von Georgios Chatzimarkakis
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Untersuchte Arbeit: Seite: 155, Zeilen: 30-21 |
Quelle: Konrad Mrusek: Zöllner im virtuellen Welthandel. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 20.04.1998, Nr. 91, S. 15 Seite(n): 15, Zeilen: |
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Sind eigentlich elektronische Signale, die Grenzen passieren, Waren, Dienstleistungen oder völlig neue, virtuelle Güter? Dürfen sie als hybride, zwitterhafte Produkte grenzenlos und abgabenfrei zirkulieren wie digitale Botschaften im weltweiten Netz, oder müssen sie analog zu Waren mit Steuern und Zöllen belastet werden? Wenn der elektronische Handel wachsen sollte und bald statt Videokassetten oder Compact Discs digitale Signale unsichtbar Grenzen passieren, die man sich in Billigländern herunterlädt, und wenn dabei Steuern, Zölle und Urheberrechtsgebühren gespart sowie bei Bücherbestellungen über Internet deutsche Preisbindungen unterlaufen werden, dann werden Staaten und Verbände protektionistische Reflexe zeigen.
Wie stark der elektronische Handel letztlich wächst, das entscheidet nicht allein die Technik, sondern das bestimmen auch nationale Regulierungen, Fiskalabgaben bei Bit-Geschäften und die multilateralen WTO-Regeln. Auch die WTO muß das Internet in das Regelwerk des Handels einbinden. Die Güterkategorien ihrer Abkommen, die bisher allein zwischen Waren und Diensten unterscheiden, versagen teilweise im digitalen Zeitalter. Sie werden begrifflich und damit [auch juristisch unscharf.] |
Sind eigentlich elektronische Signale, die Grenzen passieren, Waren, Dienstleistungen oder völlig neue, virtuelle Güter? Dürfen sie als hybride, zwitterhafte Produkte grenzenlos und abgabenfrei zirkulieren wie digitale Botschaften im weltweiten Netz, oder müssen sie analog zu Waren mit Steuern und Zöllen belastet werden?
[...] Doch wenn der elektronische Handel wachsen sollte und dereinst statt Videokassetten oder Compact Discs digitale Signale unsichtbar Grenzen passieren, die man sich in Billigländern herunterlädt, und wenn dabei Steuern, Zölle und Urheberrechtsgebühren gespart sowie bei Bücherbestellungen über Internet deutsche Preisbindungen unterlaufen werden, dann werden Staaten und Verbände protektionistische Reflexe zeigen. [...] Doch wie stark der elektronische Handel letztlich wächst, das entscheidet nicht allein die Technik, sondern das bestimmen auch nationale Regulierungen, Fiskalabgaben bei Bit-Geschäften und die multilateralen WTO-Regeln. [...] Auch die WTO [...] muß das Internet in das Regelwerk des Handels einbinden. [...] Denn die Güterkategorien ihrer Abkommen, die bisher allein zwischen Waren und Diensten unterscheiden, versagen teilweise im digitalen Zeitalter, sie werden begrifflich und damit auch juristisch unscharf. |
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