Kapitelübersicht[]
- Die Dissertation enthält zahlreiche wörtliche Textübernahmen, die nicht als solche kenntlich gemacht sind. Als betroffen festgestellt wurden bisher (Stand: 22. August 2014) folgende Kapitel, die sich teilweise als vollständig oder nahezu vollständig übernommen erwiesen haben – siehe Klammervermerke:
- 2. Grundlagen
- 4. Botulinumtoxin – Geschichte und Grundlagen
- 5. Neurogene Blasenfunktionsstörungen bei Kindern
- 5.1. Allgemeines
- 5.1.1. Ätiologie und Pathogenese neurogener Blasenfunktionsstörungen bei Kindern mit Meningomyelocele (S. 36-38): Seiten 36, 37, 38 – [vollständig (Text, exkl. Abb. 5.1)]
- 5.1.2. Typen neurogener Blasenfunktionsstörungen bei Kindern mit Meningomyelocele (S. 38-41): Seiten 38, 39, 40, 41 – [vollständig (Text, exkl. Abb. 5.2)]
- 5.2. Therapie neurogener Blasenfunktionsstörungen im Kindesalter [Anf.] (S. 41): Seite 41 – [vollständig]
- 5.2.1. Aseptischer intermittierender Einmalkatheterismus bei anticholinerger Medikation (S. 41-45): Seiten 41, 42, 43, 44 – [nahezu vollständig (exkl. Tab. 5.2)]
- 5.2.2. Therapie einer funktionellen Obstruktion mittels Alphablockergabe (S. 45-46): Seiten 45, 46 – [vollständig]
- 5.2.4. Indikation und Verfahren zur operativen Therapie neurogener Blasenfunktionsstörungen bei Kindern (S. 48-51): Seiten 48, 49, 51 – [vollständig (Text, exkl. Abb. 5.4 und 5.5)]
- 6. Botulinumtoxin-A in der Behandlung neurogener Blasenfunktionsstörungen bei Kindern und Jugendlichen [Anf.] (S. 52-53): Seite 52
- 7. Untersuchungen auf BoNT/A Antikörper bei Therapieversagern
- 8. Zusammenfassung (S. 85-86): Seite 85.
Herausragende Quellen[]
- Schulte-Baukloh (2008): Alle dokumentierten Übernahmen haben als Quelle die Habilitationsschrift von PD Dr. Heinrich Schulte-Baukloh, mit dem J. H. zusammen zum Thema ihrer Dissertation geforscht hat. Die Habilitationsschrift ist in der Dissertation nicht erwähnt.
Herausragende Fundstellen[]
- Fragment 011 01: Eine von vielen ähnlichen ganzseitigen Übernahmen im Einleitungsteil der Dissertation. Auch alle drei Literaturverweise sind übernommen.
- Fragment 085 05: Eine längere, ungekennzeichnete Übernahme in der Zusammenfassung der Dissertation.
Andere Beobachtungen[]
- Auf Seite 103 steht in der Danksagung:
"Mein besonderer Dank gilt Herrn Dr. med. H. Schulte-Baukloh für die Anleitung zum wissenschaftlichen Arbeiten und seine hilfreichen Ratschläge bei der Abfassung der Dissertationsschrift."
In der Quelle Schulte-Baukloh (2008) findet man die Danksagung auf Seite 208, dort heißt es:
"Ich danke meinen Kollegen, Herrn Dr. G. Heine, Frau [J. H.], Frau Dr. D. Pape, Herrn T. Stolze, Frau C. Weiß, sowie den Schwestern, K. Kilian, C. Lange und G. Marschner, für die Unterstützung bei den urodynamischen Untersuchungen."
- Auf den Seiten 105 bzw. 106 der Dissertation werden drei Publikationen mit Beteiligung von J. H. (geb. J. S.) beschrieben. Die "Publikation 3" auf Seite 106 wird wie folgt aufgeführt:
- Schulte-Baukloh, H.; Herholz, J.; Bigalke, H.; Miller, K.; Heine, G.; Knispel, H.H.:
- Therapieversager nach Botulinumtoxin-A (BoNT/A) Detrusorinjektionen bei Kindern: Ergebnisse der ersten BoNT/A- Antikörperstudie bei Kindern.
- Der Urologe, 2009.
- Schulte-Baukloh, H.; Herholz, J.; Bigalke, H.; Miller, K.; Heine, G.; Knispel, H.H.:
- Auf Seite 76 schreibt die Autorin zu dieser Studie: "Die Ergebnisse dieser Studie sind zur Veröffentlichung im Journal „Der Urologe“ angenommen [149], in press."
