol/l. Insgesamt umfasste das Prime-Volumen damit 1560 ml. Zusätzlich wurden ca. 300 ml Natriumbikarbonat 8,4% und Kaliumaspartat nach Anschluß des Patienten zugesetzt, um die Homöostase des Säure-, Basen- und des Kaliumhaushaltes aufrecht zu erhalten. Das zellfreie Volumen des extrakorporalen Systems belief sich damit auf ca. 1800 bis 1900 ml.

Die venöse Dränage (über die 2-Wege-Kanüle im rechten Herzohr) erfolgte passiv durch die Schwerkraft (relative Höhe des venösen Reservoir zum Patienten). Das im Reservoir anfallende Blut wurde über eine Roller- oder Zentrifugalpumpe dem Membranoxygenator zugeführt und gelangte nach der Passage eines 40-μm-Filters zur arteriellen Kanüle. Mit Beginn der HLM-Phase wurde die Beatmung umgestellt (SIMV-Modus, f = 3/min, VT = 300 ml, PEEP = 3 cm H2O, FiO2 = 0,21). Unter HLM wurde Sevoflurane über den Gaseingang des Oxygenators in einer Dosierung von 1,5 - 3 Vol% zugeführt. Die Dosis wurde im individuellen Fall mit dem Kardiotechniker abgestimmt. Über die HLM wurde ein nonpulsativer Fluss von mindestens 2,5 l/m2/min gefördert.

Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle fehlt.

Sichter
(Hindemith) Agrippina1


[9.] Jhg/Fragment 014 01 - Diskussion
Bearbeitet: 24. April 2014, 18:16 Hindemith
Erstellt: 24. April 2014, 16:50 (Hindemith)
Brock 2003, Fragment, Gesichtet, Jhg, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 14, Zeilen: 1ff
Quelle: Brock 2003
Seite(n): 13, 14, 15, Zeilen: 13: letzte Zeile: 14: 1ff; 15: 1-2
[Zum Abschluss der Narkoseeinleitung wurde ein] Pulmonaliskatheter (Insyte-W®, Becton Dickenson GmbH, Heidelberg, Deutschland) in Seldinger-Technik via rechtsseitiger V. jugularis interna eingeschwemmt, über den nach dem Thermodilutionsprinzip kontinuierlich das rechtsventrikuläre enddiastolische Volumen und das Herzzeitvolumen (HZV) gemessen werden konnte.

Die Narkose wurde als balancierte Anästhesie mit 1 μg/kgKG/h Sufentanil (programmierbare Spritzenpumpe), Sevoflurane (1,5 - 3 Vol%) und Cis- Atracurium (Perfusor, 1 μg/kgKG/min) fortgeführt. Die Probanden wurden Volumen-kontrolliert beatmet, wobei eine Normoventilation (PaCO2 = 36 – 44 mmHg) angestrebt wurde. Die Beatmung erfolgte bis zum Anschluss des Patienten an die HLM mit einer inspiratorischen Sauerstofffraktion von 1,0.

2.2.3 Operative Technik und extrakorporale Zirkulation

Nach medianer Sternotomie und Längsperikardiotomie erfolgte nach Aufforderung durch den Operateur die Heparinisierung. Einige Operateure präparierten die Aa. mammariae bereits unter Heparinisierung, andere bevorzugten die Heparinisierung nach Exposition der Aa. mammariae und nach sternaler Blutstillung. Die Standarddosis betrug 400 i.E./kgKg unfraktionierten Heparins. Nach der Heparingabe erfolgte die Kontrolle der „Activated Clotting Time“ (ACT). Bei ACT-Werten über 420 sec. wurde von einer kompletten Gerinnungsunfähigkeit des Blutes ausgegangen. Eine Nachheparinisierung (5000 – 10000 i.E.) erfolgte entsprechend der ACT und dem Verlauf der Operation durch den Kardiotechniker. Bei notwendig werdender Nachheparinisierung wurde eine Herparin-Refraktärität ausgeschlossen. Diese hat in aller Regel ihre Ursache in einem niedrigen Antithrombin III-Spiegel. Lagen die Antithrombin III-Spiegel unter 60% kam die Substitution von AT III (Kybernin®, Aventis Behring, Marburg, Deutschland) in Betracht. Mit der initialen Heparinisierung und vor Anschluss an die HLM wurde den Patienten ein Bolus von 30.000 i.E./kgKG des Fibrinolyse-Inhibitors Aprotinin (Trasylol®, Bayer Vital, Leverkusen, Deutschland) über 10 min. [infundiert, danach erfolgte eine kontinuierliche Infusion von 10.000 IE/kgKG/h bis zum Ende der extrakorporalen Zirkulation.]

Hier kam ein

[Seite 14]

Pulmonaliskatheter (Insyte-W®, Becton Dickenson GmbH, Heidelberg, Deutschland) zum Einsatz, über den nach dem Thermodilutionsprinzip kontinuierlich das rechtsventrikuläre enddiastolische Volumen gemessen werden konnte. Mit Abschluß der Narkose-Einleitung (T1, Tabelle 3) erfolgte die erste Probenentnahme zur Bestimmung des Hb- und Hk-Wertes.

Die Narkose wurde als balancierte Anästhesie mit 1μg/kg/h Sufentanil (programmierbare Spritzenpumpe), Sevoflurane (1,5 - 3 Vol%) und Cis-Atracurium (Perfusor, 1 μg/kg/min) fortgeführt. Die Probanden wurden volumenkontrolliert beatmet, wobei eine Normoventilation angestrebt (PaCO2 = 36 – 44 mmHg) war. Die Einstellung der inspiratorischen Sauerstoffkonzentration erfolgte nach der aktuellen Blutgasanalyse (in der Regel erfolgte die Beatmung mit einer inspiratorischen Sauerstofffraktion von 0,5 eingestellt in Luft).

2.1.5 Operative Technik und extrakorporale Zirkulation

Nach medianer Sternotomie und Längsperikardiotomie erfolgte nach Aufforderung durch den Operateur die Heparinisierung. Einige Operateure präparierten die Aa. mammariae bereits unter Heparinisierung, andere bevorzugten die Heparinisierung nach Exposition der Aa. mammariae und nach sternaler Blutstillung. Die Standarddosis betrug 400 i.E./kgKg unfraktionierten Heparins. Nach der Heparingabe erfolgte die Kontrolle der „Activated Clotting Time“ (ACT). Bei ACT-Werten über 420 sec wurde von einer kompletten Gerinnungsunfähigkeit des Blutes ausgegangen. Eine Nachheparinisierung (5000 – 10000 i.E.) erfolgte entsprechend der ACT und dem Verlauf der Operation durch den Kardiotechniker. Bei notwendig werdender Nachheparinisierung wurde eine Herparin-Refraktärität ausgeschlossen. Diese hat in aller Regel ihre Ursache in einem niedrigen Antithrombin III-Spiegel. Lagen die Antithrombin III-Spiegel unter 60% kam die Substitution von AT III (Kybernin®, Aventis Behring, Marburg, Deutschland) in Betracht. Mit der initialen Heparinisierung und vor Anschluß an die HLM wurde den Patienten ein Bolus von 30.000 i.E./kgKG des Fibrinolyse-Inhibitors Aprotinin (Trasylol®, Bayer Vital, Leverkusen, Deutschland)

[Seite 15]

über 10 min infundiert, danach erfolgte eine kontinuierliche Infusion von 10.000 IE/kgKG/h bis zum Ende der extrakorporalen Zirkulation.

Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle fehlt.

Sichter
(Hindemith) Agrippina1


[10.] Jhg/Fragment 031 01 - Diskussion
Bearbeitet: 24. April 2014, 13:28 Hindemith
Erstellt: 24. April 2014, 08:39 (Hindemith)
Brock 2003, Fragment, Gesichtet, Jhg, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 31, Zeilen: 1-9
Quelle: Brock 2003
Seite(n): 36, Zeilen: 16 ff.
2.6 Statistische Methoden

Alle statistischen Analysen wurden an einem Apple-Macintosh® Computer vorgenommen. Zur Anwendung kam das Statistikprogramm SPSS 6.1 (Statistical Package for the Social Sciences, SPSS Inc., Chicago, USA). Die quantitativen Variablen wurden als Mittelwert (X) und Standardabweichung (SD) deskriptiv beschrieben. Der t-Test für unabhängige Stichproben wurde eingesetzt, um die Mittelwerte von Hb und Hk zu den verschiedenen Messzeitpunkten zu vergleichen. Ein p-Wert von ≤ 0,05 wurde als statistisch signifikant erachtet.

2.4 Statistische Methoden

Alle statistischen Analysen wurden an einem Apple-Macintosh® PC vorgenommen. Zur Anwendung kam das Statistikprogramm SPSS 6.1 (Statistical Package for the Social Sciences, SPSS Inc., Chicago, USA). Die quantitativen Variablen wurden als Mittelwert (X) und Standardabweichung (SD) deskriptiv beschrieben. Der t-Test für abhängige Stichproben wurde eingesetzt, um die Mittelwerte von Hb und Hk zu den verschiedenen Meßzeitpunkten zu vergleichen. Ein p-Wert von ≤ 0,05 wurde als statistisch signifikant erachtet.

Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle fehlt. SPSS 6.1 erschien im Februar 1995. SPSS 11 wäre aktuell in 2003, als die Dissertation erschien, war SPSS 15 aktuell.

Man beachte, dass "abhängig" in "unabhängig" abgeändert wurde. Siehe dazu die Diskussionssseite

Sichter
(Hindemith), SleepyHollow02


[11.] Jhg/Fragment 032 03 - Diskussion
Bearbeitet: 24. April 2014, 08:47 Hindemith
Erstellt: 24. April 2014, 08:37 (Hindemith)
Brock 2003, Fragment, Gesichtet, Jhg, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 32, Zeilen: 3-5, 12-14
Quelle: Brock 2003
Seite(n): 37, Zeilen: 2 ff.
Alle Patienten überstanden den vorgesehenen Eingriff ohne unvorhergesehene Komplikationen und konnten postoperativ zur ICU verlegt werden. [...] Die übrigen Patienten wurden in der Folge zeitgerecht extubiert und bei stabilen kardiopulmonalen Verhältnissen auf die Observationsstation verlegt. Alle Patienten überstanden den vorgesehenen Eingriff ohne unvorhergesehene Komplikationen und konnten postoperativ zur perioperativen Anästhesiestation verlegt werden. Alle Patienten wurden in der Folge zeitgerecht extubiert und bei stabilen kardiopulmonalen Verhältnissen am Folgetag der Operation auf die Observationsstation verlegt.
Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle fehlt.

Sichter
(Hindemith), SleepyHollow02


[12.] Jhg/Fragment 038 18 - Diskussion
Bearbeitet: 24. April 2014, 08:47 Hindemith
Erstellt: 24. April 2014, 08:32 (Hindemith)
Brock 2003, Fragment, Gesichtet, Jhg, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 38, Zeilen: 18-29
Quelle: Brock 2003
Seite(n): 37, Zeilen: 11 ff.
[...] und kam während der Einleitung der Anästhesie zustande. Während der Narkoseinduktion wurde den Patienten ca. 1 bis 1,5 Liter an kristalloiden und kolloidalen Infusionslösungen appliziert. Diese Volumengabe war erforderlich, um die rechts- und linksventrikuläre Vorlast und damit das Herzzeitvolumen und den arteriellen Mitteldruck in einem akzeptablen Bereich halten zu können. Unter der Induktion einer hochdosierten opioid gestützten Anästhesie fällt die Vorlast beider Ventrikel u. a. durch ein vermehrtes venöses Pooling ab. Das Pooling besteht in einer Kapazitierung von intravasalem Volumen in den großen intrathorakalen und abdominalen Venensystemen. Nur durch eine adäquate Volumengabe in der genannten Größenordnung kann das zirkulierende Volumen der vergrößerten Dimension des Gefäßsystems [angepasst werden.] Die Erniedrigung der Hb- und Hk-Werte kam während der Einleitung der Anästhesie zustande. Während der Narkoseinduktion wurde den Patienten ca. 1 bis 1,5 Liter an kristalloiden und kolloidalen Infusionslösungen appliziert. Diese Volumengabe war unumgänglich, um die rechts- und linksventrikuläre Vorlast und damit das Herzzeitvolumen und den arteriellen Mitteldruck in einem tolerablen Bereich halten zu können.

Unter der Induktion einer hochdosierten opioid-gestützten Anästhesie fällt die Vorlast beider Ventrikel durch ein vermehrtes venöses Pooling ab. Das Pooling besteht in einer Kapazitierung von intravasalem Volumen in den großen intrathorakalen und abdominalen Venensystemen. Nur durch eine adäquate Volumengabe in der genannten Größenordnung kann das zirkulierende Volumen der vergrößerten Dimension des Gefäßsystems angepaßt werden.

Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle fehlt.

Sichter
(Hindemith), SleepyHollow02


[13.] Jhg/Fragment 039 01 - Diskussion
Bearbeitet: 24. April 2014, 08:42 Hindemith
Erstellt: 24. April 2014, 08:24 (Hindemith)
Brock 2003, Fragment, Gesichtet, Jhg, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 39, Zeilen: 1-19
Quelle: Brock 2003
Seite(n): 37, 38, Zeilen: 37: 22 ff.; 38: 1 ff.
Die Volumengabe bewirkt dann zwangsläufig eine „Verdünnung“ der korpuskulären Bestandteile des Blutes und über den Effekt der Hämodilution einen akuten Abfall von Hb und Hk. Der arterielle Blutdruck während einer Narkoseeinleitung fällt nicht nur aufgrund eines vermehrten venösen Poolings ab. Ein Abfall des system-arteriellen Widerstandes bewirkt nach dem Ohm’schen Gesetz gleichfalls einen Abfall des Blutdrucks. Der Abfall des systemischen Widerstandes kommt zustande durch die Reduktion des sympatho-adrenergen Tonus nach Applikation der Anästhetika und/oder durch direkten Angriff dieser Substanzen an den glatten Muskelzellen der arteriolären Widerstandsgefäße. Soll die Verwendung von Vasopressoren vermieden werden, kann dem unerwünschten Blutdruckabfall durch Reduktion des SVR auch nur durch eine weitere Volumengabe begegnet werden. Vorausgesetzt, dass rechts- und linksventrikuläre Funktion normal sind, führt die Volumensubstitution über einen Anstieg der Vorlast nach dem Frank- Starling-Mechanismus zu einer Vergrößerung des Schlagvolumens und damit bei konstanter Herzfrequenz zu einem gesteigerten Herzzeitvolumen. Ein gesteigertes Herzzeitvolumen kompensiert dann den abfallenden Gefäßwiderstand im Hinblick auf den arteriellen Mitteldruck (Ohm’sches Gesetz). Die Volumengabe bewirkt dann zwangsläufig eine „Verdünnung“ der korpuskulären Bestandteile des Blutes und über diese Hämodilution einen akuten Abfall von Hb und Hk. Der arterielle Blutdruck während einer Narkose-Einleitung fällt nicht nur aufgrund eines vermehrten venösen Poolings ab. Ein Abfall des system-arteriellen Widerstandes bewirkt nach dem Ohm’schen Gesetz gleichfalls einen Abfall des Blutdrucks. Der Abfall des systemischen Widerstandes kommt zustande durch die Reduktion des sympatho-adrenergen Tonus nach Applikation der

[Seite 38]

Anästhetika und/oder durch direkten Angriff dieser Substanzen an den glatten Muskelzellen der arteriolären Widerstandsgefäße. Soll die Verwendung von Vasopressoren vermieden werden, kann dem unerwünschten Blutdruckabfall durch diesen Mechanismus auch nur durch eine weitere Volumengabe begegnet werden. Vorausgesetzt, dass rechts- und linksventrikuläre Funktion normal sind, führt die Volumensubstitution über einen Anstieg der Vorlast nach dem Frank-Starling- Mechanismus zu einer Vergrößerung des Schlagvolumens und damit bei konstanter Herzfrequenz zu einem gesteigerten Herzzeitvolumen. Ein gesteigertes Herzzeitvolumen kompensiert dann den abfallenden Gefäßwiderstand im Hinblick auf den arteriellen Mitteldruck (Ohm’sches Gesetz).

Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle fehlt.

