von Georgios Chatzimarkakis
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Untersuchte Arbeit: Seite: 194, Zeilen: 27-36 |
Quelle: Kitagawa 1998 Seite(n): 242, Zeilen: |
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Erstens stellen sie das Instrumentarium zur Verfügung, mit dem die naturwüchsigen Kräfte der beiden Mega-Trends (Globalisierung und Regionalisierung) im Interesse gesamtwirtschaftlicher Vernunft und Rechtssicherheit kanalisiert und gebändigt werden.
Zweitens darf Recht aber auch im globalen Rahmen niemals seine andere Aufgabe verlieren, "Gerechtigkeit" zu stiften. Der Übergang vom GATT zur WTO hat teilweise die Dimension der Gerechtigkeit zurückgewonnen, indem es den Schritt von einer machtorientierten zu einer regelorientierten Welthandelsordnung vollzogen hat. Das Schmieden des rechtlichen Instrumentariums für globale Beziehungen ist nicht lediglich der Vollzug der "normativen Kraft des Faktischen", also die blinde [Ratifizierung der beiden Mega-Trends. Dies bedeutet in gewisser Weise auch eine Abkehr vom Rechtspositivismus, der von einer Skepsis gegenüber einer eigenständigen Position des Rechts geprägt war.] |
Mit den bekannten Worten des führenden amerikanischen GATT-Rechtlers John H. Jackson hat die WTO 1994 im Vergleich zum „alten GATT 1947" endgültig den Schritt von einer machtorientierten zu einer regelorientierten Welthandelsordnung vollzogen.32 Viele andere Beispiele lassen sich anfuhren, die zeigen, daß das Schmieden des rechtlichen Instrumentariums für brauchbare Weltwirtschaftsbeziehungen nicht lediglich Vollzug der „normativen Kraft des Faktischen" bedeutet, also blinde [Ratifizierung jener beiden Mega-Trends der Globalisierung und Regionalisierung. Es geht vielmehr um den ständigen Einsatz materialer juristischer Kriterien der Vernunft, Zweckmäßigkeit und Verläßlichkeit in einem vielgestaltigen Umfeld.] |
Die Quelle muß näher ausgewertet werden; evtl. weitere Fragmentierung notwendig. Geht auf der Folgeseite weiter. |
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