VroniPlag Wiki

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Typus
KeinPlagiat
Bearbeiter
Simone100
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 168, Zeilen: 01
Quelle: [[Quelle:{{{Kuerzel}}}/http://dejure.org/gesetze/BauGB/245.htm%7Chttp://dejure.org/gesetze/BauGB/245.htm]]
Seite(n): -, Zeilen: -
§ 245 Abs. 1 BauGB - ein von einer Gemeinde bis zum 20.07.2004 im Hinblick auf die Verwaltungsvereinbarungen über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Art. 104 a Abs. 4 des Grundgesetzes zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen beschlossenes Gebiet für Stadtumbaumaßnahmen sowie ein hierfür aufgestelltes städtebauliches Entwicklungskonzept der Gemeinde gilt als Stadtumbaugebiet und städtebauliches Entwicklungskonzept i. S. des § 171 b BauGB. (1) Ein von einer Gemeinde bis zum 20. Juli 2004 im Hinblick auf die Verwaltungsvereinbarungen über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Artikel 104a Abs. 4 des Grundgesetzes in seiner bis zum 20. Juli 2004 geltenden Fassung zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen beschlossenes Gebiet für Stadtumbaumaßnahmen sowie ein hierfür aufgestelltes städtebauliches Entwicklungskonzept der Gemeinde gilt als Stadtumbaugebiet und städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 171b
Anmerkungen
Sichter
(Simone100), Qadosh

[[Kategorie:{{{Kuerzel}}}]]