Sichter
(Hindemith), SleepyHollow02


[14.] Jhg/Fragment 042 01 - Diskussion
Bearbeitet: 24. April 2014, 08:42 Hindemith
Erstellt: 24. April 2014, 08:19 (Hindemith)
Brock 2003, Fragment, Gesichtet, Jhg, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 42, Zeilen: 1-26
Quelle: Brock 2003
Seite(n): 40, 41, Zeilen: 40: 1 ff.; 41: 1 ff.
Der Abfall der Hb- und Hk-Werte zwischen den Untersuchungszeitpunkten T2 und T3 kam aufgrund von drei Mechanismen zustande:

• Hämodilution durch das Prime-Volumen der HLM,

• Hämodilution durch die antegrade kristalloide Kardioplegie und

• durch intraoperative Blutverluste.

Eine Hämodilution ist beim Einsatz der HLM nicht zu vermeiden. Sie ergibt sich zum einen durch das Prime-Volumen des extrakorporalen Systems. Das Prime-Volumen ist dasjenige Volumen, mit dem die HLM gefüllt wird, bevor der Anschluss an den Patientenkreislauf erfolgen kann. Die Zusammensetzung des Prime-Volumens wurde bereits im Abschnitt Methodik erläutert. Bei dem im Rahmen der Studie verwandten HLM- System betrug das Prime-Volumen exakt 1560 ml. Zu diesem Volumen addierten sich ca. 300 ml Natrium- Bikarbonat und Kaliumaspartat, die nach Anschluss des Patienten zum Ausgleich der Dilutionsazidose und des Abfalls der extrazellulären Kaliumkonzentration substituiert wurden. Dieses Volumen von 1800 bis 1900 ml addierte sich nach Anschluss des Patienten an die HLM zum intravasalen Blutvolumen des Patienten. Es kam dann zu einem entsprechenden Abfall der Konzentration der korpuskulären Bestandteile des Blutes, d. h. zu einem Abfall der Hb- und Hk-Werte durch Hämodilution. Zur Hämodilution trägt bei Einsatz der HLM die Verwendung einer kardioplegischen Lösung bei. Bei den Probanden dieser Studie wurden 10 bis 15 ml/kgKG einer kristalloiden Brettschneider-Lösung nach Abklemmen der Aorta in die Aortenwurzel infundiert. Die kardioplegische Lösung, die der Preservation der funktionellen und strukturellen Integrität des Myokards während des Ausschlusses des Myokards von der Blutversorgung dient (Phase der myokardialen Anoxie), verteilt sich über die Koronararterien im rechts- und linksventrikulären [Myokard].

Der Abfall der Hb- und Hk-Werte zwischen den Zeitpunkten T1 und T2 kam aufgrund von drei Mechanismen zustande:

1. Hämodilution durch das Prime-Volumen der HLM,

2. Hämodilution durch die antegrade kristalloide Kardioplegie und

3. durch intraoperative Blutverluste.

[Seite 41]

Eine Hämodilution ist beim Einsatz der HLM nicht zu vermeiden. Sie ergibt sich zum einen durch das Prime-Volumen des extrakorporalen Systems. Das Prime-Volumen ist dasjenige Volumen, mit dem die HLM gefüllt wird, bevor der Anschluß an den Patientenkreislauf erfolgt. Die Zusammensetzung des Prime-Volumens wurde bereits im Abschnitt Methodik erläutert. Bei dem im Rahmen der Studie verwandten HLMSystem betrug das Prime-Volumen exakt 1560 ml. Zu diesem Volumen addieren sich ca. 300 ml Natrium-Bikarbonat und Kaliumaspartat, die nach Anschluss des Patienten zum Ausgleich der Dilutionsazidose und des Abfalls der extrazellulären Kaliumkonzentration substituiert werden. Dieses Volumen von 1800 bis 1900 ml addiert sich nach Anschluß des Patienten an die HLM zum intravasalen Blutvolumen des Patienten. Es kommt dann zu einem entsprechenden Abfall der Konzentration der korpuskulären Bestandteile des Blutes, d. h. zu einem Abfall der Hb- und Hk-Werte durch Hämodilution.

Eine weitere Hämodilution bei Einsatz der HLM kommt zustande durch die Verwendung einer kardioplegischen Lösung. Bei den Probanden dieser Studie wurden 10 - 15 ml/kgKG einer kristalloiden Brettschneider-Lösung nach Abklemmen der Aorta in die Aortenwurzel infundiert. Die kardioplegische Lösung, die der Preservation der funktionellen und strukturellen Integrität des Myokards während des Ausschlusses des Myokards von der Blutversorgung dient (Phase der myokardialen Anoxie), verteilt sich über die Koronararterien im rechts- und linksventrikulären Myokard.

Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle fehlt.

Sichter
(Hindemith), SleepyHollow02


[15.] Jhg/Fragment 043 01 - Diskussion
Bearbeitet: 24. April 2014, 08:42 Hindemith
Erstellt: 24. April 2014, 08:02 (Hindemith)
Brock 2003, Fragment, Gesichtet, Jhg, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 43, Zeilen: 1-19
Quelle: Brock 2003
Seite(n): 41, 42, Zeilen: 41: 20 ff.; 42: 11 ff.
Zum größten Teil fließt es nach Passage des Kapillargebietes über den Sinus coronarius in den rechten Vorhof ab. Im rechten Vorhof wird die Lösung dann mit dem systemisch zurückfließenden Blut in die HLM dräniert, mit dem Effekt einer weiteren Blutverdünnung. Ein kleiner Teil der kardioplegischen Lösung (ca. 1 bis 2%) gelangt über Venae thebesii in den linken Ventrikel. Nach Absaugung über einen Links-Vent gelangt auch dieses Volumen in die HLM. Der Anschluss der HLM hatte also zur Konsequenz, dass zwischen minimal 2600 ml und maximal 3200 ml kristalloide Lösungen zum intravasalen Volumen der Probanden zugesetzt wurden. Diese Berechnung bezieht sich auf ein Körpergewicht des Patienten von 80 kg. Die Zufuhr dieses Flüssigkeitsvolumens ist unvermeidbare Konsequenz aus dem Einsatz einer HLM. Drittens führten auch intraoperative Blutverluste zu dem demonstrierten Hb- und Hk-Abfall. Die intraoperativen Blutverluste kamen zustande während der Phase vor Anschluss des Patienten an die HLM. In dieser Phase wurde der Thorax über eine mediane Sternotomie eröffnet, die arteriellen und venösen Graft-Conduits wurden präpariert. Das dabei austretende Wundblut wurde über sogenannte Abfall-Sauger verworfen. Dieses Blutvolumen wurde zwar nicht quantifiziert, war aber gering und lag annähernd in einem Bereich von 100 ml. Zum größten Teil fließt es nach Passage des Kapillargebietes über den Sinus coronarius in den rechten Vorhof ab. Im rechten Vorhof wird die Lösung dann mit dem systemisch zurückfließenden Blut in die HLM dräniert, mit dem Effekt einer weiteren Blutverdünnung. Ein kleiner Teil der kardioplegischen Lösung (ca. 1 bis 2%) gelangt über Venae thebesii in den linken Ventrikel. Nach Absaugung über einen Links-Vent gelangt auch dieses Volumen in die HLM. Der Anschluß der HLM hatte also zur Konsequenz, dass zwischen minimal 2600 ml und maximal 3200 ml kristalloide Lösungen zum intravasalen Volumen der Probanden zugesetzt wurden. Diese Berechnung bezieht sich auf ein Körpergewicht des Patienten von 80 kg. Die Zufuhr dieses Flüssigkeitsvolumens ist unvermeidlich, wenn eine HLM eingesetzt werden soll.

[Seite 42]

Drittens führten auch intraoperative Blutverluste zu dem demonstrierten Hb- und Hk- Abfall. Die intraoperativen Blutverluste kamen zustande während der Phase vor Anschluss des Patienten an die HLM. In dieser Phase wurde der Thorax über eine mediane Sternotomie eröffnet, die arteriellen und venösen Graft-Conduits wurden präpariert. Das dabei austretende Wundblut wurde über sogenannte Abfall-Sauger verworfen. Diese Blutvolumen wurde zwar nicht quantifiziert, ist aber sehr gering und liegt in einem Bereich unter 100 ml.

Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle fehlt. Ansätze zu eigener Formulierungsleistung sind erkennbar.

Sichter
(Hindemith), SleepyHollow02


[16.] Jhg/Fragment 049 13 - Diskussion
Bearbeitet: 24. April 2014, 08:42 Hindemith
Erstellt: 24. April 2014, 07:54 (Hindemith)
Brock 2003, Fragment, Gesichtet, Jhg, KomplettPlagiat, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 49, Zeilen: 13-17
Quelle: Brock 2003
Seite(n): 48, Zeilen: 5 ff.
In der oben schon dargestellten Formel quantifiziert der Ausdruck in der linken Klammer die chemisch an das Hämoglobin gebundene Sauerstoffmenge. Der Ausdruck in der rechten Klammer beziffert diejenige Sauerstoffmenge, die sich physikalisch gelöst im Plasma befindet. Unter physiologischen Bedingungen ist die physikalisch gelöste Sauerstoffmenge gering und wird deshalb häufig bei [der Berechnung vernachlässigt.] In der obigen Formel quantifiziert der Ausdruck in der linken Klammer die chemisch an das Hämoglobin gebundene Sauerstoffmenge. Der Ausdruck in der rechten Klammer beziffert diejenige Sauerstoffmenge, die sich physikalisch gelöst im Plasma befindet. Unter physiologischen Bedingungen ist die physikalisch gelöste Sauerstoffmenge gering und wird deshalb häufig bei der Berechnung vernachlässigt.
Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle fehlt.

Sichter
(Hindemith), SleepyHollow02


[17.] Jhg/Fragment 050 01 - Diskussion
Bearbeitet: 24. April 2014, 08:42 Hindemith
Erstellt: 24. April 2014, 07:51 (Hindemith)
Brock 2003, Fragment, Gesichtet, Jhg, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 50, Zeilen: 1-7
Quelle: Brock 2003
Seite(n): 48, 51, Zeilen: 48: 9 ff.; 51: 1 ff.
Die Probanden dieser Studie sind jedoch nach dem Weaning von der HLM mit reinem Sauerstoff beatmet worden. Aus diesem Grund waren die arteriellen Sauerstoffpartialdrücke hoch, und die physikalisch gelöste Sauerstoffmenge wurde in die Berechnung des arteriellen Sauerstoffgehalts einbezogen. Normwerte für das DO2 liegen zwischen 600 bis 1000 ml O2/min, für den VO2 bei 250 ml O2/min für den wachen Patienten bzw. bei 150 bis 200 ml O2/min für den narkotisierten Patienten (51). Die Probanden dieser Studie sind jedoch nach dem Weaning von der HLM, also während der Messzeitpunkte T2 und T3, mit reinem Sauerstoff beatmet worden. Aus diesem Grund waren die arteriellen Sauerstoffpartialdrücke hoch, und die physikalisch gelöste Sauerstoffmenge wurde in die Berechnung des arteriellen Sauerstoffgehalts einbezogen. Normwerte für das DO2 liegen zwischen 600 bis 1000 ml O2/min, für den CaO2 beträgt der Normwert 20 mlO2/100 ml Blut.

[Seite 51]

Die Normwerte für den CvO2 liegen bei 15 ml O2/100 ml Blut und für den VO2 bei 250 ml O2/min für den wachen Patienten bzw. bei 150 bis 200 ml O2/min für den narkotisierten Patienten.

Anmerkungen

Die Quelle ist nicht genannt.

Sichter
(Hindemith), SleepyHollow02


[18.] Jhg/Fragment 072 03 - Diskussion
Bearbeitet: 24. April 2014, 07:38 Hindemith
Erstellt: 23. April 2014, 11:00 (Hindemith)
Brock 2003, Fragment, Gesichtet, Jhg, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 72, Zeilen: 3-18
Quelle: Brock 2003
Seite(n): 66, Zeilen: 6-20
Es stellt sich die Frage, ob nach Narkoseeinleitung das reduzierte DO2 den Sauerstoffbedarf der untersuchten Patienten noch decken konnte, denn unter physiologischen Bedingungen passen sich DO2 und HZV dem VO2 und damit der metabolischen Aktivität des Organismus an. Normalerweise ist der VO2 über einen weiten Bereich vom DO2 unabhängig. Der VO2 wird erst dann vom DO2 abhängig, wenn dieses nicht weiter gesteigert werden kann, wie dies beispielsweise bei maximaler Arbeit oder bei dekompensierter Herzinsuffizienz der Fall ist oder aber, wenn das DO2 bei Anämie, Hypoxie, hämorrhagischem oder kardiogenem Schock unter einen bestimmten, kritischen Wert (DO2krit) abfällt. Erst unterhalb dieses kritischen O2-Angebots besteht eine lineare Abhängigkeit des VO2 vom DO2. In diesem Bereich besteht dann immer die Gefahr einer Minderversorgung der Organe mit Sauerstoff, so dass ein anaerober Stoffwechsel mit Laktatazidose resultiert. Das DO2krit liegt bei 600 ml O2/min (98). Die wichtige Abhängigkeit zwischen DO2 und VO2 ist in der Abbildung 24 graphisch umgesetzt.

98. Bloos F, Reinhart K(2001) Schock. In: Van Aken H, Reinhart K, Zimpfer M. Intensivmedizin (1. Auflage), Thieme, Stuttgart 1268-1285

Damit stellt sich jetzt die Frage, ob das stark reduzierte DO2 die Bedürfnisse des Stoffwechselbedarfs bei den untersuchten Patienten noch decken konnte, denn unter physiologischen Bedingungen passen sich DO2 und HZV dem O2-Verbrauch (VO2) und damit der metabolischen Aktivität des Organismus an. Normalerweise ist der VO2 über einen weiten Bereich vom DO2 unabhängig. Der VO2 wird erst dann vom DO2 abhängig, wenn dieses nicht weiter gesteigert werden kann, wie dies beispielsweise bei maximaler Arbeit oder bei dekompensierter Herzinsuffizienz der Fall ist oder aber, wenn das DO2 bei Anämie, Hypoxie, hämorrhagischem oder kardiogenem Schock unter einen bestimmten, kritischen Wert (DO2krit) abfällt. Erst unterhalb dieses kritischen O2- Angebots besteht eine lineare Abhängigkeit des VO2 vom DO2. In diesem Bereich besteht immer die Gefahr einer Minderversorgung der Organe mit Sauerstoff, sodass ein anaerober Stoffwechsel mit Laktatazidose resultiert. Wie weiter oben bereits diskutiert, liegt das DO2krit in einer Größenordnung von 600 ml O2/min (12). Die wichtige Abhängigkeit zwischen DO2 und VO2 ist in der folgenden Abbildung 21 graphisch umgesetzt.

12. Bloos F, Reinhart K(2001) Schock. In: Van Aken H, Reinhart K, Zimpfer M. Intensivmedizin (1. Auflage), Thieme, Stuttgart 1268-1285

Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle fehlt.

Sichter
(Hindemith) Agrippina1


[19.] Jhg/Fragment 006 06 - Diskussion
Bearbeitet: 24. April 2014, 07:36 Hindemith
Erstellt: 23. April 2014, 06:40 (Hindemith)
Brock 2003, Fragment, Gesichtet, Jhg, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 6, Zeilen: 6-12, 14-18
Quelle: Brock 2003
Seite(n): 6, Zeilen: 14-24
Neben den intraoperativen spielen auch die postoperativen Blutverluste nach herzchirurgischen Eingriffen eine Rolle. Hierbei handelt es sich um Verluste über substernale, retrokardiale und intrapleurale Dränagen. Das über die Dränagen verloren gehende Volumen liegt in einer Größenordnung zwischen 1000 und 1500 ml (44). Zusätzlich zu den Dränageverlusten kann es zu weiteren Blutungen in das Mediastinum und/oder in die Pleurahöhle(n) kommen, welche sich nur schwer quantifizieren lassen. Der MUF kommt das Potential zu, auch diese postoperativen Blutverluste zu minimieren (45).

Für Zeugen Jehovas, bei denen unter allen Umständen eine Fremdblutgabe zu vermeiden ist, kann der Verlust des im extrakorporalen System der HLM verbleibenden Blutvolumens den entscheidenden Transfusionstrigger darstellen, auch wenn dieses Volumen in Relation zu den sonstigen intra- und postoperativen Blutverlusten quantitativ betrachtet eher gering ist.


