von Georgios Chatzimarkakis
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Untersuchte Arbeit: Seite: 185, Zeilen: 3-15 |
Quelle: Oberthür Gehring 1997 Seite(n): 225, Zeilen: |
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In der Behandlung von Normänderungen kombiniert das Regime die Rahmenkonvention mit formal eigenständigen – und damit Ratifikationspflichtigen – Protokollen. Die Normänderung durch den Abschluß neuer Abkommen oder die reguläre Änderung bestehender Verträge ist allerdings aufgrund der Länge des komplizierten Ratifikationsprozesses überaus schwerfällig und zeitraubend. Normänderungen treten stets erst mit mehreren Jahren Verzögerung in Kraft und gelten dann nur für solche Mitgliedstaaten, die ihnen ausdrücklich zugestimmt haben. Um dem zu entgehen, verfügt das Regime über Mechanismen, die eine erhöhte Flexibilität erlauben. So stützt sich der Regelungsmechanismus des Regimes des Informationellen Globalismus vorwiegend auf Resolutionen mit Empfehlungscharakter (”soft law”). Flexibilität wird hier mit einer geringeren formalen Bindungswirkung erkauft. In anderen Fällen sind materielle Regeln in Anlagen festgeschrieben, die einem vereinfachten und weniger langwierigen Änderungsverfahren unterliegen und damit größere Flexibilität bieten.431
--- Fußnote 431: Anregungen hierzu bei Oberthür / Gehring (1997), S. 225 f. |
Andere Regime kombinieren eine Rahmenkonvention mit formal eigenständigen - und damit ratifikationspflichtigen - Protokollen. [...] Die Normänderung durch den Abschluß neuer Abkommen oder die reguläre Änderung bestehender Verträge ist allerdings aufgrund der Länge des komplizierten Ratifikationsprozesses überaus schwerfällig und zeitraubend. Normänderungen treten stets erst mit mehreren Jahren Verzögerung in Kraft und gelten dann nur für solche Mitgliedstaaten, die ihnen ausdrücklich zugestimmt haben.Vor allem Umweltregime, die seit den frühen 70er Jahren errichtet worden sind, verfügen über Mechanismen, die eine erhöhte Flexibilität erlauben. So stützt sich der Regelungsmechanismus des Ostseeschutzregimes vorwiegend auf Resolutionen mit Empfehlungscharakter (”soft law”). Flexibilität wird hier mit einer geringeren formalen Bindungswirkung erkauft. In anderen Fällen sind materielle Regeln in Anlagen festgeschrieben, die einem vereinfachten und weniger langwierigen Änderungsverfahren unterliegen und damit größere Flexibilität bieten. |
Obwohl unter Austausch einiger Begriffe wörtliche Übernahmen vorliegen, spricht die Fußnote nur von "Anregungen" |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 185, Zeilen: 17-24 |
Quelle: Müller 1993 Seite(n): 47, Zeilen: |
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Im wesentlichen handelt es sich bei den Normenkonflikten
• erstens um unterschiedliche Auffassungen über das relative Gewicht einzelner Normen. • Zweitens treten Normenkonflikte in Situationen auf, für die noch kein eindeutiges Regelwerk vorhanden ist. In diesen Fällen öffnet sich die Möglichkeit für die Interpretation der Normen; ihr allgemeiner Charakter läßt verschiedene Deutungen zu, die je nach Interessenlage zur Kollision führen können. • Drittens wird es bei Normen Interpretationsprobleme geben.[FN 432 Müller (1993), S. 47.] |
Im wesentlichen handelt es sich bei den Normenkonflikten [...]
erstens um unterschiedliche Auffassungen über das relative Gewicht einzelner Normen. Zweitens treten Normenkonflikte in Situationen auf, für die noch kein eindeutiges Regelwerk vorhanden ist. In diesen Fällen öffnet sich die Möglichkeit für die Interpretation der Normen; ihr allgemeiner Charakter läßt verschiedene Deutungen zu, die je nach Interessenlage zur Kollision führen können. Drittens wird es bei Normen Interpretationsprobleme geben; [...] |
Inhalt mit Auslassung wörtlich übernommen, Gliederungspunkte hinzugefügt. Fußnote vorhanden, aber Beginn und Länge des Zitats nicht erkennbar |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 185, Zeilen: 26 |
Quelle: Müller 1993 Seite(n): 41, Zeilen: 1 |
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Mit der Ebene der Regeln beginnt der stärker formalisierte Regimebereich. Im Normalfall wird danach gestrebt, zumindest einen beträchtlichen Teil der in einem Regime geltenden Regeln präzise zu definieren und rechtlich verbindlich zu machen.
Da Regeln genaue Verhaltensvorschriften enthalten, wird an ihnen die Einhaltung oder Nichteinhaltung des Regimes deutlich. Diese Funktion, die für den Regimebestand, die Reputation der Teilnehmer, und somit für die Regimeevolution entscheidend wichtig ist, setzt eine klare Abgrenzung voraus. Gerade deshalb ist der Übergang von Prinzipien und Normen zur Festlegung von Regeln oft ein Stolperstein in der Regimeentstehung: An dieser Stelle müssen die Staaten Farbe bekennen, wie weit sie wirklich bereit sind, souverränitätsverzichte einzugehen und die Kosten von Kooperation auf sich zu nehmen. [FN 433 Müller (1993), S. 41.] |
Mit der Ebene der Regeln beginnt der stärker formalisierte Regimebereich. Es ist zwar auch denkbar, daß ein Teil oder gar alle Regeln eines Regimes informell gehalten werden. Im Normalfall wird jedoch danach gestrebt werden, zumindest einen beträchtlichen Teil der in einem Regime geltenden Regeln präzise zu definieren und rechtlich verbindlich zu machen.
Da Regeln genaue Verhaltensvorschriften enthalten, wird an ihnen die Einhaltung oder Nichteinhaltung des Regimes deutlich. Diese Funktion, die für den Regimebestand, die Reputation der Teilnehmer, und somit für die Regimeevolution entscheidend wichtig ist, setzt eine klare Abgrenzung voraus. Gerade deshalb ist der Übergang von Prinzipien und Normen zur Festlegung von Regeln oft ein Stolperstein in der Regimeentstehung: an dieser Stelle müssen die Staaten Farbe bekennen, wie weit sie wirklich bereit sind, Souverränitsverzichte einzugehen und die Kosten von Kooperation auf sich zu nehmen. [FN 37 Kohler-Koch 1989, 6] |
Komplett wörtlich übernommen, Großschreibung nach Doppelpunkt geändert, Schreibfehler eingebaut ("souverränitätsverzichte"), Fußnote vorhanden aber Beginn und Länge des Zitats nicht erkennbar. |
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