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Die Prävention von Gewalt: Rechtspolitische, strafrechtliche und kriminologische Ansätze im Umgang mit Gewalt

von Prof. Dr. Gerardo J. Briceño

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[1.] Gjb/Fragment 108 12 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2013-10-09 16:59:22 Guckar
BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Gjb, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Wimmer et al 1996

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Untersuchte Arbeit:
Seite: 108, Zeilen: 12-22
Quelle: Wimmer et al 1996
Seite(n): 40, 41, Zeilen: 40: 25-36 ; 41: 1-2, 6-12
Wimmer et al.260 sind der Auffassung, dass die Vorstellung eines absolut friedlichen Zustandes der Menschheit, in dem die Gewalt aus der Politik eliminiert wäre und reine Gerechtigkeit herrschte, muss wohl eine Utopie bleiben muss.

Wie Hobbes war schon Kant diesbezüglich skeptisch, da für ihn hinsichtlich des Verhältnisses zwischen Recht und Gewalt der Gewalt der Status eines Primärphänomens zukommt.261

Nur formal bezogen auf die Funktion der Gewalt in der bürgerlichen Gesellschaft, kann nach Kant dieser Unterschied gemacht werden, d.h. nach dem Maß ihrer möglichen Allgemeinheit bzw. Zustimmung oder Akzeptanz.262


260 WIMMER et al., 1996, S. 40.

261 KANT 1978, S. 309 ff. Siehe Anm. Nr. 96 in WIMMER et al., a.a.O., S. 40.

262 Siehe WIMMER et al., a.a.O., S. 40 ff.. „Wie lässt sich aber dann Gewalt begreifen, wenn man nicht den philosophischen oder wissenschaftlichen Diskurs verlassen will und sich auch mit der Auskunft Luthers nicht zufrieden gibt, demzufolge alle Gewalt ihren Ursprung in Gott hat? Gibt es eine „reine Gewalt“ die Benjamin zu bestimmen versuchte, oder ist auch jede vorgeblich reine Gewalt von Anfang an verunreinigt? Hat die Gewalt einen Grund, oder braucht sie keinen?”. In WIMMER et al., a.a.O., S. 41.

Die Vorstellung eines absolut friedlichen Zustandes der Menschheit, in dem die Gewalt aus der Politik eliminiert wäre und reine Gerechtigkeit herrschte, muß wohl eine Utopie bleiben. Wie Hobbes war schon Kant diesbezüglich skeptisch, da für ihn hinsichtlich des Verhältnisses zwischen Recht und Gewalt der Gewalt der Status eines Primärphänomens zukommt.96 Nur formal, bezogen auf die Funktion der Gewalt in der bürgerlichen Gesellschaft, kann nach Kant dieser Unterschied gemacht

[Seite 41]

werden, d.h. nach dem Maß ihrer möglichen Allgemeinheit bzw. Zustimmung oder Akzeptanz. [...]

Wie läßt sich aber dann Gewalt begreifen, wenn man nicht den philosophischen oder wissenschaftlichen Diskurs verlassen will und sich auch mit der Auskunft Luthers nicht zufrieden gibt, demzufolge alle Gewalt ihren Ursprung in Gott hat? Gibt es eine »reine Gewalt«, die Benjamin zu bestimmen versuchte, oder ist auch jede vorgeblich reine Gewalt von Anfang an verunreinigt? Hat die Gewalt einen Grund, ist sie einer, oder braucht sie keinen?

Anmerkungen

Art und Umfang der Übernahme bleiben ungekennzeichnet.

Sichter
(SleepyHollow02) Schumann



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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Guckar, Zeitstempel: 20131009170119