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Die Prävention von Gewalt: Rechtspolitische, strafrechtliche und kriminologische Ansätze im Umgang mit Gewalt

von Prof. Dr. Gerardo J. Briceño

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[1.] Gjb/Fragment 152 14 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2013-10-06 06:47:44 Guckar
BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Gjb, Groenemeyer 2005, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Untersuchte Arbeit:
Seite: 152, Zeilen: 14-24
Quelle: Groenemeyer 2005
Seite(n): 5, 26, Zeilen: 5: 7-12; 26: 7-11
Die Untersuchung des Zusammenhangs zwischen Armut und Gewalt gehört zu den klassischen Fragestellungen der Soziologie und der Kriminologie. Dabei wurde Gewalt als Ausdruck von Frustrationen, verfehlter Sozialisation oder mangelhafter sozialer Kontrolle in Armutskontexten interpretiert. In diesen Defiziterklärungen wird vernachlässigt, dass Gewalt in verschiedenen sozialen Kontexten eine sinnvolle Handlungsoption darstellen kann und wichtige Funktionen sozialer Ordnungsbildung erfüllt.356

Die wohl verbreitete Vorstellung über den Zusammenhang zwischen Prekarität und Gewalt ist, Armut als eine Ursache für Gewalt anzusehen, wobei dann meistens nicht an Gewalt der Polizei oder des [Militärs gedacht wird, sondern an individuelle Gewaltkriminalität, private Wut oder an Rebellion und Revolution sowie eventuell an Terrorismus.]


356 GRÖNEMEYER 2006, S. 5 ff.

[Seite 5]

Die Untersuchung des Zusammenhangs zwischen Armut und Gewalt gehört zu den klassischen Fragestellungen der Soziologie und der Kriminologie. Dabei wurde Gewalt als Ausdruck von Frustrationen, verfehlter Sozialisation oder mangelhafter sozialer Kontrolle in Armutskontexten interpretiert. In diesen Defiziterklärungen wird vernachlässigt, dass Gewalt in verschiedenen sozialen Kontexten eine sinnvolle Handlungsoption darstellen kann und wichtige Funktionen sozialer Ordnungsbildung erfüllt.

[Seite 26]

Die wohl verbreiteste [sic] Vorstellung über den Zusammenhang zwischen Prekarität und Gewalt ist, Armut als eine Ursache für Gewalt anzusehen, wobei dann meistens nicht an Gewalt der Polizei oder des Militärs gedacht wird, sondern an individuelle Gewaltkriminalität, private Wut oder an Rebellion und Revolution sowie eventuell an Terrorismus.

Anmerkungen

Art und Umfang der Übernahme bleiben ungekennzeichnet.

Sichter
(Graf Isolan) Schumann



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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Guckar, Zeitstempel: 20131006064748