von Prof. Dr. Gerardo J. Briceño
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[1.] Gjb/Fragment 146 01 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2013-10-04 19:55:12 Guckar | BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Gjb, Imbusch Bonacker 2006, SMWFragment, Schutzlevel sysop |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 146, Zeilen: 1-20 |
Quelle: Imbusch Bonacker 2006 Seite(n): 93, Zeilen: 9 ff. |
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3. Heterogene Formen staatlicher Gewalt
Eine letzte, in sich selbst wiederum extrem heterogene Form der Gewalt stellt die staatliche Gewalt dar.335 Die Verwendungsweisen des Gewaltbegriffs im Zusammenhang mir [sic] dem politischen Gebilde Staat sind vielfältig und bezeichnen jeweils außerordentlich unterschiedliche Typen und Formen der Gewalt, die es für seriöse Gewaltanalysen differenziert zu betrachten gilt, weil sie zugleich verschiedenartige Qualitäten der Gewaltausübung anzeigen. Diese reichen vom legitimen Gewaltmonopol des Staates über den Krieg bis hin zu staatsterroristischen Formen der Gewalt. Wenn heute in den führenden westlichen Industrieländern die Gewalt des Staates manchmal gar nicht mehr oder nur in Ausnahmefällen als solchen [sic] wahrgenommen wird, so liegt das von [sic] allen daran, dass der demokratische Staat sein legitimes Gewaltmonopol wesentlich in seiner Ordnungs- und nicht in seiner Repressionsfunktion einsetzt. Dass dies keineswegs selbstverständlich ist, zeigt nicht nur ein Rückblick in die Geschichte, wo dies die Ausnahme war, sonder [sic] auch einen [sic] Blick auf all jene Länder der Welt, in denen der Staat nur ein durchlöchertes Gewaltmonopol besitzt und als genuines Machtorgan selbst vielfach zum Gewaltakteur geworden ist.336 335 NARR 1980. 336 IMBUSCH/BONACKER 2006, S. 93. „Die „Opferbilanz“ staatlicher Gewalt im 20. Jahrhundert übersteigt jedenfalls die individuelle und kollektive Gewalt aus der Gesellschaft um ein Vielfaches.”. In: IMBUSCH/BONACKER 2006, S. 93. |
Die heterogenen Formen staatlicher Gewalt
Eine letzte, in sich selbst wiederum extrem heterogene Form der Gewalt stellt die staatliche Gewalt dar.52 Die Verwendungsweisen des Gewaltbegriffs im Zusammenhang mit dem politischen Gebilde Staat sind vielfältig und bezeichnen jeweils außerordentlich unterschiedliche Typen und Formen der Gewalt, die es für seriöse Gewaltanalysen differenziert zu betrachten gilt, weil sie zugleich verschiedenartige Qualitäten der Gewaltausübung anzeigen. Diese reichen vom legitimen Gewaltmonopol des Staates über den Krieg bis hin zu staatsterroristischen Formen der Gewalt. Wenn heute in den führenden westlichen Industrieländern die Gewalt des Staates manchmal gar nicht mehr oder nur in Ausnahmefällen als solche wahrgenommen wird, so liegt das v.a. daran, dass der demokratische Staat sein legitimes Gewaltmonopol wesentlich in seiner Ordnungs- und nicht in seiner Repressionsfunktion einsetzt. Das dies keineswegs selbstverständlich ist, zeigt nicht nur ein Rückblick in die Geschichte, wo dies die Ausnahme war, sondern auch ein Blick auf all jene Länder der Welt, in denen der Staat nur ein durchlöchertes Gewaltmonopol besitzt und als genuines Machtorgan selbst vielfach zum Gewaltakteur geworden ist. 52 Narr, Wolf-Dieter: Physische Gewaltsamkeit, ihre Eigentümlichkeit und das Monopol des Staates, in: Leviathan. 1980. Num. 4, S. 541-573. |
Die Quelle ist angegeben, Art und Umfang der Übernahme werden aber dem Leser nicht klar. In der Fußnote demonstriert der Autor, dass er durchaus Anführungszeichen zu verwenden weiß. |
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