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Die Prävention von Gewalt: Rechtspolitische, strafrechtliche und kriminologische Ansätze im Umgang mit Gewalt

von Prof. Dr. Gerardo J. Briceño

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[1.] Gjb/Fragment 179 10 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2013-10-07 21:30:23 Graf Isolan
Fragment, Gesichtet, Gjb, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung, Wimmer et al 1996

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Untersuchte Arbeit:
Seite: 179, Zeilen: 10-22
Quelle: Wimmer et al 1996
Seite(n): 37, 38, Zeilen: 37:30-34 ; 38: 1-8
5. Abnahme oder Zunahme der Gewalt?

[...] Dieser Kontext ist nicht nur in den Diskursen über Gewalt jeweils verschiedenen konstruiert, sondern wandelt sich auch historisch. So ist unser heutiges Verständnis von Gewalt ein anderes als das früherer Zeiten und anderer Gesellschaften. Erinnert sich nur an die Analysen Max Webers, Walter Benjamins und Norbert Elias’, denen zufolge sich im Prozess der Zivilisation der moderne Staat als Gewaltmonopol konstituiere430, dem einzelnen im Kapitalismus die Gewalt immer mehr entzogen werde, 431 so dass sicheine allgemeine Tendenz zur Abnahme von Gewaltanwendungen konstatieren lasse. 432 Beschreibt Benjamin diesen Prozess als zunehmende Ersetzung von Gewaltzwecken durch Rechtszwecke, so Weber als Monopolisierung der legitimen Gewaltausübung im Staatsverband.


430 ELIAS, 1988.

431 BENJAMIN, 1980.

432 Siehe Anm. Nr. 90 in WIMMER et al., 1996, S. 38.

Abnahme oder Zunahme der Gewalt?

Dieser Kontext ist nicht nur in den Diskursen über Gewalt jeweils verschieden konstruiert, sondern wandelt sich auch historisch. So ist unser heutiges Verständnis von Gewalt ein anderes als das früherer Zeiten und anderer Gesellschaften. Erinnert sei nur an die Analysen Max Webers, Friedrich Wiesers, Walter Benjamins und Norbert

[Seite 38]

Elias', denen zufolge sich im Prozeß der Zivilisation der moderne Staat als Gewaltmonopol konstituiere,88 dem einzelnen im Kapitalismus die Gewalt immer mehr entzogen werde,89 so daß sich eine allgemeine Tendenz zur Abnahme von Gewaltanwendungen konstatieren lasse.90 Beschreibt Benjamin diesen Prozeß als zunehmende Ersetzung von Gewaltzwecken durch Rechtszwecke, so Weber als Monopolisierung der legitimen Gewaltausübung im Staatsverband.91


88 N. Elias, Über den Prozeß der Zivilisation.

89 W. Benjamin, Zur Kritik der Gewalt.

90 F. Wieser, Das Gesetz der Macht, Wien 1926.

91 M. Weber, Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß der verstehenden Soziologie, Tübingen 1976.

Anmerkungen

Die Quelle ist zwar in Fn. 432 erwähnt, Art und Umfang der Übernahme bleiben jedoch ungekennzeichnet.

Sichter
Schumann


[2.] Gjb/Fragment 179 23 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2013-10-07 08:40:59 PlagProf:-)
BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Gjb, Imbusch Bonacker 2006, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
PlagProf:-)
Gesichtet
Untersuchte Arbeit:
Seite: 179, Zeilen: 23-25
Quelle: Imbusch_Bonacker_2006
Seite(n): 100, Zeilen: 1-5
Deutungskämpfe und semantische Verschiebungen des Bedeutungsgehalts von Gewalt haben dabei eine einigermaßen genaue diachrone oder synchrone Erfassung von Gewalttatbeständen und damit [die Erstellung verlässlicher historischer Langschnitte erschwert.] Deutungskämpfe und semantische Verschiebungen des Bedeutungsgehalts von Gewalt haben dabei eine einigermaßen genaue diachrone oder synchrone Erfassung von Gewalttatbeständen und damit die Erstellung verlässlicher historischer Längsschnitte erschwert.
Anmerkungen

Auftakt zu einer ganzseitigen Übernahme in Fragment_180_01.

Sichter
SleepyHollow02



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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Graf Isolan, Zeitstempel: 20131007213135