von Prof. Dr. Gerardo J. Briceño
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[1.] Gjb/Fragment 063 05 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2013-10-13 15:33:13 Singulus | BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Gjb, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Würtenberger 2001 |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 63, Zeilen: 5-16 |
Quelle: Würtenberger 2001 Seite(n): 19, Zeilen: 24-35 |
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Die Wahrung der inneren Sicherheit als Ziel des demokratischen Rechtsstaates herauszustellen, heißt zugleich auch, die rechtsstaatlichen Grenzen jener staatlichen Maßnahmen zu diskutieren, die auf innere Sicherheit zielen. Hier geht es letztlich um das allseits bekannte Problem, wie sich eine offene Gesellschaft gegen Gefährdungen ihrer die Freiheit schützenden Prinzipien verteidigt.
Anders gewendet: Im Bereich der inneren Sicherheit kann es Kollisionen innerhalb des Verfassungsprinzips des demokratischen Rechtsstaates geben. Zum einen fordert der demokratische Rechtsstaat innere Sicherheit, zum anderen darf dieses Ziel der inneren Sicherheit nur durch rechtsstaatliche Maßnahmen erreicht werden. Im Hinblick auf die Staatsaufgabe innere Sicherheit müssen also einander [widersprechende Anforderungen des Rechtsstaatsprinzips, wie es Hesse formuliert, im Sinne einer praktischen Konkordanz167 abgewogen und begrenzt werden, oder, wie es Lerche168 ausdrückt, nach der Leitidee des Verhältnismäßigkeitsprinzips einander zugeordnet werden.169] [167 HESSE: Grundzüge des Verfassungsrechts der Bundesrepublik Deutschland, Neudr. der 20.Aufl./1999, Rdnr.317ff, in WÜRTENBERG 2001, S. 19. 168 LERCHE: Übermaß und Verfassungsrecht 1961, in WÜRTENBERG a.a.O., S. 19. 169 Ebd.] |
Die Wahrung der inneren Sicherheit als Ziel des demokratischen Rechtsstaates herauszustellen, heißt zugleich auch, die rechtsstaatlichen Grenzen jener staatlichen Maßnahmen zu diskutieren, die auf innere Sicherheit zielen. Hier geht es letztlich um das allseits bekannte Problem, wie sich eine offene Gesellschaft gegen Gefährdungen ihrer die Freiheit schützenden Prinzipien verteidigt. Anders gewendet: Im Bereich der inneren Sicherheit kann es Kollisionen innerhalb des Verfassungsprinzips des demokratischen Rechtsstaates geben. Zum einen fordert der demokratische Rechtsstaat innere Sicherheit, zum anderen darf dieses Ziel der inneren Sicherheit nur durch rechtsstaatliche Maßnahmen erreicht werden. Im Hinblick auf die Staatsaufgabe innere Sicherheit müssen also einander widersprechende Anforderungen des Rechtsstaatsprinzips, wie es Konrad Hesse formuliert, im Sinne einer praktischen Konkordanz18 abgewogen und begrenzt werden, oder, wie es Peter Lerche19 ausdrückt, nach der Leitidee des Verhältnismäßigkeitsprinzips einander zugeordnet werden. |
Art und Umfang der Übernahme der Übernahme bleiben ungekennzeichnet. |
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