44. Scott DA, Silbert BS, Blyth C, O`Brien J, Santamaria J (2001) Blood loss in elective coronary artery surgery: a comparison of centrifugal versus roller pump heads during cardiopulmonary bypass. J Cardiothorac Vasc Anesth 15(3): 322-325

45. Draaisma AM, Hazekamp MG, Frank M, Anes N, Schoof PH, Huysmann HA (1997) Modified ultrafiltration after cardiopulmonary bypass in paediatric cardiac surgery. Ann Thorac Surg 64(2): 521- 525

Neben den intraoperativen spielen auch die postoperativen Blutverluste nach herzchirurgischen Eingriffen eine Rolle. Hierbei handelt es sich um Verluste über substernale, retrokardiale und intrapleurale Dränagen. Das über die Dränagen verloren gehende Volumen liegt in einer Größenordnung zwischen 1000 und 1500 ml (73). Zusätzlich zu den Dränageverlusten kommt es noch zu Blutungen in das Mediastinum und/oder in die Pleurahöhle(n), welche sich kaum quantifizieren lassen.

Für Zeugen Jehovas, bei denen unter allen Umständen eine Fremdblutgabe zu vermeiden ist, kann der Verlust des im extrakorporalen System der HLM verbleibenden Blutvolumens den entscheidenen Transfusionstrigger darstellen, auch wenn dieses Volumen in Relation zu den sonstigen intra- und postoperativen Blutverlusten quantitativ eher gering ist.


73. Scott DA, Silbert BS, Blyth C, O`Brien J, Santamaria J (2001) Blood loss in elective coronary artery surgery: a comparison of centrifugal versus roller pump heads during cardiopulmonary bypass. J Cardiothorac Vasc Anesth 15(3): 322-325

Anmerkungen

Die Quelle ist nicht angegeben.

Die Eigenleistung beschränkt sich auf den Einschub eines Satzes mit Literaturverweis.

Sichter
(Hindemith) Agrippina1


[20.] Jhg/Fragment 073 01 - Diskussion
Bearbeitet: 24. April 2014, 07:34 Hindemith
Erstellt: 23. April 2014, 12:01 (Hindemith)
Brock 2003, Fragment, Gesichtet, Jhg, KomplettPlagiat, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 73, Zeilen: 1 ff.
Quelle: Brock 2003
Seite(n): 67, Zeilen: 1 ff.
Abbildung 24

Beziehung zwischen O2-Angebot und O2-Verbrauch

73 diss Jhg

Beziehung zwischen O2-Angebot (DO2) und O2-Verbrauch (VO2) Auch bei deutlich eingeschränktem O2-Angebot kann der O2-Verbrauch aufrecht erhalten werden. Erst wenn das O2-Angebot unter die kritische Schwelle fällt, entsteht eine lineare Abhängigkeit zwischen den beiden Parametern. (Modifiziert nach F. Bloos: Schock[98])


98. Bloos F, Reinhart K(2001) Schock. In: Van Aken H, Reinhart K, Zimpfer M. Intensivmedizin (1. Auflage), Thieme, Stuttgart 1268-1285

Abbildung 21

Beziehung zwischen O2-Angebot und O2-Verbrauch

73 source Jhg

Abb. 21: Beziehung zwischen O2-Angebot (DO2) und O2-Verbrauch (VO2) Auch bei deutlich eingeschränktem O2-Angebot kann der O2-Verbrauch aufrecht erhalten werden. Erst wenn das O2-Angebot unter die kritische Schwelle fällt, entsteht eine lineare Abhängigkeit zwischen den beiden Parametern. (Modifiziert nach F. Bloos: Schock[12])


12. Bloos F, Reinhart K(2001) Schock. In: Van Aken H, Reinhart K, Zimpfer M. Intensivmedizin (1. Auflage), Thieme, Stuttgart 1268-1285

Anmerkungen

Obwohl die Originalquelle Bloos angegeben ist, sind doch die erwähnten Modifizierungen von Brock übernommen, denn die Abbildung in der untersuchten Arbeit ist identisch.

Sichter
(Hindemith), SleepyHollow02


[21.] Jhg/Fragment 064 01 - Diskussion
Bearbeitet: 23. April 2014, 19:23 WiseWoman
Erstellt: 23. April 2014, 08:25 (Hindemith)
Brock 2003, Fragment, Gesichtet, Jhg, KomplettPlagiat, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 64, Zeilen: 1ff (komplett)
Quelle: Brock 2003
Seite(n): 55, 56, Zeilen: 55: 16-30; 56: 1-15
[Da nicht allen Zeugen Jehovas die Existenz dieser Reformgruppe und die kontroverse Diskussion der] Blutfrage bisher bekannt geworden ist, sollten Patienten über die Ansätze der AJWRB informiert werden. Aufgrund der zunehmenden Uneinigkeit innerhalb der Zeugen Jehovas ist es unerlässlich, die geplanten Maßnahmen mit jedem einzelnen Patienten genau zu definieren, um festzulegen, welchen Maßnahmen er zustimmt und welche abgelehnt werden. Bis zum jetzigen Zeitpunkt ist die offizielle Meinung der WTG jedoch unverändert. Streng gläubigen Zeugen Jehovas bleibt die Bluttransfusion als therapeutische Option weiterhin vorenthalten.

Aufgrund ihrer Weigerung, Bluttransfusionen zu akzeptieren, stellt die Behandlung der Zeugen Jehovas die operative Medizin vor erhebliche Probleme. Diese Probleme beinhalten

• ökonomische Aspekte,

• juristische Fragestellungen,

• moralisch-ethische Gesichtspunkte und

• medizinisch-fachliche Schwierigkeiten.

Nicht selten ist eine blutlose Alternativbehandlung aufwendiger und kostenintensiver. Es kommen zusätzliche Medikamente, wie z. B. Erythropoetin, zur Anwendung, oder es verlängert sich aufgrund einer verzögerten Rekonvaleszenz nach chirurgischen Eingriffen die Krankenhausaufenthaltsdauer (69). Diese Mehrkosten sind durch den Kostenträger aufzubringen, der alleine das wirtschaftliche Risiko trägt, bzw. das wirtschaftliche Risiko über die Solidargemeinschaft der Versicherten abwickelt. Auf der anderen Seite trägt die Solidargemeinschaft auch andere Risiken ihrer Versicherten, zu denken ist beispielsweise an den verbreiteten Nikotinabusus oder an den weithin sozial akzeptierten Alkoholkonsum mit ihren bekannt negativen Folgen für den Gesundheitszustand des Einzelnen und mit ihren bekannt hohen Kosten für das Gesundheitssystem. Es lässt sich also argumentieren, dass eine Versicherung auch den religiösen Bedürfnissen ihrer Mitglieder Rechnung zu tragen hat. Deshalb wird die blutlose Behandlung gegenwärtig auch als ein Grundrecht des Patienten angesehen und zählt zu Diskussion [den allgemeinen, durch die Pflegesätze abgegoltenen Krankenhausleistungen (70,71,72).]


69. Schmid C, Krempel S, Scheld HH (2002) Jehova`s Witnesses – How to encounter the transfusion issue. Thorac Cardiov Surg 50: 380-383

70. Krauskopf (1997) Soziale Krankenversicherung, § 39 SGB V, Rdnr. 21

71. Schmidt (1996) in: Peters (Hrsg), Handbuch der Krankenversicherung II, SGB V, § 39, Rdnr. 249

72. OLG Köln, VersR 1998, 88, für § 1 MBKK 76

Da nicht allen Zeugen Jehovas die Existenz dieser Reformgruppe und die kontroverse Diskussion der Blutfrage bisher bekannt geworden ist, sollten Patienten über die Ansätze der AJWRB informiert werden. Aufgrund der zunehmenden Uneinigkeit innerhalb der Zeugen Jehovas ist es unerlässlich, die geplanten Maßnahmen mit jedem einzelnen Patienten genau zu definieren, um festzulegen, welchen Maßnahmen er zustimmt und welche abgelehnt werden. Bis zum jetzigen Zeitpunkt ist die offizielle Meinung der WTG jedoch unverändert. Streng gläubigen Zeugen Jehovas bleibt die Bluttransfusion als therapeutische Option weiterhin vorenthalten. Aufgrund ihrer Weigerung, Bluttransfusionen zu akzeptieren, stellt die Behandlung der Zeugen Jehovas die operative Medizin vor erhebliche Probleme. Diese Probleme beinhalten:

1. ökonomische Aspekte,

2. juristische Fragestellungen,

3. moralisch-ethische Gesichtspunkte und

4. medizinisch-fachliche Schwierigkeiten.

[Seite 56]

Nicht selten ist eine blutlose Alternativbehandlung aufwendiger und kostenintensiver. Es kommen zusätzliche Medikamente, wie z. B. Erythropoetin, zur Anwendung, oder es verlängert sich aufgrund einer verzögerten Rekonvaleszenz nach chirurgischen Eingriffen die Krankenhausaufenthaltsdauer (71). Diese Mehrkosten sind durch den Kostenträger zu leisten, der alleine das wirtschaftliche Risiko trägt, bzw. das wirtschaftliche Risiko über die Solidargemeinschaft der Versicherten abwickelt. Auf der anderen Seite trägt die Solidargemeinschaft auch andere Risiken ihrer Versicherten, zu denken ist beispielsweise an den verbreiteten Nikotinabusus oder an den weithin sozial akzeptierten Alkoholkonsum mit ihren bekannt negativen Folgen für den Gesundheitszustand des Einzelnen und mit ihren bekannt hohen Kosten für das Gesundheitssystem. Es lässt sich also argumentieren, dass eine Versicherung auch den religiösen Bedürfnissen ihrer Mitglieder Rechnung zu tragen hat. Deshalb wird die blutlose Behandlung gegenwärtig auch als ein Grundrecht des Patienten angesehen und zählt zu den allgemeinen, durch die Pflegesätze abgegoltenen Krankenhausleistungen (46,72,57).


46. Krauskopf (1997) Soziale Krankenversicherung, § 39 SGB V, Rdnr. 21

57. OLG Köln, VersR 1998, 88, für § 1 MBKK 76

71. Schmid C, Krempel S, Scheld HH (2002) Jehova`s Witnesses – How to encounter the transfusion issue. Thorac Cardiov Surg 50: 380-383

72. Schmidt (1996) in: Peters (Hrsg), Handbuch der Krankenversicherung II, SGB V, § 39, Rdnr. 249

Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle fehlt.

Sichter
(Hindemith) Agrippina1


[22.] Jhg/Fragment 062 01 - Diskussion
Bearbeitet: 23. April 2014, 19:21 WiseWoman
Erstellt: 23. April 2014, 07:55 (Hindemith)
Brock 2003, Fragment, Gesichtet, Jhg, KomplettPlagiat, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 62, Zeilen: 1-16, 20-31
Quelle: Brock 2003
Seite(n): 53, 54, Zeilen: 53: 26-30; 54: 1-21
Für die allergische Transfusionsreaktion sind übertragene IgG-Antikörper verantwortlich, bei den febrilen Reaktionen spielen zytotoxische Antigen- Antikörperreaktionen eine ausschlaggebende Rolle. Klinisch manifestieren sich die unspezifischen Reaktionen durch Fieber, Schüttelfrost und Urtikaria. Die spezifischen Transfusionsreaktionen lösen eine Hämolyse aus und treten bei ABO-inkompatibler Transfusion auf. Lebensbedrohliche Schockzustände mit akutem Nierenversagen und Herz-Kreislauf-Versagen können die Folge sein. Tödliche Transfusionszwischenfälle bei Fehltransfusionen und Vorliegen irregulärer Antikörper werden mit einer Wahrscheinlichkeit von 1:800.000- 1.500.000 angegeben (58). In jüngster Zeit werden auch immunulogische Reaktionen im Sinne einer Immunsuppression nach Fremdbluttransfusionen diskutiert (59,60). Die Meinungen und Veröffentlichungen hierzu sind nicht einheitlich, es zeigen sich aber bei transfundierten Patienten vermehrt postoperative Infektionen nach orthopädischen Eingriffen sowie nach intraabdomineller Tumorchirurgie (61,62). [...] Mit der Anwendung von Leukozytenfiltern sind die immunologischen Reaktionen jedoch vermeidbar (64,65). Bei den durch Transfusion übertragenen Infektionen stehen die Virusinfektionen an erster Stelle. Die Posttransfusionshepatitiden sind in 90% durch das Hepatitis C Virus verursacht. Die Gefahr einer Infektion mit dem Hepatitis C Virus liegt in amerikanischen Zentren zwischen 1: 3.000-10.000, bei 1:20.000 in Deutschland (66). Bei der Hepatitis B liegt das Risiko bei 1:50.000 (66). Das Risiko mit HIV infiziert zu werden ist nicht sicher voraussagbar. Der Grund liegt im diagnostischen Fenster zwischen Virämie und Antikörperproduktion bei infizierten Blutspendern. Durch den Nachweis von IgM-Antikörpern hat dieses Fenster eine Dauer zwischen 22 und 35 Tagen (67). Die Wahrscheinlichkeit nach einer Transfusion an HIV 1 oder 2 zu erkranken, liegt in Deutschland [zwischen 1:300.000 bis 1:1.000.000, in Zentralafrika aufgrund des endemischen Vorkommens des Erregers bei 1:1.000.]

58. Linden JV, Kaplan HS (1994) Transfusion errors: Causes and effects. Transfusion Medical Rewiev 8: 169-183

59. Busch ORC, Hop WCJ, Hoynck Van Papendrecht MAV, Marquet RL, Jeekel J (1993) Blood transfusion and prognosis in colorectal cancer. New England Journal of Medicine 328: 1372-1376

60. Tartter PI (1989) Blood transfusion and postoperative infections. Transfusion 29: 456-459

61. Ford CD, Van Moorleghem GRL (1993) Blood transfusion and postoperative wound infection. Surgery 113: 603-607

62. Blumberg N, Chuang-Stein C, Heal JM (1990) The relationsship of blood transfusion, tumor staging and cancer recurrence. Transfusion 30: 291-294

64. Vamvakas EC, Moore SB, Cabanela M (1995) Blood transfusion and septic complications after hip replacement surgery. Transfusion 35: 150-156

65. Quintiliani L, Pescini A, di Girolamo M, Iudicone P, Martini F, Guglielmetti M, Buzzonetti A, Fascioli S (1997) Relationship of blood transfusion, post-operative infections and immunoreactivity in patients undergoing surgery for gastrointestinal cancer. Haematologica 82: 318-323

66. Sibrowski W, Wüllenweber J (1994) Das Infektionsrisiko in der Hämotherapie. Infusionstherapie und Transfusionsmedizin 21(1): 60- 63

67. Busch MP, Lee L, Satten GA, Henrard DR, Farzadegan HH, Nelson KE, Read S, Dodd RY (1995) Time course of detection of viral and serologic markers preceding human immunodeficiency virus type 1 seroconversion: Implications for screening of blood and tissue donors. Transfusion 35: 91-97

Für die allergische Transfusionsreaktion sind übertragene IgG-Antikörper verantwortlich, bei den febrilen Reaktionen spielen zytotoxische Antigen- Antikörperreaktionen eine ausschlaggebende Rolle. Klinisch manifestieren sich die unspezifischen Reaktionen durch Fieber, Schüttelfrost und Urtikaria. Die spezifischen Transfusionsreaktionen lösen eine Hämolyse aus und treten bei ABO-inkompatibler

[Seite 54]

Transfusion auf. Lebensbedrohliche Schockzustände mit akutem Nierenversagen und Herz-Kreislauf-Versagen können die Folge sein. Tödliche Transfusionszwischenfälle bei Fehltransfusionen und Vorliegen irregulärer Antikörper werden mit einer Wahrscheinlichkeit von 1:800.000-1.500.000 angegeben (53). In jüngster Zeit werden auch immunulogische Reaktionen im Sinne einer Immunsuppression nach Fremdbluttransfusionen diskutiert (19,79). Die Meinungen und Veröffentlichungen hierzu sind nicht einheitlich, es zeigen sich aber bei transfundierten Patienten vermehrt postoperative Infektionen nach orthopädischen Eingriffen sowie nach intraabdomineller Tumorchirurgie (32,13). Mit der Anwendung von Leukozytenfiltern sind die immunologischen Reaktionen jedoch vermeidbar (81,60). Bei den durch Transfusion übertragenen Infektionen stehen die Virusinfektionen an erster Stelle. Die Posttransfusionshepatitiden sind in 90% durch das Hepatitis C Virus verursacht. Die Gefahr einer Infektion mit dem Hepatitis C Virus liegt in amerikanischen Zentren zwischen 1: 3.000-10.000, bei 1:20.000 in Deutschland (77). Bei der Hepatitis B liegt das Risiko bei 1:50.000 (77). Das Risiko mit HIV infiziert zu werden ist nicht sicher voraussagbar. Der Grund liegt im diagnostischen Fenster zwischen Virämie und Antikörperproduktion bei infizierten Blutspendern. Durch den Nachweis von IgM-Antikörpern beträgt dieses Fenster zwischen 22 und 35 Tagen (18). Die Wahrscheinlichkeit nach einer Transfusion an HIV 1/2 zu erkranken, liegt in Deutschland zwischen 1:300.000 bis 1:1.000.000, in Zentralafrika aufgrund des endemischen Vorkommens des Erregers bei 1:1.000.


