von Georgios Chatzimarkakis
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Untersuchte Arbeit: Seite: 134, Zeilen: 14-17 |
Quelle: Geigant 1987 Seite(n): 473, Zeilen: |
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Die Ordoliberalen unterschieden sich vom klassischen Liberalismus dadurch, daß sie sich nicht mehr zum "laissez faire" bekannten. Die Marktwirtschaft als "naturgesetzliche Wettbewerbsordnung" lebte nur noch in dem Glauben an die Gleichgewichtstendenz des Marktmechanismus fort. | Neoliberalismus
(= Ordoliberalismus) unterscheidet sich im Konzept der ->Freiburger Schule vom klassischem Liberalismus dadurch, daß er sich nicht mehr zum wirtschaftspolitischen Grundsatz des "laissez faire" bekennt. ->Marktwirtschaft als "naturgesetzliche Wettbewerbsordnung" lebt nur noch in dem Glauben an die Gleichgewichtstendenz des Marktmechanismus fort. |
Ein Teil eines laengeren Shake And Paste. |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 134, Zeilen: 17-20 |
Quelle: Jeske Barbier 1993 Seite(n): 58, Zeilen: |
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Die Laissez-faire-Gesellschaft war nach Meinung der Ordoliberalen instabil und deshalb immer in der Gefahr, in den Totalitarismus umzukippen. Die historische Erfahrung unmittelbar nach dem zweiten Weltkrieg hat hier prägende Spuren hinterlassen. Gesucht war also eine Ordnung, die die Freiheit stützt. | Unter dem Eindruck des Machtmißbrauchs des totalitären Staates der Nationalsozialisten stand für die Ordoliberalen der überragende Wert individueller Freiheit außer Zweifel. Sie suchten aber gerade deshalb auch nach einer den Staat und die Gesellschaft gestaltenden Ordnungskraft, weil sie meinten, eine Laissez-faire-Gesellschaft sei instabil und sei deshalb immer in der Gefahr, in den Totalitarismus umzukippen. Gesucht war also eine Ordnung, die die Freiheit stützt. |
Ein Teil eines längeren Shake And Paste. |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 134, Zeilen: 21-26 |
Quelle: Geigant 1987 Seite(n): 473, Zeilen: |
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Der Leistungswettbewerb sollte nach Möglichkeit auf allen Märkten durchgesetzt
werden. Die Wirksamkeit des Wettbewerbs sollte dadurch gesichert werden, daß konstituierende Prinzipien in die zweckrational zu schaffende Wirtschaftsordnung eingebaut werden. Zusätzliche Ziele, wie die Schaffung eines Gleichgewichts oder ein sozialer Ausgleich, sollten durch den Einsatz marktkonformer regulierender Maßnahmen realisiert werden. [FN 293] [293] Vgl. Geigant / Sobotka / Westphal (1987), S. 473, sowie: Jeske / Barbier (Hrsg. 1995), S. 58. |
Der Leistungswettbewerb ist nach Möglichkeit auf allen Märkten durchzusetzen und die Wirksamkeit des Wettbewerbs durch Einbau konstituierender Prinzipien in die zweckrational zu schaffende ->Wirtschaftsordnung zu sichern. Durch Einsatz (marktkonformer) regulierender Maßnahmen sind zusätzliche Ziele (wie sozialer Ausgleich) zu realisieren (-> Soziale Marktwirtschaft). R. E. |
Ein Teil eines laengeren Shake And Paste. |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 134, Zeilen: 27-33 |
Quelle: Czada 1988 Seite(n): 15, Zeilen: 16-21 |
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Walter Eucken[FN 294] formuliert sieben "konstituierende" und vier "regulierende" Prinzipien der ordoliberalen Wirtschaftsordnung. Die konstituierenden Prinzipien umfassen
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W. Eucken formuliert sieben "konstituierende" und vier "regulierende" Prinzipien der liberalen Wirtschaftsordnung [...]:
Die konstituierenden Prinzipien umfassen (1) das Preissystem der "vollständigen" Konkurrenz", (2) die Stabilität der Währung, (3) Gewerbefreiheit, (4) das Privateigentum an den Produktionsmitteln, (5) die Vertragsfreiheit, ... [...] |
Verweis auf Originalquelle Eucken (1952) im Text. Übernahme aus Sekundärquelle Czada u.a. (1988) wegen fast identischer Kürzungen, Umstellungen und Hervorhebungen offensichtlich. Czada u.a. (1988) lediglich im Literaturverzeichnis erwähnt. |
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