von Georgios Chatzimarkakis
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Untersuchte Arbeit: Seite: 148, Zeilen: 1-35 |
Quelle: Efinger Rittberger Wolf Zürn 1990 Seite(n): 275ff, Zeilen: |
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[In zwei anderen Problemfelden, den internationalen Währungsbe-]ziehungen [FN 355] und den internationalen Finanzbeziehungen [FN 356] sind die Veränderungen in den betreffenden Regimen, die sich seit Mitte der 70er Jahre vollzogen haben von deutlich größerem Ausmaß. Im Falle der Währungsbeziehungen kann nach der Beendigung des Bretton-Woods-Systems durch die US-Regierung 1973 und dem Scheitern einer modifizierten Version seit 1976 in den internationalen Währungsbeziehungen kaum mehr von einem internationalen Regime gesprochen werden. [FN 357]
Was die spezifischen Wirkungen internationaler Regime angeht, so identifizieren Efinger / Rittberger / Wolf / Zürn insbesondere den Effekt der Friedenssicherung. Da Regime eine Form der geregelten Konfliktbearbeitung darstellen, die die Anwendung von Gewalt ausschließt, leisten sie per definitionem einen Beitrag zur Absicherung eines "negativen" Friedens, verstanden als Abwesenheit von militärischen Auseinandersetzungen. Relevant ist dieser Beitrag aber nur, wenn sie entweder solche Konflikte regeln, die bei einer ungeregelten Bearbeitung einen Krieg auslösen könnten, oder wenn sie eine problemfeldübergreifende Wirkung im Sinne der Pazifizierung der Gesamtbeziehungen der an einem Regime beteiligten Staaten haben. Nun können aber nicht allen internationalen Regimen friedensförderliche Wirkungen zugesprochen werden. Es muß zwischen "externe" und "internen" internationalen Regimen unterschieden werden. Externe Regime koordinieren vor allem das Verhalten der Regimemitglieder gegenüber Dritten zielen darauf, die Mitglieder gegenüber Nichimitgliedern zu bevorzugen; "interne" Regime regeln vor allem das Binnenverhältnis der Regimemitglieder untereinander.[FN 358] Das Prädikat "friedensförderlich" kann uneingeschränkt nur an interne internationale Regime vergeben werden. Generell gilt: "Interne internationale Regime können eine friedensförderliche Wirkung haben, indem sie problemfeldübergreifend Vertrauen schaffen und die Zahl der Konflikte reduzieren, die eine militärische Auseinandersetzung auslösen können. Externen internationalen Regimen kann demgegenüber nicht vorbehaltlos eine friedensförderliche Wirkung unterstellt werden." [FN 359] Insgesamt kann zur Regimetheorie gesagt werden, daß sie einen für das Verständnis internationaler Politik unverzichtbaren neuen Untersuchungsgegenstand eingeführt hat. Die Regimeanalyse richtet sich auf Kooperation und gibt damit die Überbetonung der - in dieser Studie ohnehin nicht betrachteten - Betrachtung von Integrationsprozessen auf. Außerdem läßt die Regimetheorie ein Abgehen von der kruden Modellvorstellung der internationalen Politik als einer Anarchie der Staatenwelt zu. Stattdessen bietet sich an, die internationale Politik der Gegenwart als regulierte Anarchie zu erfassen. [FN 360] 355 Vgl. Gilpin (1987), S. 131-170. 356 Vgl. Haggard (1985). 357 Vgl. Efinger / Rittberger / Wolf / Zürn (1990), S. 274 f. 358 Zürn (1987), S. 39. 359 Efinger / Rittberger / Wolf / Zürn (1990), S. 277. 360 Vgl. Efinger / Rittberger / Wolf / Zürn (1990), S. 279. |
In zwei anderen Problemfelden, den internationalen Währungsbeziehungen (vgl. etwa Gilpin 1987: 131-170) und den internationalen Finanzbeziehungen (vgl. etwa Cohen 1983 oder Haggard 1985) sind die Veränderungen in den betreffenden Regimen, die sich seit Mitte der siebziger Jahre vollzogen haben, allerdings von deutlich größerem Ausmaß. Im Falle der Währungsbeziehungen kann nach der Kündigung der "Bretton-Woods-Standards" durch die Nixon-Administration 1973 und dem Scheitern einer modifizierten Version seit 1976 in den internationalen Währungsbeziehungen kaum mehr von einem internationalen Regime gesprochen werden.