13. Blumberg N, Chuang-Stein C, Heal JM (1990) The relationsship of blood transfusion, tumor staging and cancer recurrence. Transfusion 30: 291-294

18. Busch MP, Lee L, Satten GA, Henrard DR, Farzadegan HH, Nelson KE, Read S, Dodd RY (1995) Time course of detection of viral and serologic markers preceding human immunodeficiency virus type 1 seroconversion: Implications for screening of blood and tissue donors. Transfusion 35: 91-97

19. Busch ORC, Hop WCJ, Hoynck Van Papendrecht MAV, Marquet RL, Jeekel J (1993) Blood transfusion and prognosis in colorectal cancer. New England Journal of Medicine 328: 1372-1376

32. Ford CD, Van Moorleghem GRL (1993) Blood transfusion and postoperative wound infection. Surgery 113: 603-607

53. Linden JV, Kaplan HS (1994) Transfusion errors: Causes and effects. Transfusion Medical Rewiev 8: 169-183

60. Quintiliani L, Pescini A, di Girolamo M, Iudicone P, Martini F, Guglielmetti M, Buzzonetti A, Fascioli S (1997) Relationship of blood transfusion, post-operative infections and immunoreactivity in patients undergoing surgery for gastrointestinal cancer. Haematologica 82: 318-323

77. Sibrowski W, Wüllenweber J (1994) Das Infektionsrisiko in der Hämotherapie. Infusionstherapie und Transfusionsmedizin 21(1): 60-63

79. Tartter PI (1989) Blood transfusion and postoperative infections. Transfusion 29: 456-459

81. Vamvakas EC, Moore SB, Cabanela M (1995) Blood transfusion and septic complications after hip replacement surgery. Transfusion 35: 150-156

Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle fehlt.

In einem kurzen (nicht dokumentierten) Einschub beschäftigt sich der Autor mit "aktuellen Veröffentlichungen".

Sichter
(Hindemith) Agrippina1


[23.] Jhg/Fragment 061 01 - Diskussion
Bearbeitet: 23. April 2014, 19:00 WiseWoman
Erstellt: 23. April 2014, 07:43 (Hindemith)
Brock 2003, Fragment, Gesichtet, Jhg, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 61, Zeilen: 1ff (komplett)
Quelle: Brock 2003
Seite(n): 52, 53, Zeilen: 52: 26-30; 53: 1-25
[Durch Eid der körperlichen Existenz verpflichtet, sollen sie Verantwortung für die Seele eines Patienten übernehmen, so das eine] Dilemma, und sie sollen sich gegen ihr gesichertes Wissen verhalten, da die medizinischen Erwägungen zur Indikation einer Bluttransfusion durch die Ablehnung der Zeugen Jehovas konterkariert werden, so das andere Dilemma. Die angesprochenen Bibelverse sind nicht medizinisch formuliert, schließen aber in der Interpretation der WTG die Transfusion von Vollblut und die Verabreichung von Konzentraten aus Erythrozyten, Leukozyten, Thrombozyten und Plasma aus. Da die Zeugen glauben, dass das Blut, wenn es den Körperkreislauf verlassen hat, beseitigt werden muss, werden auch die Autotransfusion nach Eigenblutspende und die perioperative isovolämische Hämodilution abgelehnt. Ist hingegen der Körperkreislauf nicht unterbrochen, wie bei der Verwendung eines Dialysegerätes oder einer HLM, obliegt es dem jeweiligen Patienten, nach seinem eigenen Gewissen zu entscheiden. Beim Einsatz dieser Geräte darf es jedoch keinesfalls zu einer Zwischenlagerung des Blutes kommen. Das extrakorporale Schlauchsystem wird dabei als temporäre Erweiterung des körpereigenen Blutkreislaufs angesehen. Somit kommt es nicht zur Entfernung, sondern nur zu einer Umleitung von Blut. Bei der Befüllung der Systeme ist selbstverständlich darauf zu achten, dass kein Fremdblut verwandt wird. Auch die Gabe bestimmter Blutfraktionen wie Albumin, Immunglobuline und Faktoren zur Blutgerinnung kann der einzelne Zeuge vor dem Hintergrund seines Gewissensentscheids akzeptieren oder auch ablehnen (56).

Als weitere nicht auf Glaubensüberzeugungen beruhende Argumente, Transfusionen abzulehnen, führen die Zeugen Jehovas das Risiko einer Transfusionsreaktion und das Risiko einer transfusionsbezogenen Infektion an. Bei den Transfusionsreaktionen werden unspezifische von spezifischen unterschieden. Die unspezifischen Transfusionsreaktionen verlaufen als nichthämolytische, allergische oder febrile Reaktionen und sind die häufigste Nebenwirkung von Fremdbluttransfusionen. Nach Einschätzung der American Society of Anesthesiologists hat die unspezifische Transfusionsreaktion eine Häufigkeit von 1-5% (57). Ursächlich liegt der nichthämolytischen Transfusionsreaktion eine Komplexbildung zwischen transfundierten IgA-[Antikörpern und Anti-IgA-Antikörpern des Empfängers zugrunde.]


56. Der Wachturm. (1978) 1.10: 30-32

57. ASA (1996) American Society of Anesthesiologists Task Force: Practice Guidelines for Blood Component Therapy. Anesthesiology 84: 732-747

Durch Eid der körperlichen Existenz verpflichtet, sollen sie Verantwortung für die Seele eines Patienten übernehmen, so das eine Dilemma, und sie sollen sich gegen ihr gesichertes Wissen verhalten, da die medizinischen Erwägungen zur Indikation einer Bluttransfusion durch die Ablehnung der Zeugen Jehovas konterkariert werden, so das andere Dilemma.

[Seite 53]

Die angesprochenen Bibelverse sind nicht medizinisch formuliert, schließen aber in der Interpretation der WTG die Transfusion von Vollblut und die Verabreichung von Konzentraten aus Erythrozyten, Leukozyten, Thrombozyten und Plasma aus. Da die Zeugen glauben, dass das Blut, wenn es den Körperkreislauf verlassen hat, beseitigt werden muss, werden auch die Autotransfusion nach Eigenblutspende und die perioperative isovolämische Hämodilution abgelehnt. Ist hingegen der Körperkreislauf nicht unterbrochen, wie bei der Verwendung eines Dialysegerätes oder einer HLM, obliegt es dem jeweiligen Patienten nach seinem eigenen Gewissen zu entscheiden. Beim Einsatz dieser Geräte darf es jedoch keinesfalls zu einer Zwischenlagerung des Blutes kommen. Die äußere Schlauchleitung wird dabei als temporäre Erweiterung des körpereigenen Kreislaufsystems angesehen. Somit kommt es nicht zur Entfernung, sondern nur zu einer Umleitung von Blut. Bei der Befüllung der Systeme ist selbstverständlich darauf zu achten, dass kein Fremdblut verwandt wird. Auch die Gabe bestimmter Blutfraktionen wie Albumin, Immunglobuline und Faktoren zur Blutgerinnung kann der einzelne Zeuge akzeptieren (21). Als weitere nicht auf Glaubensüberzeugungen beruhende Argumente, Transfusionen abzulehnen, führen die Zeugen Jehovas das Risiko einer Transfusionsreaktion und das Risiko einer transfusionsbezogenen Infektion an. Bei den Transfusionsreaktionen werden unspezifische von spezifischen unterschieden. Die unspezifischen Transfusionsreaktionen verlaufen als nichthämolytische, allergische oder febrile Reaktionen und sind die häufigste Nebenwirkung von Fremdbluttransfusionen. Nach Einschätzung der American Society of Anesthesiologists hat die unspezifische Transfusionsreaktion eine Häufigkeit von 1-5% (7). Ursächlich liegt der nichthämolytischen Transfusionsreaktion eine Komplexbildung zwischen transfundierten IgA-Antikörpern und Anti-IgA-Antikörpern des Empfängers zugrunde.


7. ASA (1996) American Society of Anesthesiologists Task Force: Practice Guidelines for Blood Component Therapy. Anesthesiology 84: 732-747

21. Der Wachturm. (1978) 1.10: 30-32

Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle fehlt.

Sichter
(Hindemith) Agrippina1


[24.] Jhg/Fragment 063 01 - Diskussion
Bearbeitet: 23. April 2014, 18:58 WiseWoman
Erstellt: 23. April 2014, 08:02 (Hindemith)
Brock 2003, Fragment, Gesichtet, Jhg, KomplettPlagiat, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 63, Zeilen: 1ff (komplett)
Quelle: Brock 2003
Seite(n): 54, 55, Zeilen: 54: 18-30; 55: 1-18
[Die Wahrscheinlichkeit nach einer Transfusion an HIV 1 oder 2 zu erkranken, liegt in Deutschland] zwischen 1:300.000 bis 1:1.000.000, in Zentralafrika aufgrund des endemischen Vorkommens des Erregers bei 1:1.000. Bakterielle Kontaminationen und Infektionen durch Malaria- oder Lues-Erreger sind selten und werden in den USA mit einer Inzidenz von 1:1.000.000 angegeben (68).

Von den Zeugen Jehovas ist ein weltweites Netz von Krankenhausverbindungskomitees aufgebaut worden, um den Informationsaustausch zwischen den behandelnden Ärzten, die das partielle Behandlungsverbot respektieren, und den Patienten zu vereinfachen. Die örtlichen Krankenhausverbindungskomitees verstehen sich als Mittler zwischen Patienten und Ärzten. Sie bieten an, medizinische Informationen über blutlose Alternativbehandlungen aufzuzeigen und Unwägbarkeiten in der Behandlung der Zeugen Jehovas auszuräumen. Für den behandelnden Arzt hat das Auftreten von Mitgliedern eines Krankenhausverbindungskomitees in juristischer Hinsicht keinerlei verbindlichen Charakter. Bindend ist einzig die Einwilligungserklärung des Patienten selbst. Die Mitglieder des Krankenhausverbindungskomitees vertreten generell die offizielle Meinung der WTG. Es kann davon ausgegangen werden, dass durch das Krankenhausverbindungskomitee nicht in erster Linie der Wille des Patienten vertreten wird, wohl aber die offizielle Glaubensdoktrin.

Innerhalb der Glaubensgemeinschaft hat sich in den letzten Jahren aber eine oppositionelle Bewegung formiert, welche die strenge Blutdoktrin der WTG reformieren will. Ziel dieser Gruppierung, der „Association of Jehova`s Witnesses for Reform on Blood (AJWRB)“, ist es, dem einzelnen Patienten mehr Entscheidungsfreiheit und Eigenverantwortung einzuräumen (34). Die Entscheidung, eine Bluttransfusion zu akzeptieren oder abzulehnen, gleichgültig, ob es sich um eine Eigen- oder Fremdblutspende handelt, soll unabhängig von der offiziellen Meinung der WTG getroffen werden können. Die Einstellungen und Ideen der AJWRB werden anonym im Internet verbreitet. Die Diskussion verläuft anonym, da die reformwilligen Zeugen Jehovas sich vor möglichen Sanktionen der WTG schützen wollen. Da nicht allen Zeugen Jehovas die Existenz dieser Reformgruppe und die kontroverse Diskussion der [Blutfrage bisher bekannt geworden ist, sollten Patienten über die Ansätze der AJWRB informiert werden.]


68. Dodd RY (1992) The risk of transfusion-transmitted infection. New England Journal of Medicine 327: 419-420

Die Wahrscheinlichkeit nach einer Transfusion an HIV 1/2 zu erkranken, liegt in Deutschland zwischen 1:300.000 bis 1:1.000.000, in Zentralafrika aufgrund des endemischen Vorkommens des Erregers bei 1:1.000. Bakterielle Kontaminationen und Infektionen durch Malaria- oder Lues-Erreger sind selten und werden in den USA mit einer Inzidenz von 1:1.000.000 angegeben (28).

Von den Zeugen Jehovas ist ein weltweites Netz von Krankenhausverbindungskomitees aufgebaut worden, um den Informationsaustausch zwischen den behandelnden Ärzten, die das partielle Behandlungsverbot respektieren, und den Patienten zu vereinfachen. Die örtlichen Krankenhausverbindungskomitees verstehen sich als Mittler zwischen Patienten und Ärzten. Sie bieten an, medizinische Informationen über blutlose Alternativbehandlungen aufzuzeigen und Unwägbarkeiten in der Behandlung der Zeugen Jehovas auszuräumen. Für den behandelnden Arzt hat das Auftreten von

[Seite 55]

Mitgliedern eines Krankenhausverbindungskomitees in juristischer Hinsicht keinerlei verbindlichen Charakter. Bindend ist einzig die Einwilligungserklärung des Patienten selbst. Die Mitglieder des Krankenhausverbindungskomitees vertreten generell die offizielle Meinung der WTG. Es kann davon ausgegangen werden, dass durch das Krankenhausverbindungskomitee nicht in erster Linie der Wille des Patienten vertreten wird, wohl aber die offizielle Glaubensdoktrin. Innerhalb der Glaubensgemeinschaft hat sich in den letzten Jahren aber eine oppositionelle Bewegung formiert, welche die strenge Blutdoktrin reformieren will. Ziel dieser Gruppierung, der „Association of Jehova`s Witnesses for Reform on Blood (AJWRB)“, ist es, dem einzelnen Patienten mehr Entscheidungsfreiheit und Eigenverantwortung einzuräumen (86). Die Entscheidung, eine Bluttransfusion zu akzeptieren oder abzulehnen, gleichgültig ob es sich um eine Eigen- oder Fremdblutspende handelt, soll unabhängig von der offiziellen Meinung der WTG getroffen werden können. Die Einstellungen und Ideen der AJWRB werden anonym im Internet verbreitet. Die Diskussion verläuft anonym, da die reformwilligen Zeugen Jehovas sich vor möglichen Sanktionen der WTG schützen wollen. Da nicht allen Zeugen Jehovas die Existenz dieser Reformgruppe und die kontroverse Diskussion der Blutfrage bisher bekannt geworden ist, sollten Patienten über die Ansätze der AJWRB informiert werden.


28. Dodd RY (1992) The risk of transfusion-transmitted infection. New England Journal of Medicine 327: 419-420

Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle fehlt.

Sichter
(Hindemith) Agrippina1


[25.] Jhg/Fragment 060 01 - Diskussion
Bearbeitet: 23. April 2014, 18:56 WiseWoman
Erstellt: 23. April 2014, 07:37 (Hindemith)
Brock 2003, Fragment, Gesichtet, Jhg, KomplettPlagiat, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 60, Zeilen: 1-30 (komplett)
Quelle: Brock 2003
Seite(n): 52, Zeilen: 1-30 (komplett)
4. Diskussion

Bei Zeugen Jehovas ist die Ablehnung allogener Bluttransfusionen ein Grundsatz ihrer Glaubensüberzeugung (53). Diese Einstellung basiert auf drei Bibelzitaten. Darin wird den Gläubigen auferlegt, sich von Blut fernzuhalten und dieses nicht zu essen (29,30,31). In der Interpretation der Zeugen Jehovas wird die intravenöse Gabe von Blutprodukten einer Nahrungsaufnahme gleichgestellt. Die biblischen Gebote werden als Grundlage des Handelns angesehen und bestimmen die Wertvorstellungen und Maßstäbe der Glaubensgemeinschaft. Für die Zeugen Jehovas führt eine Zuwiderhandlung gegen die Blutdoktrin zu „ewiger Verdammung“ (54). Für die Zeugen Jehovas hat die Abwägung zwischen dem Risiko und dem Nutzen einer Operation und einer damit eventuell verbundenen Bluttransfusion aus einem anderen Blickwinkel als dem der alleinigen medizinischen Ratio zu erfolgen. Bei ihnen entscheidet sich die Frage der Bluttransfusion nämlich vor dem Hintergrund der Dualität zwischen einem „Weiterleben auf Erden“ und „ewiger Verdammnis“. Kann das „Weiterleben auf Erden“ nur durch eine Bluttransfusion gesichert werden, lehnt ein Zeuge Jehovas diese Maßnahme ab, auch wenn der Verzicht auf eine Transfusion ihn das Leben kostet. Der Preis für ein Weiterleben wäre nämlich die „ewige Verdammnis“ (55). Diese Glaubensüberzeugung ist von einem Therapeuten stets zu beachten, wenn ein Zeuge Jehovas als Patient in eine Situation kommt, in der eine Bluttransfusion erforderlich ist. Die Glaubensüberzeugung der Zeugen Jehovas verlangt es dem Arzt ab zu verstehen, dass er in einer solchen Situation nicht mehr über das irdische Leben des Patienten zu entscheiden hat, sondern Mitverantwortung für ein Weiterleben der Seele nach dem Tod des menschlichen Organismus übernimmt. Für Ärzte, die sich mit dem Hippokratischen Eid dem Erhalt des körperlichen irdischen Lebens verpflichtet haben, ergibt sich aus den Überzeugungen der Zeugen Jehovas zur Bluttransfusion somit ein doppeltes Dilemma: Durch Eid der körperlichen Existenz verpflichtet, sollen sie Verantwortung für die Seele eines Patienten übernehmen, so das eine [Dilemma, und sie sollen sich gegen ihr gesichertes Wissen verhalten, da die medizinischen Erwägungen zur Indikation einer Bluttransfusion durch die Ablehnung der Zeugen Jehovas konterkariert werden, so das andere Dilemma.]


