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Die Prävention von Gewalt: Rechtspolitische, strafrechtliche und kriminologische Ansätze im Umgang mit Gewalt

von Prof. Dr. Gerardo J. Briceño

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[1.] Gjb/Fragment 131 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2013-10-05 13:20:16 Guckar
BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Gewalt und Gesundheit 2003, Gjb, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Untersuchte Arbeit:
Seite: 131, Zeilen: 1-18 (komplett)
Quelle: Gewalt und Gesundheit 2003
Seite(n): 4-5, Zeilen: 39-40;1ff
Die Public Health geht gegen jede Gefährdung des Wohlergehens der Bevölkerung herkömmlicherweise mit den folgenden vier Schritten vor:318

[einfache Graphik mit vier Kästchen und drei Pfeilen, Inhalt:]

  • Das Ausmaß des Problems wird erkundet und beobachtet
  • die Ursachen des Problems werden ermittelt
  • es werden Möglichkeiten zur Bewältigung des Problems gesucht und erprobt
  • die nachweislich wirksamen Maßnahmen werden in breitem Maßstab eingesetzt

Der Public-Health-Ansatz ist denn [sic] wissenschaftlich fundiert. Von der Erkennung des Problems und seiner Ursachen bis zur Planung, Erprobung und Auswertung von Gegenmaßnahmen muss sich alles auf tragfähige Forschungsergebnisse gründen und von den besten wissenschaftlich abgestützten Fakten untermauert sein. Der Ansatz ist zudem disziplinübergreifend. Beamte des öffentlichen Gesundheitswesens arbeiten partnerschaftlich mit einer Vielzahl von Leuten und Organisationen zusammen und machen sich dabei eine Fülle von Sachkenntnis zunutze. Sie holen sich das notwendige Wissen aus den Bereichen Medizin, Epidemiologie und Psychologie, aus dem [sic] Soziologie, Kriminologie, Bildung und Wirtschaft.

Die Public-Health-Praktiker und ihre Partner gehen an das Gewaltproblem mit der festen, wissenschaftlich abgestützten Überzeugung heran, dass sich gewalttätiges Verhalten und dessen Folgen verhüten lassen. Der Public-Health-Ansatz ist dabei keineswegs [ein Ersatz für die Strafgerichtsbarkeit oder die Reaktion vonseiten der Vorkämpfer für die Menschenrechte.]


318 MERCY et al. 1993, S. 15

Die Public Health geht gegen jede Gefährdung des Wohlergehens der Bevölkerung herkömmlicherweise mit den folgenden vier Schritten vor (5)
  • Das Ausmaß des Problems wird erkundet und beobachtet,
  • die Ursachen des Problems werden ermittelt,
  • es werden Möglichkeiten zur Bewältigung des Problems gesucht und erprobt,
  • die nachweislich wirksamen Maßnahmen werden in breitem Maßstab eingesetzt.

Der Public-Health-Ansatz ist wissenschaftlich fundiert. Von der Erkennung des Problems und seiner Ursachen bis zur Planung, Erprobung und Auswertung von Gegenmaßnahmen muss sich alles auf tragfähige Forschungsergebnisse gründen und von den besten wissenschaftlich abgestützten Fakten untermauert sein. Der Ansatz ist zudem disziplinübergreifend. Beamte des öffentlichen Gesundheitswesens arbeiten partnerschaftlich mit einer Vielzahl von Leuten und Organisationen zusammen und machen sich dabei eine Fülle von Sachkenntnis zunutze. Sie holen sich das notwendige Wissen aus den Bereichen Medizin, Epidemiologie und Psychologie, aus Soziologie, Kriminologie, Bildung und Wirtschaft.

Die Public-Health-Praktiker und ihre Partner gehen an das Gewaltproblem mit der festen, wissenschaftlich abgestützten Überzeugung heran, dass sich gewalttätiges Verhalten und dessen Folgen verhüten lassen. Der Public-Health-Ansatz ist dabei keineswegs ein Ersatz für die Strafgerichtsbarkeit oder die Reaktion vonseiten der Vorkämpfer für die Menschenrechte.


5. Mercy JA et al. Public health policy for preventing violence. Health Affairs, 1993, 12:7–29.

Anmerkungen

Beinahe wörtlich. Die eigenständigen Ergänzungen sind keine Verbesserungen.

Sichter
(SleepyHollow02) Singulus



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