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Informationeller Globalismus

von Georgios Chatzimarkakis

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Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Fiesh, KayH, Nerd wp, Drhchc, Kannitverstan
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 55, Zeilen: 1-8
Quelle: Beck Prinz 1998
Seite(n): 15, Zeilen:
Doch nicht nur die Höhe der Steuerbelastung, auch die steuerliche Behandlung des grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehrs muß im Zuge einer stärkeren Nutzung des Internet überdacht werden. So ist zu vermuten, daß mit einer Zunahme des elektronischen Handels die nationalen Steuergrenzen immer durchlässiger werden. Die im Inland von Ausländern erzielten Faktoreinkommen lassen sich nicht mehr ohne weiteres der Einkommen- und Körperschaftssteuer des Inlands unterwerfen, da man keine Anhaltspunkte mehr dafür hat, ob die Einkommenserzielung im Inland erfolgt ist.[FN 114]

[FN 114: Beck / Prinz (1998).]

Doch nicht nur die Höhe der Steuerbelastung, auch die steuerliche Behandlung des grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehrs muß im Zuge einer stärkeren Nutzung des Internet überdacht werden. So ist zu vermuten, daß mit einer Zunahme des elektronischen Handels die nationalen Steuergrenzen immer durchlässiger werden. Die im Inland von Ausländern erzielten Faktoreinkommen lassen sich nicht mehr ohne weiteres der Einkommen- und Körperschaftsteuer des Inlands unterwerfen. da man keine Anhaltspunkte mehr dafür hat, ob die Einkommenserzielung im Inland erfolgt ist.
Anmerkungen

Fortsetzung von Gc/Fragment 054 34

Sichter




Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Fiesh, Marcusb, KayH, Schuju, Nerd wp, Senzahl
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 55, Zeilen: 9-40
Quelle: Beck Prinz 1998
Seite(n): 15, Zeilen:
Auch die Belastung von Dienstleistungsimporten über das Internet mit indirekten Steuern kann sich als schwierig erweisen. Das liegt daran, daß die Besteuerung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs nach geltenden Regelungen nach dem Bestimmungslandprinzip erfolgt und einen sogenannten Grenzausgleich vorsieht: Exporte werden von den indirekten Steuern entlastet, Importe belastet.


Kann nun aufgrund der Anonymität elektronischer Transaktionen der genaue Herkunfts- und Bestimmungsort einer Leistung nicht mehr eindeutig identifiziert werden, so ist auch der nach dem Bestimmungslandprinzip notwendige Grenzausgleich nicht mehr möglich. Darüber hinaus ist zu erwarten, daß mit steigender Nutzung des Internet bei hohen Steuersätzen im Inland auch die Direktimporte, die keinem Grenzausgleich unterliegen, zunehmen werden. Auch dies schmälert die Steuererträge im Inland.

Diese Überlegungen machen deutlich, daß auf lange Sicht bei der Besteuerung des grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehrs über das Internet das Ursprungslandprinzip greifen sollte, bei dem die Besteuerung am Ort der Produktion erfolgt. Ein Übergang zu diesem Verfahren, welches auch aus der Sicht eines einheitlichen europäischen Binnenmarktes angeraten scheint, impliziert allerdings eine Umverteilung der Erträge aus den indirekten Steuern zugunsten der Nettoexportländer, da nun die Nettoimporteure einen Teil des ausländischen Steueraufkommens tragen müssen.

Insgesamt zeigt sich, daß mit der stärkeren Nutzung des Internet eine zwischenstaatliche Umverteilung der Steuererträge einhergehen wird. Darüber hinaus wird von einigen Seiten sogar befürchtet, daß diese Entwicklung die Bemessungsgrundlage der Mehrwertsteuer erodieren könnte: Die von den Konsumenten über das Netz bezogenen Dienstleistungen können infolge niedriger Produktions- und Transaktionskosten zu einem niedrigeren Preis geliefert werden. Beispiele dafür sind die elektronische Post (E-mail) und das Telefonieren im Internet. Aus diesen und anderen Gründen wurde bereits die Forderung erhoben, den Datenfluß im Internet zu besteuern (,,Bit-Tax”).

