von Dr. Gunther Pabst
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[1.] Gp/Fragment 023 01 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2016-02-05 22:18:36 WiseWoman | Ewerbeck 1993, Fragment, Gesichtet, Gp, KomplettPlagiat, SMWFragment, Schutzlevel sysop |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 23, Zeilen: 1 ff (kpl.) |
Quelle: Ewerbeck 1993 Seite(n): 40, 41, Zeilen: 40: 20ff, 41: 1-19 |
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Färbung:
Die Schnitte wurden mit Methylglycolacetat deplastiniert (3 mal je 10 bis 15 Minuten), danach schloß sich eine absteigende Alkoholreihe an, bevor die Präparate in die vorbereiteten Färbelösungen eingebracht werden konnten. Folgende Färbungen wurden gewählt: a) MASSON-GOLDNER zur kontrastreichen Darstellung von mineralisiertem und nichtmineralisiertem Gewebe. b) GIEMSA zur Differenzierung der zellulären Strukturen. Nach Abschluß der Färbung und erneuter Entwässerung mittels aufsteigender Alkohlreihe, wurden die Schnitte mit einem Deckgläschen versehen und waren so für die mikroskopische Auswertung fertiggestellt. Für die histomorphologischen Untersuchungen fand ein Lichtmikroskop mit integrierter Fotoeinrichtung Verwendung (Olympus Vanox-T AH-2. Fotodokumentation: Kodak Ektachrome 64 T). 2.3.4 Lichtmikroskopische Histomorphometrie Unter der Voraussetzung, daß eine genügend große Zahl von Gesichtsfeldern erfaßt wird, gilt, daß über die Auswertung zweidimensionaler Schnittpräparate Bestimmungen von Knochenvolumina möglich sind (31, 32, 112). Für die Bestimmung der Volumendichte spongiösen Knochens (TBV = Trabekuläres Knochenvolumen in %, errechnet aus dem Quotienten Knochenvolumen / Gesamtvolumen) sind bei 200facher Vergrößerung Flächenbestimmungen in mindestens 45 Gesichtsfeldern durchzuführen, um mit einer Fehlerbreite von 1% zu einer korrekten Angabe der Volumendichte zu gelangen (31). Es gilt dann die Formel: Flächenprozent = Volumenprozent. Gleiche Voraussetzungen treffen zu für die Berechnung des relativen Osteoidvolumens (ROV in %), angegeben als prozentualer Anteil des nichtmineralisierten Osteoides, bezogen auf das trabekuläre Knochenvolumen (112, 172). Die lichtmikroskopische Vergrößerung um den Faktor 200 gilt als notwendig, wenn Einzelheiten der zellulären Zuordnung beurteilt werden sollen. Ist dies nicht der Fall, sind weniger starke Vergrößerungen ausreichend. 31 Delling G (1989) Morphometrie des Knochengewebes Verh. Dtsch. Ges. Inn. Med. 85: 225-239 32 Delling G (1989) Neuere Vorstellungen zu Bau und Struktur der menschlichen Spongiosa - Ergebnisse einer kombinierten zwei - und dreidimensionalen Analyse Z. gesamte inn. Med. 44: 536-540 112 Merz W A, Schenk R K (1970) A quantitative histological study of bone formation in human cancellous bone Acta anat. 76 (1970): 1-15 172 Stracke H, Schulz A, Weber U, Ullmann J, Schatz H (1987) Osteocalcin und Knochenhistologie bei Osteoporose Klin. Wschr. 65: 1095-1100 |
Färbung:
Die Schnitte wurden mit Methylglycolacetat deplastiniert (3mal je 10 bis 15 Minuten), danach schloß sich eine absteigende Alkoholreihe an, bevor die Präparate in die vorbereiteten Färbelösungen eingebracht werden konnten Folgende Färbungen wurden gewählt: • MASSON-GOLDNER zur kontrastreichen Darstellung von mineralisiertem und nichtmineralisiertem Gewebe • GIEMSA zur Differenzierung der zellulären Strukturen. Nach Abschluß der Färbung und erneuter Entwässerung mittels aufsteigender Alkoholreihe wurden die Schnitte mit einem Deckgläschen versehen und waren so für die mikroskopische Auswertung fertiggestellt. [Seite 41] Für die histomorphologischen Untersuchungen fand ein Lichtmikroskop mit integrierter Fotoeinrichtung Verwendung (Olympus Vanox-T AH-2 Fotodokumentation: Kodak Ektachrome 64 T). 2.3.4 Lichtmikroskopische Histomorphometrie Unter der Voraussetzung, daß eine genügend große Zahl von Gesichtsfeldern erfaßt wird, gilt, daß über die Auswertung zweidimensionaler Schnittpräparate Bestimmungen von Knochenvolumina möglich sind (51, 52, 178) Für die Bestimmung der Volumendichte spongiösen Knochens (TBV = Trabekuläres Knochenvolumen in %, errechnet aus dem Quotienten Knochenvolumen / Gesamtvolumen) sind bei 200facher Vergrößerung Flächenbestimmungen in mindestens 45 Gesichtsfeldern durchzuführen, um mit einer Fehlerbreite von 1 % zu einer korrekten Angabe der Volumendichte zu gelangen (51). Es gilt dann die Formel: Flächenprozent = Volumenprozent (293). Gleiche Voraussetzungen treffen zu für die Berechnung des relativen Osteoidvolumens (ROV in %), angegeben als prozentualer Anteil des nichtmineralisierten Osteoides, bezogen auf das trabekuläre Knochenvolumen (178, 262). Die lichtmikroskopische Vergrößerung um den Faktor 200 gilt als notwendig, wenn Einzelheiten der zellulären Zuordnung beurteilt werden sollen. Ist dies nicht der Fall, sind weniger starke Vergrößerungen ausreichend. 51 Delling, G (1979) Morphometrie des Knochengewebes Verh. Dtsch. Ges. Inn. Med. 85: 225-239 52 Delling, G (1989) Neuere Vorstellungen zu Bau und Struktur der menschlichen Spongiosa - Ergebnisse einer kombinierten zwei- und dreidimensionalen Analyse Z. gesamte inn. Med. 44: 536-540 178 Merz W A, Schenk R K (1970) A quantitative histological study of bone formation in human cancellous bone Actaanat. 76(1970): 1-15 262 Stracke H, Schulz A, Weber U, Ullmann J, Schatz H (1987) Osteocalcin und Knochenhistologie bei Osteoporose Klin. Wschr. 65: 1095-1100 |
Quelle nicht genannt. Die Ausbesserung eines Fehlers ("Alkohl") könnte darauf hindeuten, dass dem Habilitanden die Arbeit des Doktoranden vorlag. Der Verweis auf Quelle 293 in der Habilschrift geht ins Leere, da das Literaturverzeichnis bei 290 endet. |
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