[...] 3.2.2 Spezifische Wirkungen internationaler Regime [...] (1) Friedenssicherung Da Regime eine Form der geregelten Konfliktbearbeitung darstellen, die die Anwendung von Gewalt ausschließt, leisten sie per definitionem einen Beitrag zur Absicherung eines "negativen" Friedens, verstanden als Abwesenheit von militärischen Auseinandersetzungen. [...] Relevant ist dieser Beitrag aber nur, wenn sie entweder solche Konflikte regeln, die bei einer ungeregelten Bearbeitung einen Krieg auslösen könnten, oder wenn sie eine problemfeldübergreifende Wirkung im Sinne der Pazifizierung der Gesamtbeziehungen der an einem Regime beteiligten Staaten haben. [...] [...] Nun können aber nicht allen internationalen Regimen friedensförderliche Wirkungen zugesprochen werden. Es müssen "externe" internationale Regime, die vor allem das Verhalten der Regimemitglieder gegenüber Dritten koordinieren und darauf zielen, die Mitglieder gegenüber Nichtmitgliedern zu bevorzugen, und "interne" Regime, die vor allem das Binnenverhältnis der Regimemitglieder untereinander regeln, unterschieden werden (vgl. Zürn 1987: 39). Das Prädikat "friedensförderlich" kann uneingeschränkt nur an interne internationale Regime vergeben werden. [...] Generell gilt: Interne internationale Regime können eine friedensförderliche Wirkung haben, indem sie problemfeldübergreifend Vertrauen schaffen und die Zahl der Konflikte reduzieren, die eine militärische Auseinandersetzung auslösen können. Externen internationalen Regimen kann demgegenüber nicht vorbehaltlos eine friedensförderliche Wirkung unterstellt werden (vgl. auch Rittberger 1989b). [...] 4. Vorläufige Bilanz der Regimeanalyse [...] Sie hat zunächst einen für das Verständnis internationaler Politik unverzichtbaren neuen Untersuchungsgegenstand eingeführt. [...] Die Regimeanalyse richtet sich - zieloffener - auf Kooperation und gibt damit die Überbetonung der Bedeutung der ohnehin nur wenigen Beispiele von Integrationsprozessen auf. [...] Darüber hinaus legt die Regimeanalyse nahe, von der kruden Modellvorstellung der internationalen Politik als einer Anarchie der Staatenwelt abzugehen; stattdessen bietet sich an, die internationale Politik der Gegenwart als "regulierte Anarchie" zu erfassen (vgl. hierzu Rittberger/Zürn 1990). |
Anpassungen an die Bedürfnisse des Verfassers mit minimalem Aufwand. Ein Teil des Textes wird als BauernOpfer zitiert, ohne die im Original vorhandene Referenz mitzukopieren. Schreibfehler: "Nichimitgliedern" |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 148, Zeilen: 101-102 |
Quelle: Efinger Rittberger Wolf Zürn 1990 Seite(n): 275, Zeilen: |
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FN 355: Vgl. Gilpin (1987), S. 131-170.
FN 356: Vgl. Haggard (1985). |
(vgl. etwa Gilpin 1987: 131-170)
(vgl. etwa Cohen 1983 oder Haggard 1985) |
Fussnoten wurden mit dem Fliesstext kopiert. |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 148, Zeilen: 104 |
Quelle: Efinger Rittberger Wolf Zürn 1990 Seite(n): 276, Zeilen: |
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FN 358: Zürn (1987), S. 39. | (vgl. Zürn 1987: 39) |
Fussnoten wurden mit dem Fliesstext kopiert. |
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