29. Die Bibel Buch Genesis 9: 4

30. Die Bibel Levitikus 17: 10-16

31. Die Bibel Apostelgeschichte 15: 28-29

53. Wachturm Bibel- und Traktat- Gesellschaft. (1977) 1-64

54. Kleiman D (1984) Hospital philosopher confronts decisions of life. NY Times 23.1: 1-3

55. Macklin R (1988) The inner workings of an ethics committee:Latest battle over Jehovah`s Witnesses. Hastings Cent Rep 18(1): 15-20

4. Diskussion

Bei streng gläubigen Zeugen Jehovas ist die Ablehnung homologer Bluttransfusionen ein Grundsatz ihrer Glaubensüberzeugung (84). Diese Einstellung basiert auf drei Bibelzitaten. Darin wird den Gläubigen auferlegt, sich von Blut fernzuhalten und dieses nicht zu essen (23,24,22). In der Interpretation der Zeugen Jehovas wird die intravenöse Gabe von Blutprodukten einer Nahrungsaufnahme gleichgestellt. Die biblischen Gebote werden als Grundlage des Handelns angesehen und bestimmen die Wertvorstellungen und Maßstäbe der Glaubensgemeinschaft. Für die Zeugen Jehovas führt eine Zuwiderhandlung gegen die Blutdoktrin zu „ewiger Verdammung“ (45). Für die Zeugen Jehovas hat die Abwägung zwischen dem Risiko und dem Nutzen einer Operation und einer damit eventuell verbundenen Bluttransfusion aus einem anderen Blickwinkel als dem der alleinigen medizinischen Ratio zu erfolgen. Bei Zeugen Jehovas entscheidet sich die Frage der Bluttransfusion nämlich vor dem Hintergrund der Dualität zwischen einem „Weiterleben auf Erden“ und „ewiger Verdammnis“. Kann das „Weiterleben auf Erden“ nur durch eine Bluttransfusion gesichert werden, lehnt ein Zeuge Jehovas diese Maßnahme ab, auch wenn der Verzicht auf eine Transfusion ihn das Leben kostet. Der Preis für ein Weiterleben wäre nämlich die „ewige Verdammnis“ (54). Diese Glaubensüberzeugung ist von einem Therapeuten stets zu beachten, wenn ein Zeuge Jehovas als Patient in eine Situation kommt, in der eine Bluttransfusion erforderlich ist. Die Glaubensüberzeugung der Zeugen Jehovas verlangt es dem Arzt ab zu verstehen, dass er in einer solchen Situation nicht mehr über das irdische Leben des Patienten zu entscheiden hat, sondern Mitverantwortung für ein Weiterleben der Seele nach dem Tod des menschlichen Organismus übernimmt. Für Ärzte, die sich mit dem Hippokratischen Eid dem Erhalt des körperlichen irdischen Lebens verpflichtet haben, ergibt sich aus den Überzeugungen der Zeugen Jehovas zur Bluttransfusion somit ein doppeltes Dilemma: Durch Eid der körperlichen Existenz verpflichtet, sollen sie Verantwortung für die Seele eines Patienten übernehmen, so das eine Dilemma, und sie sollen sich gegen ihr gesichertes Wissen verhalten, da die medizinischen Erwägungen zur Indikation einer Bluttransfusion durch die Ablehnung der Zeugen Jehovas konterkariert werden, so das andere Dilemma.


22. Die Bibel Apostelgeschichte 15: 28-29

23. Die Bibel Buch Genesis 9: 4

24. Die Bibel Levitikus 17: 10-16

45. Kleiman D (1984) Hospital philosopher confronts decisions of life. NY Times 23.1: 1-3

54. Macklin R (1988) The inner workings of an ethics committee:Latest battle over Jehovah`s Witnesses. Hastings Cent Rep 18(1): 15-20

84. Wachturm Bibel- und Traktat- Gesellschaft. (1977) 1-64

Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle fehlt.

Sichter
(Hindemith) Agrippina1


[26.] Jhg/Fragment 005 01 - Diskussion
Bearbeitet: 23. April 2014, 18:54 WiseWoman
Erstellt: 23. April 2014, 00:20 (Hindemith)
Brock 2003, Fragment, Gesichtet, Jhg, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 5, Zeilen: 1-29
Quelle: Brock 2003
Seite(n): 5, 6, Zeilen: 5: 11-30; 6: 1-9
[Für Zeugen Jehovas resultiert aus der hohen Rate an] transfusionspflichtigen Blutverlusten ein potentiell lebensbedrohliches perioperatives Risiko bei herzchirurgischen Interventionen.

Um Angriffspunkte für die Minimierung perioperativer Blutverluste erkennen zu können, müssen die Blutverluste während herzchirurgischer Operationen unter Einsatz der HLM genauer betrachtet werden. Zunächst kommt es zu Blutverlusten vor Anschluss des Patienten an die HLM. Diese kommen zustande durch den Hautschnitt, durch die mediane Sternotomie mit Eröffnung von Osteonen und durch die Präparation arterieller und venöser Graftconduits (Präparation der A. mammaria sinistra, gegebenenfalls Präparation auch der rechtsseitigen A. mammaria, und einer A. radialis, Präparation der V. saphena magna oder der V. saphena parva). Dieser Blutverlust ist mengenmäßig zu vernachlässigen. Das Blut wird über Abfallsauger aus dem Operationssitus entfernt und verworfen. Vor Kanülierung der Aorta ascendens und des Herzohres des rechten Vorhofes wird der Patient voll heparinisiert. Die Gerinnungsfähigkeit des Blutes ist von diesem Zeitpunkt an aufgehoben. Jetzt wird das gesamte im Operationssitus anfallende Blut über spezielle Sauger - sogenannte Kardiotomiesauger - abgesaugt und dem Reservoir der HLM zugeführt. Damit steht dieses Wundblut der Zirkulation erneut zur Verfügung. Der wesentliche Anteil des während einer Herzoperation auftretenden Blutverlustes ist das Blutvolumen, das nach Abstellen der HLM im extrakorporalen System, also in den Schläuchen, im arteriellen Filter, im Reservoir und im Oxygenator verbleibt. Dieses Blutvolumen hat aus verfahrenstechnischen Gründen eine Menge von mindestens 500 ml, beträgt aber in Abhängigkeit von dem Volumenbedarf des Patienten während des Weanings vom kardiopulmonalen Bypass nicht selten auch 1000 ml und mehr. Dieses in der HLM verbleibende Blut wird entweder verworfen oder es wird dem Patienten retransfundiert. Die Retransfusion erfolgt im Normalfall nach Wiederaufbereitung durch ein Autotransfusionsgerät (AT-Gerät). Dieser Autotransfusion stimmen Zeugen Jehovas häufig nicht zu.

Für Zeugen Jehovas resultiert aus der hohen Rate an transfusionspflichtigen Blutverlusten ein potentiell lebensbedrohliches perioperatives Risiko bei herzchirurgischen Interventionen.

Um Angriffspunkte für die Minimierung perioperativer Blutverluste erkennen zu können, müssen die Blutverluste während herzchirurgischer Operationen unter Einsatz der HLM genauer betrachtet werden. Zunächst kommt es zu Blutverlusten vor Anschluß des Patienten an die HLM. Diese kommen zustande durch den Hautschnitt, durch die mediane Sternotomie mit Eröffnung von Osteonen und durch die Präparation arterieller und venöser Graftconduits (Präparation der A. mammaria sinistra, gegebenenfalls Präparation auch der rechtsseitigen A. mammaria, und einer A. radialis, Präparation der V. saphena magna oder der V. saphena parva). Dieser Blutverlust ist mengenmäßig zu vernachlässigen. Das Blut wird über Abfallsauger aus dem Operationssitus entfernt und verworfen. Vor Kanülierung der Aorta ascendens und des Herzohres des rechten Vorhofes wird der Patient voll heparinisiert. Die Gerinnungsfähigkeit des Blutes ist von diesem Zeitpunkt an aufgehoben. Jetzt wird das gesamte im Operationssitus anfallende Blut über spezielle Sauger - sogenannte Kardiotomiesauger - abgesaugt und dem Reservoir der HLM zugeführt. Damit steht dieses Wundblut der Zirkulation erneut zur Verfügung. Der wesentliche Anteil des während einer Herzoperation auftretenden Blutverlustes ist das Blutvolumen, das nach Abstellen der HLM im extrakorporalen

[Seite 6]

System, also in den Schläuchen, im arteriellen Filter, im Reservoir und im Oxygenator verbleibt. Dieses Blutvolumen hat aus verfahrenstechnischen Gründen eine Menge von mindestens 500 ml, beträgt aber in Abhängigkeit von dem Volumenbedarf des Patienten während des Weanings vom kardiopulmonalen Bypass nicht selten auch 1000 ml und mehr. Dieses in der HLM verbleibende Blut wird entweder verworfen oder es wird dem Patienten retransfundiert. Die Retransfusion kann nach Hämokonzentration über einen Ultrafilter, oder nach Wiederaufbereitung durch ein Autotransfusionsgerät (AT-Gerät) erfolgen. Einer Hämokonzentration verweigern Zeugen Jehovas ihre Zustimmung. Auch einer konventionellen Autotransfusion stimmen Zeugen Jehovas häufig nicht zu.

Anmerkungen

Ein Verweis fehlt.

Sichter
(Hindemith) Agrippina1


[27.] Jhg/Fragment 004 01 - Diskussion
Bearbeitet: 23. April 2014, 18:49 WiseWoman
Erstellt: 23. April 2014, 00:08 (Hindemith)
Brock 2003, Fragment, Gesichtet, Jhg, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 4, Zeilen: 1-29
Quelle: Brock 2003
Seite(n): 3, 4, 5, Zeilen: 3: letzte Zeilen; 4: 1-2, 20-28; 5: 1-11
Ebenfalls in den achtziger Jahren wurde durch die Zeugen Jehovas der Krankenhausinformationsdienst aufgebaut. Mit diesem Dienst besteht ein landesweites Krankenhausverbindungskomitee, das den Informationsaustausch zwischen Patienten und behandelnden Ärzten fördern und erleichtern soll (38).

1.3 Transfusionshäufigkeit bei herzchirurgischen Eingriffen unter Einsatz der Herz-Lungen-Maschine (HLM)

Bei herzchirurgischen Eingriffen unter Einsatz der HLM besteht ein erhöhtes Blutungsrisiko, so dass eine hohe Wahrscheinlichkeit zur Transfusion von Erythrozyten und anderen Blutbestandteilen gegeben ist. In den Vereinigten Staaten von Amerika z.B. werden 10% aller Bluttransfusionen vor, während oder unmittelbar nach herzchirurgischen Eingriffen vorgenommen (39). 20% der herzchirurgischen Patienten benötigen dabei über 80% der in der Herzchirurgie applizierten Transfusionen. Das Risiko einer Bluttransfusion bei einer Herzoperation ist dabei abhängig von einer Reihe prädisponierender Faktoren wie z.B. fortgeschrittenes Alter, niedriger präoperativer Hämatokrit- Wert, präoperative Vorbehandlung mit Acetyl-Salicylsäure oder thrombozytären Adenosin- und GPIIb/IIIa-Rezeptor-Antagonisten, Dringlichkeit des operativen Eingriffs, Dauer des kardiopulmonalen Bypasses, vorausgegangene thrombolytische Behandlung, Re-Operation oder Vorbehandlung mit unfraktioniertem oder niedermolekularem Heparin. In größeren Übersichtsarbeiten finden sich Angaben über die Transfusionshäufigkeit bei Eingriffen unter Verwendung der HLM, die zwischen 30 und 40% liegen (40,41). Neben den angesprochenen Risikofaktoren existieren im Hinblick auf das Transfusionserfordernis aber auch erhebliche Unterschiede zwischen den verschiedenen Institutionen. An der Klinik und Poliklinik für Herz-, Thorax- und Gefäßchirurgie des Universitätsklinikums Münster liegt die Transfusionsfrequenz bei Eingriffen an der HLM derzeit bei 35%.


38. Zieger B et al (1997) Therapie des schweren Faktor-VII-Mangels bei Mitgliedern der Zeugen Jehovas. Monatsschr Kinderheilkd 145(10): 1076-1079

39. Graves EJ (1993) National hospital discharge survey : annual summary, 1991. Vital Health Stat 13: 1-62

40. Scott WJ, Rode R, Castlemain B, et al. (1992) Efficacy, complications, and cost of a comprehensive blood conservation program for cardiac operations. J Thorac Cardiovasc Surg 103: 1001-1007

41. Helm RE, Rosengart TK, Gomez M. et al. (1998) Comprehensive multimodality blood conservation: 100 consecutive CABG operations without transfusion. Ann Thorac Surg 65: 125-136

Ebenfalls in den achtziger Jahren wurde durch die Zeugen Jehovas der Krankenhausinformationsdienst aufgebaut. Mit diesem Dienst besteht ein landesweites

[Seite 4]

Krankenhausverbindungskomitee, das den Informationsaustausch zwischen Patienten und behandelnden Ärzten fördern und erleichtern soll (89).

[...]

1.4 Transfusionshäufigkeit bei herzchirurgischen Eingriffen unter Einsatz der Herz-Lungen-Maschine (HLM)

Bei herzchirurgischen Eingriffen unter Einsatz der HLM besteht ein erhöhtes Blutungsrisiko, so dass eine hohe Wahrscheinlichkeit zur Transfusion von Erythrozyten und anderen Blutbestandteilen gegeben ist. In den Vereinigten Staaten von Amerika z.B. werden 10% aller Bluttransfusionen vor, während oder unmittelbar nach herzchirurgischen Eingriffen vorgenommen (38). 20% der herzchirurgischen Patienten benötigen dabei über 80% der in diesem Zusammenhang applizierten Transfusionen. Das Risiko einer Bluttransfusion bei einer Herzoperation unterliegt einer Reihe

[Seite 5]

prädisponierender Faktoren wie z.B. fortgeschrittenes Alter, niedriger präoperativer Hämatokrit-Wert, präoperative Vorbehandlung mit Acetyl-Salicylsäure (Aspirin (R), Bayer Vital, Leverkusen, Deutschland), Dringlichkeit des operativen Eingriffs, Dauer des kardiopulmonalen Bypasses, vorausgegangene thrombolytische Behandlung, Re- Operation, Unterschiede bei der Heparinisierung. In größeren Übersichtsarbeiten finden sich Angaben über die Transfusionshäufigkeit bei Eingriffen unter Verwendung der HLM, die zwischen 30 und 40% liegen (74,42). Neben den angesprochenen Risikofaktoren existieren im Hinblick auf das Transfusionserfordernis aber auch erhebliche Unterschiede zwischen den verschiedenen Institutionen. An der Klinik und Poliklinik für Herz-, Thorax- und Gefäßchirurgie des Universitätsklinikums Münster liegt die Transfusionsfrequenz bei Eingriffen an der HLM derzeit bei 35%.


