von Georgios Chatzimarkakis
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Untersuchte Arbeit: Seite: 160, Zeilen: 18-36 |
Quelle: Weltbank 1999 Seite(n): 40, Zeilen: - |
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Das Recht am geistigen Eigentum wird durch nationale Gesetze geregelt und ist daher in der Regel nur im Bereich einer einzigen inländischen Gerichtsbarkeit durchsetzbar, und zwar unabhängig von einem derartigen Schutz, der in einem anderen Land gewährt wird. Für die Begründung einer globalen Rechtsordnung für Rechte am geistigen Eigentum müssen daher die nationalen Regierungen zusammenarbeiten und ihr jeweiliges Recht harmonisieren. Zahlreiche internationale Abkommen zur Förderung der Zusammenarbeit wurden in den letzten 100 Jahren geschlossen.
[Die Entwicklung globaler Zusammenarbeit beim Schutz des geistigen Eigentums ist fortgeschritten und bietet einen guten Anknüpfungspunkt für das Regime des Informationellen Globalismus, darauf aufzubauen.] Die meisten Abkommen werden von der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO), als Sonderorganisation der Vereinten Nationen verwaltet. WIPO-Übereinkünfte – etwa die Pariser Verbandsübereinkunft zu industriellen Erfindungen und die Berner Übereinkunft zum Urheberrecht in Literatur, Kunst und Musik – verlangen von den Unterzeichnerstaaten beim Schutz der Rechte am geistigen Eigentum eine nationale Behandlung (Gleichbehandlung von in- und ausländischen Unternehmen), legen gewöhnlich aber keine gemeinsamen Vorschriften für den Schutz fest. Neue globale Regularien zu Rechten am geistigen Eigentum machen eine Neubewertung früherer Strategien für den Erwerb, die Verbreitung und die Nutzung von Wissen erforderlich. |
Das Recht am geistigen Eigentum wird durch nationale Gesetze geregelt und ist daher in der Regel nur im Bereich einer einzigen inländischen Gerichtsbarkeit durchsetzbar, und zwar unabhängig von einem derartigen Schutz, der in einem anderen Land gewährt wird. Für die Begründung einer globalen Rechtsordnung für Rechte am geistigen Eigentum müssen daher die nationalen Regierungen zusammenarbeiten und ihr jeweiliges Recht harmonisieren. Zahlreiche internationale Abkommen zur Förderung der Zusammenarbeit wurden in den letzten 100 Jahren geschlossen.
Die meisten werden von der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO), einer Sonderorganisation der Vereinten Nationen verwaltet. WIPO-Übereinkünfte – z.B. die Pariser Verbandsübereinkunft zu industriellen Erfindungen und die Berner Übereinkunft zum Urheberrecht in Literatur, Kunst und Musik – verlangen von den Unterzeichnerstaaten beim Schutz der Rechte am geistigen Eigentum eine nationale Behandlung (Gleichbehandlung von in- und ausländischen Unternehmen), legen gewöhnlich aber keine gemeinsamen Vorschriften für den Schutz fest. Neue globale Regularien zu Rechten am geistigen Eigentum machen eine Neubewertung früherer Strategien für den Erwerb, die Verbreitung und die Nutzung von Wissen erforderlich. |
Komplett woertlich abgeschrieben mit minimalen Aenderungen, Quellenangabe erst auf der naechsten Seite, auf der Das Plagiat fortgesetzt wird. Autor fuegt nur 2 eigene Zeilen ein. |
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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Hindemith, Zeitstempel: 20110521002147