Dabei fällt auf, dass diese Publikation weder in PubMed noch im Archiv der Publikation "Der Urologe" auffindbar ist. Auch Google Scholar liefert nur einen Link auf den Abstract eines Kongressvortrages, der zusammen mit allen anderen Abstracts des Kongresses in "Der Urologe" 2009 veröffentlicht wurde. Die eigentliche Publikation wurde dann wohl zwei Jahre später in einer anderen Zeitschrift auf Englisch veröffentlicht: Schulte-Baukloh et al. (2011)
- Es gibt zwischen der untersuchten Arbeit und der Publikation Schulte-Baukloh et al. (2004) einige wörtliche Übereinstimmungen, die nicht kenntlich gemacht sind. Diese Textparallelen wurden aber nicht dokumentiert, da J. H. vierte Autorin dieser Publikation ist, die Publikation im Literaturverzeichnis und in der Publikationsliste auf Seite 105 genannt ist und Eigenplagiate im Vroniplag Wiki grundsätzlich nicht mit Fremdplagiaten gleichgesetzt werden.
Als Beispiel sei die Seite 66 der untersuchten Arbeit genannt: sie ist wörtlich übereinstimmend mit Seite 19 (l. Spalte: 1ff) von Schulte-Baukloh et al. (2004), auf die Quelle wird aber nur pauschal am Beginn des Kapitels auf Seite 61 verwiesen.
- Es sei angemerkt, dass J. H. Ko-Autorin von insgesamt sieben Publikationen ist, die sich mit der Thematik der vorliegenden Dissertation (im weiteren Sinne) beschäftigen:
- Die zur Zeit der Einreichung der untersuchten Arbeit gültige Promotionsordnung der Medizinischen Fakultät der Charité - Universitätsmedizin Berlin vom 8. Dezember 2004 (PDF) zur Promotion zum Doctor medicinae (Dr. med.) und zum Doctor medicinae dentariae (Dr. med. dent.) enthält u.a. folgende Ausführungen und Bestimmungen:
- § 4 Anmeldung von Promotionsvorhaben
"(1) [...] Bei der Anmeldung sind vorzulegen: [...]
f) eine schriftliche Erklärung, dass die an der Medizinischen Fakultät der Charité – Universitätsmedizin Berlin geltende Richtlinie der guten wissenschaftlichen Praxis zur Kenntnis genommen wurde." - § 5 Schriftliche Promotionsleistung
"(2) Die Dissertation muss eine in selbständiger wissenschaftlicher Arbeit verfasste Abhandlung und eine in sich geschlossene Darstellung der Forschungsarbeiten und ihrer Ergebnisse sein, die einen Fortschritt der wissenschaftlichen Erkenntnis zum Gegenstand hat. [...]" - § 13 Entzug des Doktorgrades
"Nach Aushändigung der Promotionsurkunde gelten die für den Entzug des Doktorgrades gültigen gesetzlichen Bestimmungen."
- § 4 Anmeldung von Promotionsvorhaben
- Auf Seite 104 findet sich folgende "Selbständigkeitserklärung":
"Ich, [J.H.], erkläre, dass ich die vorgelegte Dissertation mit dem Thema: „Botulinumtoxin- A in der Behandlung neurogener Blasenfunktionsstörungen bei Kindern und Jugendlichen unter besonderer Berücksichtigung von Botulinumtoxin- A Antikörpern bei Therapieversagern“ selbst verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt, ohne die (unzulässige) Hilfe Dritter verfasst und auch in Teilen keine Kopien anderer Arbeiten dargestellt habe."
Statistik[]
- Es sind bislang 45 gesichtete Fragmente dokumentiert, die als Plagiat eingestuft wurden. Bei diesen handelt es sich um Übernahmen ohne Verweis auf die Quelle („Verschleierungen“ oder „Komplettplagiate“).
- Die untersuchte Arbeit hat 81 Seiten im Hauptteil. Auf 44 dieser Seiten wurden bislang Plagiate dokumentiert, was einem Anteil von 54.3 % entspricht.
Die 81 Seiten lassen sich bezüglich des Textanteils, der als Plagiat eingestuft ist, wie folgt einordnen:
- Ausgehend von dieser Aufstellung lässt sich abschätzen, wieviel Text der untersuchten Arbeit gegenwärtig als plagiiert dokumentiert ist: Es sind, konservativ geschätzt, rund 34 % des Textes im Hauptteil der Arbeit.
- Die Dokumentation beinhaltet eine Quelle.
Illustration[]
Folgende Grafik illustriert das Ausmaß und die Verteilung der dokumentierten Fundstellen. Die Farben bezeichnen den diagnostizierten Plagiatstyp:
(grau=Komplettplagiat, rot=Verschleierung, )
Die Nichtlesbarkeit des Textes ist aus urheberrechtlichen Gründen beabsichtigt.
Zum Vergrößern auf die Grafik klicken.
Anmerkung: Die Grafik repräsentiert den Analysestand vom 22. August 2014.