38. Graves EJ (1993) National hospital discharge survey : annual summary, 1991. Vital Health Stat 13: 1-62

42. Helm RE, Rosengart TK, Gomez M. et al. (1998) Comprehensive multimodality blood conservation: 100 consecutive CABG operations without transfusion. Ann Thorac Surg 65: 125-136

74. Scott WJ, Rode R, Castlemain B, et al. (1992) Efficacy, complications, and cost of a comprehensive blood conservation program for cardiac operations. J Thorac Cardiovasc Surg 103: 1001-1007

89. Zieger B et al (1997) Therapie des schweren Faktor-VII-Mangels bei Mitgliedern der Zeugen Jehovas. Monatsschr Kinderheilkd 145(10): 1076- 1079

Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle fehlt. Auch die Literaturverweise werden übernommen.

Sichter
(Hindemith) Agrippina1


[28.] Jhg/Fragment 065 01 - Diskussion
Bearbeitet: 23. April 2014, 14:29 Hindemith
Erstellt: 23. April 2014, 08:41 (Hindemith)
Brock 2003, Fragment, Gesichtet, Jhg, KomplettPlagiat, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 65, Zeilen: 1ff (komplett)
Quelle: Brock 2003
Seite(n): 56, 57, Zeilen: 56: 12 ff.; 57: 1 ff.
[Deshalb wird die blutlose Behandlung gegenwärtig auch als ein Grundrecht des Patienten angesehen und zählt zu] den allgemeinen, durch die Pflegesätze abgegoltenen Krankenhausleistungen (70,71,72).

Für die behandelnden Ärzte kann die Versorgung von Zeugen Jehovas ein juristisches Problem aufwerfen, dies umso mehr, da viele Ärzte sich über die juristischen Implikationen der Behandlung von Zeugen Jehovas nicht restlos im Klaren sind. Ein willensfähiger Patient kann in freier Selbstbestimmung entscheiden. Er kann operative Eingriffe auch aus Gründen ablehnen, die für Außenstehende nicht rational nachzuvollziehen sind. Dieses Selbstbestimmungsrecht ist in Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes (Persönlichkeitsrechte) festgeschrieben. Im Hinblick auf die besondere Situation der Zeugen Jehovas gewinnt darüber hinaus der Artikel 4 des Grundgesetzes besondere Bedeutung. Artikel 4 sichert jedem Menschen das Recht auf freie Religionsausübung zu. In der Interpretation des Bundesverfassungsgerichts räumt der Artikel 4 jedem Individuum das Recht ein, „sein gesamtes Verhalten an den Lehren seines Glaubens auszurichten und seiner Überzeugung gemäß zu handeln“. Deshalb kann der behandelnde Arzt gegenüber der religiös motivierten Verweigerung der Bluttransfusion keine juristischen Einwände erheben (73,74). Dem Arzt steht es nicht zu, die Motive seines Patienten zu erforschen oder zu bewerten. Seine therapeutische Pflicht liegt vielmehr in einer medizinisch-sachlichen Aufklärung über mögliche Konsequenzen aus der Verweigerung einer Bluttransfusion (75,76). Aus rechtlicher Sicht erfolgt eine vertragliche Fixierung des Willens des Patienten im Rahmen einer mündlichen und schriftlichen Risiko-Aufklärung. Das Aufklärungsformular sollte mit Datum, Uhrzeit und Unterschriften von Patient und Arzt der Krankenakte beigefügt werden.

Bei operativen Eingriffen muss präoperativ eine Nutzen-Risiko-Abwägung erfolgen. Bleibt diese Bilanz positiv, obwohl der Patient jede Bluttransfusion verweigert, so kann die Indikationsstellung nicht anders gelten, als wenn aus faktischen Gründen kein Blut zur Verfügung stünde. Je notwendiger und dringender eine Operation und je geringer die Wahrscheinlichkeit für eine Bluttransfusion ist, desto mehr spricht dafür, die Indikation auch bei einem [Zeugen Jehovas zu stellen (76).]


70. Krauskopf (1997) Soziale Krankenversicherung, § 39 SGB V, Rdnr. 21

71. Schmidt (1996) in: Peters (Hrsg), Handbuch der Krankenversicherung II, SGB V, § 39, Rdnr. 249

72. OLG Köln, VersR 1998, 88, für § 1 MBKK 76

73. Dixon JL (1988) Blood: Whose decision and whose conscience? New York State Journal of Medicine 88: 463-464

74. Rudolf GAE, Röttgers HR (2000) Rechtsfragen in Psychiatrie und Neurologie. 2. Auflage, Dt. Universitäts-Verlag

75. Bender AW (1999) Zeugen Jehovas und Bluttransfusionen. Eine zivilrechtliche Betrachtung. MedR 6: 260-267

76. Weißauer W (1993) Chirurgie und Recht; Berlin. Hrsg. Rudolf Häring, Blackwell Wissenschaft 134-143

Deshalb wird die blutlose Behandlung gegenwärtig auch als ein Grundrecht des Patienten angesehen und zählt zu den allgemeinen, durch die Pflegesätze abgegoltenen Krankenhausleistungen (46,72,57).

Für die behandelnden Ärzte kann die Versorgung von Zeugen Jehovas ein juristisches Problem aufwerfen, dies umso mehr, da viele Ärzte sich über die juristischen Implikationen der Behandlung von Zeugen Jehovas nicht restlos im klaren sind. Ein willensfähiger Patient kann in freier Selbstbestimmung entscheiden. Er kann operative Eingriffe auch aus Gründen ablehnen, die für Außenstehende nicht rational nachzuvollziehen sind. Dieses Selbstbestimmungsrecht ist in Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes (Persönlichkeitsrechte) festgeschrieben. Im Hinblick auf die besondere Situation der Zeugen Jehovas gewinnt darüber hinaus der Artikel 4 des Grundgesetzes besondere Bedeutung. Artikel 4 sichert jedem Menschen das Recht auf freie Religionsausübung zu. In der Interpretation des Bundesverfassungsgerichts räumt der Artikel 4 jedem Individuum das Recht ein, „sein gesamtes Verhalten an den Lehren seines Glaubens auszurichten und seiner Überzeugung gemäß zu handeln“. Deshalb kann der behandelnde Arzt gegenüber der religiös motivierten Verweigerung der Bluttransfusion keine juristischen Einwände erheben (26,66). Dem Arzt steht es nicht zu, die Motive seines Patienten zu erforschen oder zu bewerten. Seine therapeutische

[Seite 57]

Pflicht liegt vielmehr in einer medizinisch-sachlichen Aufklärung über mögliche Konsequenzen aus der Verweigerung einer Bluttransfusion (10,87). Aus rechtlicher Sicht erfolgt eine vertragliche Fixierung des Willens des Patienten im Rahmen einer mündlichen und schriftlichen Aufklärung. Das Aufklärungsformular sollte mit Datum, Uhrzeit und Unterschriften von Patient und Arzt der Krankenakte beigefügt werden. Bei operativen Eingriffen muss präoperativ eine Nutzen-Risiko-Abwägung erfolgen. Bleibt diese Bilanz positiv, obwohl der Patient jede Bluttransfusion verweigert, so kann die Indikationsstellung nicht anders gelten, als wenn aus faktischen Gründen kein Blut zur Verfügung stünde. Je notwendiger und dringender eine Operation ist, und je geringer die Wahrscheinlichkeit für eine Bluttransfusion ist, desto mehr spricht dafür, die Indikation auch bei einem Zeugen Jehovas zu stellen (87).


10. Bender AW (1999) Zeugen Jehovas und Bluttransfusionen. Eine zivilrechtliche Betrachtung. MedR 6: 260-267

26. Dixon JL (1988) Blood: Whose decision and whose conscience? New York State Journal of Medicine 88: 463-464

46. Krauskopf (1997) Soziale Krankenversicherung, § 39 SGB V, Rdnr. 21

57. OLG Köln, VersR 1998, 88, für § 1 MBKK 76

66. Rudolf GAE, Röttgers HR (2000) Rechtsfragen in Psychiatrie und Neurologie. 2. Auflage, Dt. Universitäts-Verlag

72. Schmidt (1996) in: Peters (Hrsg), Handbuch der Krankenversicherung II, SGB V, § 39, Rdnr. 249

87. Weißauer W (1993) Chirurgie und Recht; Berlin. Hrsg. Rudolf Häring, Blackwell Wissenschaft 134-143

Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle fehlt.

Sichter
(Hindemith), SleepyHollow02


[29.] Jhg/Fragment 069 01 - Diskussion
Bearbeitet: 23. April 2014, 14:29 Hindemith
Erstellt: 23. April 2014, 10:39 (Hindemith)
Brock 2003, Fragment, Gesichtet, Jhg, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 69, Zeilen: 1-7
Quelle: Brock 2003
Seite(n): 59, 60, Zeilen: 59: letzte Zeilen; 60: 1ff
[Es ist bemerkenswert, dass letztlich alle Patienten, denen das Verfahren angetragen wurde, ihre Zustimmung erteilten. Auch in den Fällen, in denen Mitglieder des] Krankenhausverbindungskomitees eingeschaltet waren, konnte ein aufklärendes Gespräch von der Unbedenklichkeit der MUF überzeugen. Ein entscheidendes Argument im Verlauf dieser Gespräche lieferte eine Betrachtungsweise, die die MUF quasi als eine Extension des extrakorporalen Systems der HLM konkretisierte.

Die MUF kam nach dem Weaning der Patienten vom kardiopulmonalen Bypass zum Einsatz.

Es ist bemerkenswert, dass letztlich alle Patienten, denen das Verfahren angetragen wurde, ihre Zustimmung erteilten. Auch in den Fällen, in denen

[Seite 60]

Mitglieder des Krankenhausverbindungskomitees eingeschaltet waren, konnte ein aufklärendes Gespräch von der Unbedenklichkeit des C.A.T.S. überzeugen. Ein entscheidendes Argument im Verlauf dieser Gespräche lieferte eine Betrachtungsweise, die das C.A.T.S. quasi als eine Extension des extrakorporalen Systems der HLM konkretisierte. [...]

Das C.A.T.S. kam nach dem Weaning der Patienten vom kardiopulmonalen Bypass und Wiederauffüllung des Kreislaufs zum Einsatz.

Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle fehlt.

Sichter
(Hindemith), SleepyHollow02


[30.] Jhg/Fragment 068 01 - Diskussion
Bearbeitet: 23. April 2014, 14:28 Hindemith
Erstellt: 23. April 2014, 09:32 (Hindemith)
Brock 2003, Fragment, Gesichtet, Jhg, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 68, Zeilen: 1-11
Quelle: Brock 2003
Seite(n): 59, Zeilen: 7 ff.
[Zusätzlich wirkt] Aprotinin antiinflammatorisch. Bei Rezidiveingriffen ist zu bedenken, dass Aprotinin auch allergische Reaktionen auslösen kann, so dass zunächst eine subkutane Testung erfolgen sollte. Die intraoperativen Blutverluste lassen sich durch subtile Blutstillung veringern. Hier hat sich der Einsatz von Fibrinklebern, Cellulose-Gaze, Kollagen- und Gelantineschwämmen bewährt (69).

Ein nicht medikamentöses Verfahren zur Vermeidung intraoperativer Blutverluste ist die Aufbereitung des Wundblutes. Die maschinelle Wiederaufbereitung des Wundblutes wird mit einem diskontinuierlichen Verfahren praktiziert und ist somit für Zeugen Jehovas nicht akzeptabel, da die geforderte Kontinuität zwischen Entnahme- und Retransfusionsstelle nicht gewährleistet werden kann.


69. Schmid C, Krempel S, Scheld HH (2002) Jehova`s Witnesses – How to encounter the transfusion issue. Thorac Cardiov Surg 50: 380-383

Zusätzlich wirkt Aprotinin antiinflammatorisch. Bei Rezidiveingriffen ist zu bedenken, dass Aprotinin auch allergische Reaktionen auslösen kann, sodass zunächst eine subkutane Testung erfolgen sollte. Die intraoperativen Blutverluste müssen durch subtile Blutstillung veringert werden. Hier hat sich der Einsatz von Fibrinklebern, Cellulose-Gaze, Kollagen- und Gelantineschwämmen bewährt (71).

Nicht medikamentöse Verfahren zur Vermeidung intraoperativer Blutverluste liegen in der Aufbereitung des Wundblutes. Die maschinelle Wiederaufbereitung des Wundblutes ist mit einem diskontinuierlichem und einem kontinuierlichen Verfahren möglich. Für Zeugen Jehovas ist ausschließlich das kontinuierliche Verfahren akzeptabel, da nur mit dem C.A.T.S. die geforderte Kontinuität zwischen Entnahme- und Retransfusionsstelle gewährleistet werden kann.


71. Schmid C, Krempel S, Scheld HH (2002) Jehova`s Witnesses – How to encounter the transfusion issue. Thorac Cardiov Surg 50: 380-383

Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle fehlt.

Sichter
(Hindemith), SleepyHollow02


[31.] Jhg/Fragment 066 01 - Diskussion
Bearbeitet: 23. April 2014, 10:04 Hindemith
Erstellt: 23. April 2014, 09:14 (Hindemith)
Brock 2003, Fragment, Gesichtet, Jhg, KomplettPlagiat, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 66, Zeilen: 1 ff. (komplett)
Quelle: Brock 2003
Seite(n): 57, 58, Zeilen: 57: 11 ff.; 58: 1 ff.
Ist es dagegen ausgeschlossen oder nahezu ausgeschlossen, die Operation ohne Bluttransfusion durchzuführen, muss der Arzt den Eingriff ablehnen. Besteht bei vitaler Bedrohung die Wahrscheinlichkeit den Patienten zu retten, oder bietet nur die sofortige Operation die Chance auf Lebensrettung, so muss der Arzt, wenn er die Behandlung übernommen hat, diese durchführen. Dieses folgt aus der allgemeinen Hilfeleistungspflicht (§ 323 c StGB). Bei der Durchführung elektiver Eingriffe besteht die allgemeine Hilfeleistungspflicht nicht. Hier steht es dem Arzt in aller Regel frei, den Eingriff aus ethisch-moralischen Gründen abzulehnen. Sollte er sich jedoch für die Operation entschieden haben, muss er sich an die präoperativ gefassten Vereinbarungen halten. Bei der Gewissensentscheidung, ob der Eingriff überhaupt durchgeführt wird, sollte die Möglichkeit der Transfusion bedacht werden. In der Präambel der WHO vom 22.07.1946 wird Gesundheit nicht nur als das Freisein von Krankheit oder Gebrechen definiert, sondern als ein Zustand völligen körperlichen, seelischen und sozialen Wohlbefindens. Wird diese Definition in die präoperative Gewissensentscheidung zur blutfreien Behandlung bei Zeugen Jehovas mit einbezogen, dann zeigt sich, dass der behandelnde Arzt auch außermedizinische, religiöse Faktoren zu berücksichtigen hat. Setzt sich der Arzt über die Grenzen der Einwilligung hinweg, so sieht er sich möglichen Schadensersatzansprüchen des Patienten ausgesetzt. Hierbei handelt es sich in erster Linie um die Missachtung der Selbstbestimmungsrechte des Patienten. Bei Missachtung der Selbstbestimmungsrechte lässt sich eine Parallele zum heimlichen Aids-Test ziehen (77,75). Hier konnten in der Vergangenheit von Patienten Schmerzensgeld und Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Im Gegensatz zu anderen europäischen und außereuropäischen Ländern, in welchen die Rechtslage der Bluttransfusion bei Zeugen Jehovas juristisch gesichert ist, liegen in Deutschland noch keine Grundsatzurteile zur Bluttransfusion bei Zeugen Jehovas vor. Ein Rechtsstreit in dieser Frage wurde vom OLG München (AZ 1 U 4705/98) im Januar 2002 an den Bundesgerichtshof verwiesen.

