von Georgios Chatzimarkakis
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Untersuchte Arbeit: Seite: 167, Zeilen: 7-11 |
Quelle: DIW 1999 Seite(n): 146,147, Zeilen: - |
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Außerdem ergeben sich erhebliche Konsequenzen für das Besteuerungsverfahren, etwa im Hinblick auf die Überwachungs- und Kontrollmöglichkeiten der Finanzverwaltung sowie die Mitwirkungspflichten und Befolgungskosten der Steuerpflichtigen. | Zum anderen ergeben sich erhebliche Konsequenzen fuer das Besteuerungsverfahren, etwa im Hinblick auf die Ueberwachungs- und Kontrollmoeglichkeiten der Finanzverwaltung sowie die Mitwirkungspflichten und Befolgungskosten der Steuerpflichtigen. |
"Zum anderen" --> "Ausserdem", sonst woertlich uebernommen, keine Quellenangabe |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 167, Zeilen: 14-23 |
Quelle: DIW 1999 Seite(n): 148, Zeilen: - |
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Eine Möglichkeit bestünde darin, besondere Protokoll-Standards für die kommerzielle Netzkommunikation einzuführen, die gleichzeitig die automatische Abwicklung der Steuerzahlung sowie die Hinterlegung von Kontrollmitteilungen gewährleisten. Speziell für die Umsatzbesteuerung werden bereits Protokolle konzipiert, die sowohl die Sicherung der Besteuerung nach dem Bestimmungslandprinzip als auch eine einfache Steuererhebung für ausländische Anbieter gewährleisten sollen. Dazu müßten allerdings digitale Signaturen verwendet werden, die eine sichere Identifikation der Netzteilnehmer und die Authentizität der Dokumente ermöglichen. Zumindest müßte daraus hervorgehen, in welchem Land sich die Teilnehmer befinden, damit die entsprechenden Besteuerungsnormen angewendet werden können. [FN 405]
[FN 405 DIW (1999), S. 148 f., vergleiche auch: Dittmar (1998).] |
Eine andere Moeglichkeit besteht darin, besondere Protokoll-Standards fuer die kommerzielle Netzkommunikation einzufuehren, die gleichzeitig die automatische Abwicklung der Steuerzahlung sowie die Hinterlegung von Kontrollmitteilungen gewaehrleisten. Speziell fuer die Umsatzbesteuerung werden bereits Protokolle konzipiert, die sowohl die Sicherung der Besteuerung nach dem Bestimmungslandprinzip als auch eine einfache Steuererhebung fuer auslaendische Anbieter gewaehrleisten sollen. [FN 33] Dazu muessten allerdings digitale Signaturen verwendet werden, die eine sichere Identifikation der Netzteilnehmer und die Authentizitaet der Dokumente ermoeglichen. [FN 34] Zumindest muesste daraus hervorgehen, in welchem Land sich die Teilnehmer befinden, damit die entsprechenden Besteuerungsnormen angewendet werden koennen.
[FN 33 Dazu F. Dittmar: Open Trading Protocol (OTP) und Mehrwertsteuer im Internet-Handel. Berlin 1998.] [FN 34 Vgl. OECD: Electronic Commerce: Taxation Framework Conditions, a.a.O., Tz. 15.] |
Weitgehend woertlich abgeschrieben, auch Verweis auf Dittmar 1998 ist von Quelle uebernommen. Quellenangabe via FN, aber keine Anfuehrungszeichen, so dass Art und Laenge des Zitats unklar bleibt |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 167, Zeilen: 25-31 |
Quelle: DIW 1999 Seite(n): 148, Zeilen: - |
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Dabei könnte man sich auf eine Rahmenregulierung beschränken und die konkrete Ausgestaltung und Zertifizierung der erforderlichen Hardware- und Softwarekomponenten den betroffenen Anwender- und Nutzergruppen überlassen. Ferner ist auch eine verstärkte internationale Zusammenarbeit der Finanzbehörden erforderlich. Inwieweit sich dadurch verhindern läßt, daß elektronischer ”Schmuggel” oder virtuelle ”Schwarzmärkte” in größerem Ausmaß entstehen, muß sich erst noch zeigen. | Dabei könnte man sich auf eine Rahmenregulierung beschränken und die konkrete Ausgestaltung und Zertifizierung der erforderlichen Hardware- und Softwarekomponenten den betroffenen Anwender- und Nutzergruppen überlassen. Ferner ist auch eine verstärkte internationale Zusammenarbeit der Finanzbehörden erforderlich. Inwieweit sich dadurch verhindern läßt, daß elektronischer ”Schmuggel” bzw. virtuelle ”Schwarzmärkte” in größerem Ausmaß entstehen, muß sich künftig zeigen. |
Woertlich abgeschrieben mit geringen Aenderungen am Schluss: "bzw." --> "oder"; "kuenftig" --> "erst noch", keine Quellenangabe |
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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Hindemith, Zeitstempel: 20110520212845