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Die Prävention von Gewalt: Rechtspolitische, strafrechtliche und kriminologische Ansätze im Umgang mit Gewalt

von Prof. Dr. Gerardo J. Briceño

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[1.] Gjb/Fragment 154 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2013-10-05 15:57:18 Hindemith
BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Gjb, Groenemeyer 2005, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Untersuchte Arbeit:
Seite: 154, Zeilen: 1ff (komplett)
Quelle: Groenemeyer 2005
Seite(n): 27, 28, Zeilen: 27:17-20 - 28:1-15
[In diesem System entsteht Gewalt nicht nur aus Frustration und relativer Deprivation, sondern sie ist in unterschiedlicher Weise an der] Aufrechterhaltung des prekären Systems der sozialen Schließung beteiligt.

Selbst wenn man eine einschränkte [sic] Definition von Gewalt verwendet und diese nur auf intendierte physische Verletzung Anderer bezieht, ergeben sich vielfältige Differenzierungen und Formen von Gewalt, die in jeweils unterschiedlicher Weise mit der sozialen Organisation und den kulturellen Orientierungen ihrer Integration bezogen sind.358

Als Ordnungskriterium werden hier nicht individuelle Gewaltmotivationen herangezogen, sondern die Art der sozialen Rahmung, in der Gewalt als sinnvoll und funktional für bestimmte Formen sozialer Ordnungen und sozialer Beziehungen in benachteiligten Gruppen fungiert. Damit soll nicht ausgeschlossen werden, dass Gewalt als individueller Ausdruck von Frustration entsteht und in diesem Sinne „expressive Gewalt“ darstellt (Gewalt als Psychohygiene).

Gewalt im sozialen Nahraum und in der Familie wären hierfür Beispiele individueller Reaktionen; Aufruhr, spontane Ungerechtigkeitsreaktionen, Plünderungen stellen kollektive Reaktionsformen der Gewalt dar, die an jeweils spezifische [Gelegenheiten geknüpft sind und sich von daher spontan entwickeln.]


358 GRÖNEMEYER 2006, S. 27 ff.

[Seite 27]

In diesem System entsteht Gewalt nicht nur aus Frustration und relativer Deprivation, sondern sie ist in unterschiedlicher Weise an der Aufrechterhaltung des prekären Systems der sozialen Benachteiligung und des mit ihr verbundenen Statussystems der sozialen Schließung beteiligt.

[Seite 28]

Selbst wenn man eine einschränkte [sic] Definition von Gewalt verwendet und diese nur auf intendierte physische Verletzung Anderer bezieht, ergeben sich vielfältige Differenzierungen und Formen von Gewalt, die in jeweils unterschiedlicher Weise mit der sozialen Organisation und den kulturellen Orientierungen ihrer Integration bezogen sind (Schaubild 6).

Schaubild 6: Formen von Gewalt in benachteiligten sozialen Kontexten

Als Ordnungskriterium werden hier nicht individuelle Gewaltmotivationen herangezogen, sondern die Art der sozialen Rahmung, in der Gewalt als sinnvoll und funktional für bestimmte Formen sozialer Ordnungen und sozialer Beziehungen in benachteiligten Gruppen fungiert. Damit soll nicht ausgeschlossen werden, dass Gewalt als individueller Ausdruck von Frustration entsteht und in diesem Sinne „expressive Gewalt“ darstellt (Gewalt als Psychohygiene). Gewalt im sozialen Nahraum und in der Familie wären hierfür Beispiele individueller Reaktionen; Aufruhr, spontane Ungerechtigkeitsreaktionen, Plünderungen stellen kollektive Reaktionsformen von Gewalt dar, die an jeweils spezifische Gelegenheiten geknüpft sind und sich von daher spontan entwickeln.

Anmerkungen

Art und Umfang der Übernahme bleiben ungekennzeichnet.

Die Grafik in Gjb stellt eine "gekürzte" Version von "Schaubild 6" dar - auch hier fehlt eine Quellenangabe.

Sichter
(Graf Isolan), PlagProf:-)



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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:PlagProf:-), Zeitstempel: 20131005150302