75. Bender AW (1999) Zeugen Jehovas und Bluttransfusionen. Eine zivilrechtliche Betrachtung. MedR 6: 260-267

77. LG Köln, MedR 1995, 409

Ist es dagegen ausgeschlossen oder nahezu ausgeschlossen, die Operation ohne Bluttransfusion durchzuführen, muss der Arzt den Eingriff ablehnen. Besteht bei vitaler Bedrohung, die Wahrscheinlichkeit den Patienten zu retten, oder bietet nur die sofortige Operation die Chance auf Lebensrettung, so muss der Arzt, wenn er die Behandlung übernommen hat, diese durchführen. Dieses folgt aus der allgemeinen Hilfeleistungspflicht (§ 323 c StGB). Bei der Durchführung elektiver Eingriffe besteht die allgemeine Hilfeleistungspflicht nicht. Hier steht es dem Arzt in aller Regel frei, den Eingriff aus ethischen-moralischen Gründen abzulehnen. Sollte er sich jedoch für die Operation entschieden haben, muss er sich an die präoperativ gefassten Vereinbarungen halten. Bei der Gewissensentscheidung, ob der Eingriff überhaupt durchgeführt wird, muss die Möglichkeit der Transfusion bedacht werden. In der Präambel der WHO vom 22.07.1946 wird Gesundheit nicht nur als das Freisein von Krankheit oder Gebrechen definiert, sondern als ein Zustand völligen körperlichen, seelischen und sozialen Wohlbefindens. Wird diese Definition in die präoperative Gewissensentscheidung, zur blutfreien Behandlung bei Zeugen Jehovas mit einbezogen, dann zeigt sich, dass der behandelnde Arzt auch außermedizinische, religiöse Faktoren berücksichtigen muss. Setzt sich der Arzt über die Grenzen der Einwilligung hinweg, so sieht er sich möglichen Schadensersatzansprüchen des Patienten ausgesetzt. Hierbei handelt es sich in erster Linie um die Missachtung der Selbstbestimmungsrechte des Patienten. Bei

[Seite 58]

Missachtung der Selbstbestimmungsrechte lässt sich eine Parallele zum heimlichen Aids-Test ziehen (52,10). Hier konnten in der Vergangenheit von Patienten Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Im Gegensatz zu anderen europäischen und außereuropäischen Ländern, in welchen die Rechtslage der Bluttransfusion bei Zeugen Jehovas juristisch gesichert ist, liegen in Deutschland noch keine Grundsatzurteile zur Bluttransfusion bei Zeugen Jehovas vor. Ein Rechtsstreit in dieser Frage wurde vom OLG München (AZ 1 U 4705/98) im Januar 2002 an den Bundesgerichtshof verwiesen.


10. Bender AW (1999) Zeugen Jehovas und Bluttransfusionen. Eine zivilrechtliche Betrachtung. MedR 6: 260-267

52. LG Köln, MedR 1995, 409

Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle fehlt.

Sichter
(Hindemith), SleepyHollow02


[32.] Jhg/Fragment 067 01 - Diskussion
Bearbeitet: 23. April 2014, 09:48 Hindemith
Erstellt: 23. April 2014, 09:23 (Hindemith)
Brock 2003, Fragment, Gesichtet, Jhg, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 67, Zeilen: 1 ff. (komplett)
Quelle: Brock 2003
Seite(n): 58, 59, Zeilen: 58: 9 ff.; 59: 1 ff.
Das moralisch-ethische Problem liegt in dem zu Beginn der Diskussion beschriebenen Dilemma, zwischen medizinischem Wissen und möglicherweise entgegengesetzten individuellen, religiösen Bedürfnissen des Patienten zu entscheiden. Diese Entscheidung wird durch medizinische Notfälle weiter erschwert. In der elektiven Chirurgie, wie in dieser Studie, steht es dem Arzt frei, die Behandlung zu übernehmen oder auf einen anderen Kollegen zu verweisen. Um Konfliktsituationen von vornherein zu vermeiden, sollten in Kliniken, in welchen Zeugen Jehovas häufiger operiert werden, Operationsteams gebildet werden. Die behandelnden Anästhesisten und Chirurgen sollten in den Grundsatzfragen der Behandlung eine übereinstimmende Auffassung vertreten und die Glaubensüberzeugung der Zeugen Jehovas im Kern respektieren.

Wenn sich Ärzte verpflichten, die Bedingungen der Zeugen Jehovas zu akzeptieren, müssen alle medizinisch-fachlich zur Verfügung stehenden Mittel eingesetzt werden, um den Patienten sicher durch die perioperative Phase zu führen. Deshalb müssen alle Möglichkeiten genutzt werden, die präoperativen Ausgangsparameter zu optimieren. Durch die präoperative, subkutane Erythropoetininjektion mit gleichzeitiger intravenöser Eisensubstitution ist es möglich, den Hb- und Hk-Wert zu steigern (78,79,80). Diese Vorgehensweise wird von Zeugen Jehovas akzeptiert und eingesetzt. Ebenfalls sollte eine Medikation mit Acetyl-Salicylsäure (oder anderen Thrombozytenaggregationshemmern), die bei Patienten mit koronarer Herzerkrankung sehr häufig besteht, präoperativ abgesetzt werden (81,82). Hierdurch kann die perioperative Blutungsneigung und somit die Transfusionswahrscheinlichkeit gesenkt werden. Das Ziel in der präoperativen Planung elektiver Eingriffe ist die Etablierung eines optimalen Ausgangswerts für den Hb und Hk. In der intraoperativen Phase kann durch die intravenöse Gabe des Fibrinolyse-Inhibitors Aprotinin, vor Anschluss an die HLM, die Blutungsneigung reduziert werden. Die Aprotiningabe bewirkt eine Plasmin- und Kallikreinhemmung und stabilisiert zusätzlich die Membran der Thrombozyten, wodurch diese weniger anfällig gegenüber der extrakorporalen Zirkulation werden (83,84,85).


78. Rosengart TK, Helm RE, De Bois WJ, Garcia N, Krieger KH, Isom OW (1997) Open heart operations without transfusion using a multimodality blood conservation strategy in 50 Jehovah`s Witness patients: implication for a “bloodless” surgical technique. J Am Coll Surg 184(6): 618-629

79. Podesta A, Carmagnini E (1999) Erythropoietin in Jehovah`s witness heart surgery. Minerva Cardioangiol 47(7-8): 261-267

80. Rohling RG, Zimmermann AP, Breymann C (2000) Intravenous versus oral iron supplementation for preoperative stimulation of hemoglobin synthesis using recombinant human erythropoietin. J Hematother Stem Cell Res 9: 497-500

81. Kallis P, Tooze JA, Talbot S, Cowans D, Bevan DH, Treasure T (1994) Pre-operative aspirin decreases platelet aggregation and increases post-operative blood loss: a prospective, randomised, placebo controlled, double-blind clinical trial in 100 patients with chronic stable angina. Eur J Cardiothorac Surg 8: 404-408

82. Sethi GK, Copeland JG, Goldman S, Moritz T, Zadina K, Henderson WG (1990) Implications of preoperative administration of aspirin in patients undergoing coronary artery bypass grafting: Department of Veterans Affairs Cooperative Study on Antiplatelet Therapy. J Am Coll Cardiol 15: 15-20

83. Levy JH, Pifarre R, Schaff HV, Horrow JC, Albus R, Spiess B, Rosengart TK, Murray J, Clark RE, Smith P (1995) A multicenter, double-blind, placebo controlled trial of aprotinin for reducing blood loss and the requirement for donor-blood transfusion in patients undergoing repeat coronary artery bypass grafting. Circulation 92(8): 2236-2244

84. Laupacis A, Fergusson D (1997) Drugs to minimize perioperative blood loss in cardiac surgery: meta-analyses using perioperative blood transfusion as the outcome. The International Study of Perioperative Transfusion (ISPOT) Investigators. Anesth Analg 85: 1258- 1267

85. Fremes SE, Wong BI, Lee E, Mai R, Christakis GT, McLean RF, Goldman BS, Naylor CD (1994) Metaanalysis of prophylactic drug treatment in the prevention of postoperative bleeding. Ann Thorac Surg 58(6): 1580-1588

Das moralisch-ethische Problem liegt in dem zur Beginn der Diskussion beschriebenen Dilemma, zwischen medizinischem Wissen und möglicherweise entgegengesetzten individuellen, religiösen Bedürfnissen des Patienten zu entscheiden. Diese Entscheidung wird durch medizinische Notfälle weiter erschwert. In der elektiven Chirurgie, wie in dieser Studie, steht es dem Arzt frei, die Behandlung zu übernehmen oder einen anderen Kollegen zu verweisen. Um Konfliktsituationen von vornherein zu vermeiden, sollten in Kliniken, in welchen Zeugen Jehovas häufiger operiert werden, Operationsteams gebildet werden. Die behandelnden Anästhesisten und Chirurgen sollten in den Grundsatzfragen der Behandlung eine übereinstimmende Auffassung vertreten, um die Glaubensüberzeugung der Zeugen Jehovas respektieren zu können.

Wenn sich Ärzte verpflichten, die Bedingungen der Zeugen Jehovas zu akzeptieren, müssen alle medizinisch-fachlich zur Verfügung stehenden Mittel eingesetzt werden, um den Patienten sicher durch die perioperative Phase zu führen. Deshalb müssen alle Möglichkeiten genutzt werden, die präoperativen Ausgangsparameter zu optimieren. Durch die präoperative, subkutane Erythropoetininjektion mit gleichzeitiger intravenöser Eisensubstitution ist es möglich, den Hb- und Hk-Wert zu steigern (63,58,62). Diese Vorgehensweise wird von Zeugen Jehovas akzeptiert und eingesetzt. Ebenfalls sollte eine Medikation mit Acetyl-Salicylsäure (oder anderen Thrombozytenaggregationshemmern), die bei Patienten mit koronarer Herzerkrankung sehr häufig besteht, präoperativ abgesetzt werden (44,75). Hierdurch kann die perioperative Blutungsneigung und somit die Transfusionswahrscheinlichkeit gesenkt

[Seite 59]

werden. Das Ziel in der präoperativen Planung, bei elektiven Eingriffen, muss ein optimaler Ausgangswert von Hb und Hk sowie eine Minimierung aller planbaren Risiken sein. In der intraoperativen Phase kann durch die intravenöse Gabe des Fibrinolyse-Inhibitors Aprotinin, vor Anschluss an die HLM, die Blutungsneigung reduziert werden. Die Aprotiningabe bewirkt eine Plasmin- und Kallikreinhemmung und stabilisiert zusätzlich die Membran der Thrombozyten, wodurch diese weniger anfällig gegenüber der extrakorporalen Zirkulation werden (51,49,33).


33. Fremes SE, Wong BI, Lee E, Mai R, Christakis GT, McLean RF, Goldman BS, Naylor CD (1994) Metaanalysis of prophylactic drug treatment in the prevention of postoperative bleeding. Ann Thorac Surg 58(6): 1580-1588

44. Kallis P, Tooze JA, Talbot S, Cowans D, Bevan DH, Treasure T (1994) Pre-operative aspirin decreases platelet aggregation and increases post-operative blood loss: a prospective, randomised, placebo controlled, double-blind clinical trial in 100 patients with chronic stable angina. Eur J Cardiothorac Surg 8: 404-408

49. Laupacis A, Fergusson D (1997) Drugs to minimize perioperative blood loss in cardiac surgery: meta-analyses using perioperative blood transfusion as the outcome. The International Study of Peri-operative Transfusion (ISPOT) Investigators. Anesth Analg 85: 1258-1267

51. Levy JH, Pifarre R, Schaff HV, Horrow JC, Albus R, Spiess B, Rosengart TK, Murray J, Clark RE, Smith P (1995) A multicenter, double-blind, placebo controlled trial of aprotinin for reducing blood loss and the requirement for donor-blood transfusion in patients undergoing repeat coronary artery bypass grafting. Circulation 92(8): 2236-2244

58. Podesta A, Carmagnini E (1999) Erythropoietin in Jehovah`s witness heart surgery. Minerva Cardioangiol 47(7-8): 261-267

62. Rohling RG, Zimmermann AP, Breymann C (2000) Intravenous versus oral iron supplementation for preoperative stimulation of hemoglobin synthesis using recombinant human erythropoietin. J Hematother Stem Cell Res 9: 497-500

63. Rosengart TK, Helm RE, De Bois WJ, Garcia N, Krieger KH, Isom OW (1997) Open heart operations without transfusion using a multimodality blood conservation strategy in 50 Jehovah`s Witness patients: implication for a “bloodless” surgical technique. J Am Coll Surg 184(6): 618-629

75. Sethi GK, Copeland JG, Goldman S, Moritz T, Zadina K, Henderson WG (1990) Implications of preoperative administration of aspirin in patients undergoing coronary artery bypass grafting: Department of Veterans Affairs Cooperative Study on Antiplatelet Therapy. J Am Coll Cardiol 15: 15-20

Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle fehlt.

Sichter
(Hindemith), SleepyHollow02


[33.] Jhg/Fragment 003 01 - Diskussion
Bearbeitet: 23. April 2014, 09:48 Hindemith
Erstellt: 23. April 2014, 00:00 (Hindemith)
Brock 2003, Fragment, Gesichtet, Jhg, KomplettPlagiat, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 3, Zeilen: 1-29
Quelle: Brock 2003
Seite(n): 2, 3, Zeilen: 2: 26 ff.; 3: 1 ff.
[„Nur Fleisch] mit seiner Seele – seinem Blut – sollt ihr nicht essen“. Die zweite Stelle entstammt Levitikus (30). Gott erteilt Moses ein Gesetz: „Keine Seele von euch soll Blut essen, kein ansässiger Fremdling, der als Fremdling in eurer Mitte weilt, soll Blut essen“. Die dritte Stelle findet sich in der Apostelgeschichte (31). „Denn der heilige Geist und wir selbst haben es für gut befunden, euch keine weitere Bürde aufzuerlegen als folgende notwendige Dinge: Euch von Dingen zu enthalten, die Götzen geopfert wurden, sowie von Blut und von Erwürgtem und von Hurerei. Wenn ihr euch vor diesen Dingen sorgfältig bewahrt, wird es euch gut gehen. Bleibt gesund!“

Nach Auslegung der Bibel durch die WTG wird eine Bluttransfusion dem Essen von Blut gleichgesetzt. Diese Interpretation stützt sich auf einen Anatom des 17. Jahrhunderts, Thomas Bertulin (12), und den französischen Arzt Jean Baptiste Denys (32). Bertulin und Denys setzen Bluttransfusionen einer Aufnahme von Nahrung durch den Mund gleich. Eine intravenöse Gabe von Blutprodukten wird der „intravenösen Ernährung“ und somit dem Essen gleichgestellt (33). Bei strenger Befolgung dieser Regeln wird auch die Transfusion von autologem Blut nach einer präoperativen Spende verboten. Hat das Blut einmal den Körper verlassen, muss es nach der Lehre der Zeugen Jehovas vernichtet werden. Eine Retransfusion von autologem Blut darf nur durchgeführt werden, wenn eine stete Verbindung zum Körper des Patienten aufrecht erhalten wird (13).

Innerhalb der Gemeinschaft der Zeugen Jehovas hat sich in den achtziger Jahren die „Association of Jehova`s Witnesses for Reform on Blood“ (AJWRB) gegründet (34,35). Diese Gruppe setzt sich kritisch mit den bestehenden Positionen der WTG auseinander. Ziel der AJWRB ist es, die restriktive Blutdoktrin zu verändern und dem einzelnen Zeugen Jehovas ein größeres Selbstbestimmungsrecht einzuräumen (36). Die allgemeine Annahme, dass Zeugen Jehovas sich bei der Verweigerung von Blut und Blutprodukten einheitlich entscheiden müssen, wird durch die AJWRB in Frage gestellt (37).


