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Die Prävention von Gewalt: Rechtspolitische, strafrechtliche und kriminologische Ansätze im Umgang mit Gewalt

von Prof. Dr. Gerardo J. Briceño

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[1.] Gjb/Fragment 236 02 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2013-10-10 20:38:44 WiseWoman
BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Gjb, SMWFragment, Schmid 2007, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Untersuchte Arbeit:
Seite: 236, Zeilen: 2-15, 101, 103-104
Quelle: Schmid 2007
Seite(n): 373, Zeilen: 373:28-40
Von vielen Lateinamerikaexperten ist argumentiert worden, dass die Länder dieser Region über kein Gewaltmonopol verfügen, nie über eines verfügten, und dieses abschlägige Urteil ist kein „noch nicht“ im modernisierungstheoretischen Sinn.579

Welche Kriterien für solche Aussagen heranzuziehen sind, darüber geben die Klassiker keine Auskunft, weil sie zwar die Entwicklung und Gestalt des Gewaltmonopols dargestellt, abweichende Fälle und Abstufungen des Anspruchs auf und der Durchsetzung des Gewaltmonopols hingegen kaum thematisiert haben.580 Die Überlegungen von von Trotha581 und Breuer582 geben jedoch Anhaltspunkte dafür, auf welche Phänomene es zuvorderst ankommt, nämlich jene Gewaltphänomene, die den Monopolcharakter der staatliche [sic] Gewalt in Frage stellen, sowie jene, die auf die staatliche Legitimität zielen oder für sich selbst Legitimität beanspruchen.


579 WALDMANN 2002; PINHEIRO 1999. In: SCHMID 2007, S. 373.

580 SCHMID a.a.O., S. 373.

581 von TROTHA 1995.

582 BREUER 1998.

Von vielen Lateinamerikaexperten ist argumentiert worden, dass die Länder dieser Region über kein Gewaltmonopol verfügen, nie über eines verfügten, und dieses abschlägige Urteil ist kein „noch nicht“ im modernisierungstheoretischen Sinn. (Waldmann 2002; Pinheiro 1999; vgl. Méndez 1999; Chevigny 1999). Welche Kriterien für solche Aussagen heranzuziehen sind, darüber geben die Klassiker keine Auskunft, weil sie zwar die Entwicklung und Gestalt des Gewaltmonopols dargestellt, abweichende Fälle und Abstufungen des Anspruchs auf und der Durchsetzung des Gewaltmonopols hingegen kaum thematisiert haben. Die Überlegungen von Trotha (1995a, 1995b) und Breuer (1998) geben jedoch Anhaltspunkte dafür, auf welche Phänomene es zuvorderst ankommt, nämlich jene Gewaltphänomene, die den Monopolcharakter der staatlichen Gewalt in Frage stellen, sowie jene, die auf die staatliche Legitimität zielen oder für sich selbst Legitimität beanspruchen.
Anmerkungen

Art und Umfang der Übernahme bleiben ungekennzeichnet.

Sichter
(Graf Isolan) Schumann



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