Es sollte allerdings schon deutlich geworden sein, daß mit einer steigenden Nutzung des Internet eher eine Verlagerung als eine Reduktion der Steuererträge einhergehen wird. Der Nutzer der elektronischen Post zahlt Mehrwertsteuer auf seine Ausrüstung und auf die von seinem Internet-Provider erhobene Netznutzungsgebühr. Zudem führen die gesunkenen Kosten für den Informationsaustausch zu einem höheren verbleibenden Einkommen, das - auch wenn es zunächst gespart wird - zu anderweitigem [mehrwertsteuerpflichtigen Konsum genutzt wird. Solange mit der Nutzung des Internet ein Anstieg der inländischen Wertschöpfung verbunden ist, läßt sich dieser auch steuerlich erfassen und führt zu einem Anstieg der Steuererträge. [FN 115]

[FN 115: Beck / Prinz (1998)]

Auch die Belastung von Dienstleistungsimporten über das Internet mit indirekten Steuern kann sich als schwierig erweisen. Das liegt daran, daß die Besteuerung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs nach geltenden Regelungen nach dem Bestimmungslandprinzip erfolgt und einen sogenannten Grenzausgleich vorsieht: Exporte werden von den indirekten Steuern entlastet, Importe belastet.

Kann nun aufgrund der Anonymität elektronischer Transaktionen der genaue Herkunfts- und Bestimmungsort einer Leitung nicht mehr eindeutig identifiziert werden, so ist auch der nach dem Bestimmungslandprinzip notwendige Grenzausgleich nicht mehr möglich. Darüber hinaus ist zu erwarten, daß mit steigender Nutzung des Internet bei hohen Steuersätzen im Inland auch die Direktimporte, die keinem Grenzausgleich unterliegen, zunehmen werden. Auch dies schmälert die Steuererträge im Inland.

Diese Überlegungen machen deutlich, daß auf lange Sicht in der Besteuerung des grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehrs über das Internet zum Ursprungslandprinzip übergegangen werden sollte, bei dem die Besteuerung am Ort der Produktion erfolgt. Ein Übergang zu diesem Verfahren, welches auch aus der Sicht eines einheitlichen europäischen Binnenmarktes angeraten scheint, impliziert allerdings eine Umverteilung der Erträge aus den indirekten Steuern zugunsten der Nettoexportländer, da nun die Nettoimporteure einen Teil des ausländischen Steueraufkommens tragen müssen.

Insgesamt zeigt sich, daß mit der stärkeren Nutzung des Internet eine zwischenstaatliche Umverteilung der Steuererträge einhergehen wird. Darüber hinaus wird von einigen Seiten sogar befürchtet, daß diese Entwicklung die Bemessungsgrundlage der Mehrwertsteuer erodieren könnte: Die von den Konsumenten über das Netz bezogenen Dienstleistungen können infolge niedriger Produktions- und Transaktionskosten zu einem niedrigeren Preis geliefert werden. Beispiele dafür sind die elektronische Post (E-mail) und das Telefonieren im Internet. Aus diesen und anderen Gründen wurde bereits die Forderung erhoben, den Datenfluß im Internet zu besteuern („Bit-Tax").

Es sollte allerdings schon deutlich geworden sein, daß mit einer steigenden Nutzung des Internet eher eine Verlagerung als eine Reduktion der Steuererträge einhergehen wird. Der Nutzer der elektronischen Post zahlt Mehrwertsteuer auf seine Ausrüstung und auf die von seinem Internet-Provider erhobene Netznutzungsgebühr. Zudem führen die gesunkenen Kosten für den Informationsaustausch zu einem höheren verbleibenden Einkommen, das - auch wenn es zunächst gespart wird - zu anderweitigem mehrwertsteuerpflichtigen Konsum genutzt wird. Solange mit der Nutzung des Internet ein Anstieg der inländischen Wertschöpfung verbunden ist, läßt sich dieser auch steuerlich erfassen und führt zu einem Anstieg der Steuererträge. [...]

Anmerkungen

Es ist verblueffend: die Fußnote vor dieser Riesenkopie verweist ebenfalls auf den FAZ Artikel ... dabei geht es weiter mit Text aus dem Artikel, fuer den Leser absolut nicht erkennbar. Weiter auf Gc/Fragment 056 01

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