12. Anonym (1991) Wie kann Blut dein Leben retten? Der Wachturm 1.6: 8

13. Dixon JL, Smalley MG (1981) Jehovah`s Winesses. The surgical/ethical challenge. Journal of American Medical Association 246: 2471-2472

30. Die Bibel Levitikus 17: 10-16

31. Die Bibel Apostelgeschichte 15: 28-29

32. Anonym (1961) Respect fort he [sic!] sanctity of blood. The Watchtower 15.9: 558

33. Anonym (1951) Questions from readers. The Watchtower 1.7: 415

34. Websites: www.geocities.com/athens/ ithaca/6236/index.htm; www.ajwrb.org/index.htm

35. Röttgers HR, Nedjat S (2002) Zeugen Jehovas: Kritik am Transfusionsverbot nimmt zu. Dtsch Ärztebl 3: 102-105

36. Botting H, Botting G (1984) The Orwellian world of Jehovah`s witnesses. Toronto: Universitiy of Toronto Press

37. Muramoto O (1998) Bioethik der Verweigerung von Bluttransfusionen bei Zeugen Jehovas Teil 1, Journal of Medical Ethics 24: 223-230

„Nur Fleisch mit seiner Seele – seinem Blut – sollt ihr nicht essen“. Die zweite Stelle entstammt Levitikus (24). Gott erteilt Moses ein Gesetz: „Keine Seele von euch soll Blut essen, kein ansässiger Fremdling, der als Fremdling in

[Seite 3]

eurer Mitte weilt, soll Blut essen“. Die dritte Stelle findet sich in der Apostelgeschichte (22). „Denn der heilige Geist und wir selbst haben es für gut befunden, euch keine weitere Bürde aufzuerlegen als folgende notwendige Dinge: Euch von Dingen zu enthalten, die Götzen geopfert wurden, sowie von Blut und von Erwürgtem und von Hurerei. Wenn ihr euch vor diesen Dingen sorgfältig bewahrt, wird es euch gut gehen. Bleibt gesund!“ Nach Auslegung der Bibel durch die WTG wird eine Bluttransfusion dem Essen von Blut gleichgesetzt. Diese Interpretation stützt sich auf einen Anatom des 17. Jahrhunderts, Thomas Bertulin (5), und dem französischen Arzt Jean Baptiste Denys (2). Bertulin und Denys setzen Bluttransfusionen einer Aufnahme von Nahrung durch den Mund gleich. Eine intravenöse Gabe von Blutprodukten wird der „intravenösen Ernährung“ und somit dem Essen gleichgestellt (1). Bei strenger Befolgung dieser Regeln wird auch die Transfusion von autologem Blut nach einer präoperativen Spende verboten. Hat das Blut einmal den Körper verlassen, muss es nach der Lehre der Zeugen Jehovas vernichtet werden. Eine Retransfusion von autologem Blut darf nur durchgeführt werden, wenn eine stete Verbindung zum Körper des Patienten aufrecht erhalten wird (27). Innerhalb der Gemeinschaft der Zeugen Jehovas hat sich in den achtziger Jahren die „Association of Jehova`s Witnesses for Reform on Blood“ (AJWRB) (86,64) gegründet. Diese Gruppe setzt sich kritisch mit den bestehenden Positionen der WTG auseinander. Ziel der AJWRB ist es, die restriktive Blutdoktrin zu verändern und dem einzelnen Zeugen Jehovas ein größeres Selbstbestimmungsrecht einzuräumen (17). Die allgemeine Annahme, dass Zeugen Jehovas sich bei der Verweigerung von Blut und Blutprodukten einheitlich entscheiden müssen, wird durch die AJWRB in Frage gestellt (56).


1. Anonym (1951) Questions from readers. The Watchtower 1.7: 415

2. Anonym (1961) Respect for the sanctity of blood. The Watchtower 15.9: 558

5. Anonym (1991) Wie kann Blut dein Leben retten? Der Wachturm 1.6: 8

17. Botting H, Botting G (1984) The Orwellian world of Jehovah`s witnesses. Toronto: Universitiy of Toronto Press

22. Die Bibel Apostelgeschichte 15: 28-29

24. Die Bibel Levitikus 17: 10-16

27. Dixon JL, Smalley MG (1981) Jehovah`s Winesses. The surgical/ethical challenge. Journal of American Medical Association 246: 2471-2472

56. Muramoto O (1998) Bioethik der Verweigerung von Bluttransfusionen bei Zeugen Jehovas Teil 1, Journal of Medical Ethics 24: 223-230

64. Röttgers HR, Nedjat S (2002) Zeugen Jehovas: Kritik am Transfusionsverbot nimmt zu. Dtsch Ärztebl 3: 102-105

86. Websites: www.geocities.com/athens/ ithaca/6236/index.htm; www.ajwrb.org/index.htm

Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle fehlt.

Sichter
(Hindemith), SleepyHollow02


[34.] Jhg/Fragment 002 06 - Diskussion
Bearbeitet: 23. April 2014, 09:48 Hindemith
Erstellt: 22. April 2014, 23:51 (Hindemith)
Brock 2003, Fragment, Gesichtet, Jhg, KomplettPlagiat, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 2, Zeilen: 6-28
Quelle: Brock 2003
Seite(n): 2, Zeilen: 6 ff.
1.2 Geschichte und religiöse Einstellung der Zeugen Jehovas zur Gabe von Fremdblut

Die Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas wurde um das Jahr 1870 von Charles Taze Russell in Pennsylvania/USA gegründet. Grundsätze seiner Ideen übernahm er von den Adventisten und anderen apokalyptischen Sekten, welche das Ende der Welt vorhersagten. Im Jahre 1884 gründete Russel die Wachturm Bibel- und Traktat- Gesellschaft (WTG) als gesetzliche Körperschaft der „Internationalen Bibelforscher“. Das Ende der Welt wurde von Russel für das Jahr 1914 prophezeit. Nachdem dieses Ereignis nicht eintrat, fiel die Religionsgemeinschaft nahezu auseinander. Joseph Franklin Rutherford, der Nachfolger Russels, stabilisierte die auseinanderfallende Religionsgemeinschaft erneut. Im Jahr 1931 wurde der Name „Zeugen Jehovas“ als offizielle Bezeichnung der Glaubensgemeinschaft eingeführt. Die leitende Körperschaft der WTG wurde als Führungsgremium der Glaubensgemeinschaft bestimmt. Die Auslegung der Bibel ist nur durch die WTG autorisiert. Weltweit gibt es 6 Millionen, in Deutschland nahezu 200.000 Mitglieder, dieser Glaubensgemeinschaft.

Erstmals im Jahr 1945 wurden Bluttransfusionen als „heidnisch und gottentehrend“ verboten (27). Bis zu diesem Zeitpunkt gab es hinsichtlich einer Fremdblutgabe für Angehörige der Glaubensgemeinschaft keine Restriktionen (28). Die Doktrin gründet auf drei Bibelstellen, in denen Bluttransfusionen mit dem Essen von Blut gleichgesetzt werden. Die erste Stelle stammt aus dem Buch Genesis (29). Gott (Jehova) schließt einen Bund mit Noah.


27. The Watchtower (1945) 1.7: 198-201

28. Singelenberg R (1990) The blood transfusion taboo of Jehovah`s Witnesses; origin, development and function of a controversial doctrine. Social Science and Medicine 31: 515-523

29. Die Bibel Buch Genesis 9: 4

1.2 Geschichte und religiöse Einstellung der Zeugen Jehovas zur Gabe von Fremdblut

Die Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas wurde um das Jahr 1870 von Charles Taze Russell in Pennsylvania/USA gegründet. Grundsätze seiner Ideen übernahm er von den Adventisten und anderen apokalyptischen Sekten, welche das Ende der Welt vorhersagten. Im Jahre 1884 gründete Russel die Wachturm Bibel- und Traktat- Gesellschaft (WTG) als gesetzliche Körperschaft der „Internationalen Bibelforscher“. Das Ende der Welt wurde von Russel für das Jahr 1914 prophezeit. Nachdem dieses Ereignis nicht eintrat, fiel die Religionsgemeinschaft nahezu auseinander. Joseph Franklin Rutherford, der Nachfolger Russels, stabilisierte die auseinanderfallende Religionsgemeinschaft erneut. Im Jahr 1931 wurde der Name „Zeugen Jehovas“ als offizielle Bezeichnung der Glaubensgemeinnschaft eingeführt. Die leitende Körperschaft der WTG wurde als Führungsgremium der Glaubensgemeinschaft

bestimmt. Die Auslegung der Bibel ist nur durch die WTG autorisiert. Weltweit gibt es 6 Millionen, in Deutschland nahezu 200.000 Mitglieder, dieser Glaubensgemeinschaft. Erstmals im Jahr 1945 wurden Bluttransfusionen als „heidnisch und gottentehrend“ verboten (80). Bis zu diesem Zeitpunkt gab es hinsichtlich einer Fremdblutgabe für Angehörige der Glaubensgemeinschaft keine Restriktionen (78). Die Doktrin gründet auf drei Bibelstellen, in denen Bluttransfusionen mit dem Essen von Blut gleichgesetzt werden. Die erste Stelle stammt aus dem Buch Genesis (23). Gott (Jehova) schließt einen Bund mit Noah.


23. Die Bibel Buch Genesis 9: 4

78. Singelenberg R (1990) The blood transfusion taboo of Jehovah`s Witnesses; origin, development and function of a controversial doctrine. Social Science and Medicine 31: 515-523

80. The Watchtower (1945) 1.7: 198-201

Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle fehlt. Auf eine Übernahme im Strg-C-V-Verfahren weist z.B. das in beiden Texten überflüssige Komma zwischen Mitglieder und Glaubensgemeinschaft hin.

Sichter
(Hindemith), SleepyHollow02


[35.] Jhg/Fragment 001 01 - Diskussion
Bearbeitet: 23. April 2014, 09:15 Hindemith
Erstellt: 22. April 2014, 22:55 (Hindemith)
Brock 2003, Fragment, Gesichtet, Jhg, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 1, Zeilen: 1-20
Quelle: Brock 2003
Seite(n): 1, Zeilen: 1-19
1. Einleitung

1.1 Besonderheiten der operativen Versorgung von Zeugen Jehovas

Herzchirurgische Operationen sind mit größeren Blutverlusten verbunden. Aus Übersichtsarbeiten ist bekannt, dass mehr als 60% aller Patienten, die herzchirurgischen Operationen unterzogen werden, im perioperativen Verlauf transfusionsbedürftig werden (1). Das hohe Risiko einer Fremdbluttransfusion ist bei Angehörigen der Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas von besonderer Brisanz.

In der operativen Medizin gewinnt die Autotransfusion neben der allogenen Transfusion eine immer größere Bedeutung. Dem Anästhesisten stehen verschiedene Verfahren zur Verfügung. Präoperativ besteht die Möglichkeit der Eigenblutspende. Ebenfalls ist die Steigerung des Hämoglobinwertes durch Erythropoetingabe möglich (2,3,4,5,6). Intraoperativ reicht das Spektrum von der Wiederaufbereitung des Wundblutes (7) über die Optimierung des Gerinnungssystems (8,9) bis hin zu medikamentösen Maßnahmen zur Vermeidung einer Aktivierung des fibrinolytischen Systems (10,11).

Für Zeugen Jehovas ist es ein essentieller Glaubensimperativ sich allogener Bluttransfusionen zu enthalten (12). Auch die präoperative Eigenblutspende, die Gabe gerinnungsaktiver Plasmen und die isovolumetrische Hämodilution lehnen Zeugen Jehovas aus Glaubensgründen ab (13,14,15).


1. Larsen R (1995) Anästhesie.

2. Furese A, Makuuchi H, Juji T (1991) Effect of recombinant human erythropoietin (epoietin beta) on preoperative autologous blood donation for cardiac surgery. Jpn Coronary Surg 8: 427-439

3. Vincent AG, Duncan WM (1991) Preoperative erythropoietin in Jehovah`s Witnesses who require cardiac procedures. Ann Thorac Surg 51: 823-824

4. Beholz S, Lui J, Thoelke R, Spiess C, Konertz C (2001) Use of desmopressin and erythropoietin in an anemic Jehova`s Witness patient with severely impaired coagulation capacity undergoing stentless aortic valve replacement. Perfusion 16(6): 485-489

5. Vincent AG, Duncan WM (1991) Preoperative erythropoetin in Jehovah`s Witnesses who require cardiac procedures. Ann Thorac Surg 51: 823-824

6. Silver M, Corwin M, Bazan A, Gettinger A, Enny C, Corwin HL (2006) Efficiancy of recombinant human erythropoetin in critically ill patients admittet to a long- term acute care facility: A randomized, doubleblind, placebo- controlled trial. Critical Care Medicine 34(9): 2310- 2316

7. Huet C, Sallmi LR, Fergusson D, Koopman-van Gemert AW, Rubens F, Laupacis A (1999) A meta-analysis of the effectiveness of cell salvage to minimize perioperative allogenic blood trasfusion in cardiac an orthopedic surgery. International study of perioperative transfusion. Anesth Analg 89: 861-869

8. Booke M, Mertes N, Wüllenweber J, Van Aken H (1998) Periopertiver Blutverlust, die Rolle des Anästhesisten. Deutsche Medizinische Wochenschrift 123: 569-572

9. Fischlein T (2000) Gerinnungsstörungen in der Herzchirurgie. Hämostaseologie 20: 110-116

10. Levi M, Cromheecke ME, de Jonge E, Prins MH, de Mol BJ, Briet E, Buller HR (1999) Pharmagological strategies to decrease excessive blood loss in cardiac surgery: a meta-analysis of clinically relvant endpoints. Lancet 354: 1940-1947Anonym (1961) Respect for the sanctity of blood. The Watchtower 15.9: 558 [sic]

11. Risch A, Dorscheid E, Stein G, Seyfert UT, Grundmann U (2000) Auswirkung von Aprotinin und Tranexamsäure auf die Fibrinolyse und Thrombinbildung bei extrakorporaler Zirkulation. Anästhesist 49: 279-285

12. Anonym (1991) Wie kann Blut dein Leben retten? Der Wachturm 1.6: 8

13. Dixon JL, Smalley MG (1981) Jehovah`s Winesses. The surgical/ethical challenge. Journal of American Medical Association 246: 2471-2472

14. Anonym (1984) Fragen von Lesern. Der Wachturm 15.5: 31

15. Anonym (1997) Fragen von Lesern. Der Wachturm 1.2: 29

1. Einleitung

1.1 Einführung

Herzchirurgische Operationen sind mit größeren Blutverlusten verbunden. Aus Übersichtsarbeiten ist bekannt, dass mehr als 60% aller Patienten, die herzchirurgischen Operationen unterzogen werden, im perioperativen Verlauf transfusionsbedürftig werden (48). Das hohe Risiko einer Fremdbluttransfusion ist bei Angehörigen der Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas von besonderer Brisanz.

In der operativen Medizin gewinnt die Autotransfusion neben der homologen Transfusion eine immer größere Bedeutung. Dem Anästhesisten stehen verschiedene Verfahren zur Verfügung. Präoperativ besteht die Möglichkeit der Eigenblutspende. Ebenfalls ist die Steigerung des Hämoglobinwertes durch Erythropoetingabe möglich (36,82,9). Intraoperativ liegen die Schwerpunkte in der Wiederaufbereitung des Wundblutes (43), in der Optimierung des Gerinnungssystems (15,29) und in medikamentösen Maßnahmen zur Vermeidung einer Aktivierung des fibrinolytischen Systems (50,61).

Für Zeugen Jehovas besteht ein essentieller Glaubensimperativ in der Verpflichtung, sich homologer Bluttransfusionen zu enthalten (5). Auch die präoperative Eigenblutspende, die Gabe gerinnungsaktiver Plasmen und die isovolumetrische Hämodilution lehnen Zeugen Jehovas aus Glaubensüberzeugung ab (27,4,6).


4. Anonym (1984) Fragen von Lesern. Der Wachturm 15.5: 31

5. Anonym (1991) Wie kann Blut dein Leben retten? Der Wachturm 1.6: 8

6. Anonym (1997) Fragen von Lesern. Der Wachturm 1.2: 29

9. Beholz S, Lui J, Thoelke R, Spiess C, Konertz C (2001) Use of desmopressin and erythropoietin in an anemic Jehova`s Witness patient with severely impaired coagulation capacity undergoing stentless aortic valve replacement. Perfusion 16(6): 485-489

15. Booke M, Mertes N, Wüllenweber J, Van Aken H (1998) Periopertiver Blutverlust, die Rolle des Anästhesisten. Deutsche Medizinische Wochenschrift 123: 569-572

27. Dixon JL, Smalley MG (1981) Jehovah`s Winesses. The surgical/ethical challenge. Journal of American Medical Association 246: 2471-2472

29. Fischlein T (2000) Gerinnungsstörungen in der Herzchirurgie. Hämostaseologie 20: 110-116

36. Furese A, Makuuchi H, Juji T (1991) Effect of recombinant human erythropoietin (epoietin beta) on preoperative autologous blood donation for cardiac surgery. Jpn Coronary Surg 8: 427-439

43. Huet C, Sallmi LR, Fergusson D, Koopman-van Gemert AW, Rubens F, Laupacis A (1999) A meta-analysis of the effectiveness ov cell salvage to minimize perioperative allogenic blood trasfusion in cardiac an orthopedic surgery. International study of perioperative transfusion. Anesth Analg 89: 861-869

48. Larsen R (1995) Anästhesie

50. Levi M, Cromheecke ME, de Jonge E, Prins MH, de Mol BJ, Briet E, Buller HR (1999) Pharmagological strategies to decrease excessive blood loss in cardiac surgery: a meta-analysis of clinically relvant endpoints. Lancet 354: 1940-1947

61. Risch A, Dorscheid E, Stein G, Seyfert UT, Grundmann U (2000) Auswirkung von Aprotinin und Tranexamsäure auf die Fibrinolyse und Thrombinbildung bei extrakorporaler Zirkulation. Anästhesist 49: 279-285

82. Vincent AG, Duncan WM (1991) Preoperative erythropoietin in Jehovah`s Witnesses who require cardiac procedures. Ann Thorac Surg 51: 823-824

Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle fehlt.

Sichter
(Hindemith), SleepyHollow02