VroniPlag Wiki

This Wiki is best viewed in Firefox with Adblock plus extension.

MEHR ERFAHREN

VroniPlag Wiki


Typus
ÜbersetzungsPlagiat
Bearbeiter
91.47.15.188, PlagProf:-), Drhchc, Nerd wp, KayH, Fiesh, Hansgert Ruppert
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 10, Zeilen: 28-33
Quelle: EUCOM 1998
Seite(n): 6, Zeilen: 20-35
Grundsätzlich sollte der rechtliche Rahmen des Offline-Bereichs auf den Online-Bereich übertragen werden, wobei das öffentliche Interesse angemessen zu berücksichtigen ist. Jedoch stellen die technischen Möglichkeiten von Netzen wie Internet schon heute einige Bereiche des Rechts auf die Probe. In manchen Fällen wird der spezifische Charakter des grenzenlosen elektronischen Geschäftsverkehrs und der darin ablaufenden Transaktionen eine Klarstellung oder Anpassung bestehender Rechtsstrukturen und Vollstreckungsmechanismen erfordern. Die nachfolgende Aufzählung [FN 16] bietet einen Überblick über möglichen Regelungsbedarf:

[FN 16] EU-Kom (1997), S 6 ff.

As a principle, the legal frameworks of the

off-line world will be applied to the on-line world and public interest will also need to be safeguarded in a proportionate manner. However the technical possibilities of open networks like the Internet are already beginning to put legal structures to the test in various fields of existing law. In some cases, the specific character of the borderless electronic marketplace and the transmissions which circulate within it may therefore require clarification or adaptation of existing legal frameworks and enforcement mechanisms. The following illustrative examples aim to demonstrate the diversity of these issues.

Anmerkungen

[FN 16] bezieht sich nur auf die nachfolgende Aufzählung, nicht auf den übernommenen Text davor (der auch von wo anders stammt!). Dasselbe Dokument ist auf eur-lex.europa.eu auch in französischer, spanischer, italienischer und portugiesischer Sprache zugänglich,[1] seltsamerweise aber nicht in deutscher. Wenn eine deutsche Fassung existieren sollte, könnte der Text auch aus dieser übernommen worden sein.

Sichter
HgR